Rechtslage in Deutschland bei Lolicon

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  • Ich kram mal den thread hervor. Jetzt bin ich ein bisschen überrascht dass nun aktuellem Recht auch loli illegal zu sein scheint. Gibt es hierzu neue Erkenntnisse? Die ersten Verurteilungen? Persönlich poste ich gerne loli memes auf Twitter oder fotos vom anime/hentai merch das ich aus Japan importiere. Bisher war das ja auch vollkommen legal, da kein wirklichkeitsgetreues Geschehen.


    Sollte ich jetzt meine gesamte anime, manga und eroge als auch merch sammlung die ich in 20+ Jahren angehäuft habe durchsortieren und das was lolis enthält wegwerfen? Und sicherheitshalber meinen Twitter account löschen, wegen den ganzen loli memes?


    Wurde schonmal ein deutscher anime liebhaber wegen lolicon medien belangt seit der rigiden Rechtsumstellung? Irgendwelche neuen Einsichten?


    Gedenke sogar auszuwandern wenns hart auf hart kommt, da die Otaku Kultur mit Allem was dazugehört seit 30+ Jahren mein Leben ist.


    Gibts da nicht diesen deutschen youtuber der dauernd loli dakimakura und so postet? Der müsste ja neuerdings Schwerverbrecher sein. lol

  • Soweit mir bekannt ist das seit Jahrzehnten illegal, kA wo die Idee herkommt, das sei irgendwie "neu". In Deutschland wurde - im Gegensatz zu zB den Niederlanden - nie zwischen realen oder fiktiven Inhalten der "pornografischen Schrift" per §184 StGB unterschieden. Das einzige was sich geändert hatte, ist, das es jetzt unterschiedliche Strafmaße gibt.

    In Deinem Fall ist die Frage eher, ob Du Dich durch das Posten strafbar machst, weil du entsprechende Pornographie daher selber verbreitest. Das würde ich eher einen Anwalt fragen als Randoms auf nem Anime Fan Forum.

  • Soweit mir bekannt ist das seit Jahrzehnten illegal, kA wo die Idee herkommt, das sei irgendwie "neu". In Deutschland wurde - im Gegensatz zu zB den Niederlanden - nie zwischen realen oder fiktiven Inhalten der "pornografischen Schrift" per §184 StGB unterschieden. Das einzige was sich geändert hatte, ist, das es jetzt unterschiedliche Strafmaße gibt.

    Da muss ich dir widersprechen. Vor der aktuellen Gesetzesänderung bezog sich der Paragraph, wenn es um fiktive Darstellungen ging auf "wirklichkeitsnahe" Darstellungen. Abstrahierte und stilisierte anime Zeichnungen sind nicht wirklichkeitsnah.


    Der Wikipedia Artikel zu Lolicon zitiert jusristische Quellen die sich noch auf die alte Rechtssprechung stützen (ist also nicht aktuell, für mein Argument aber ausschlaggebend):



    ---


    Deutschland

    Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen. Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig. Laut einigen der bekanntesten Anwalt- und Rechts-Portale ist dies so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei. Eine Ausnahme sei, wenn nicht ohne Weiteres erkennbar sei, ob es sich um eine computergenerierte Darstellung oder ein reales Geschehen handelt. Die Bundesregierung stellte bei dem Gesetzesentwurf ergänzend klar, dass der Straftatbestand „auf die Fälle beschränkt bleiben“ solle, „in denen durch Videofilm, Film oder Foto ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird“. Demgegenüber sah sie bei „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als „Darsteller“ bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden. Der Abschnitt „wirklichkeitsnah“ wurde später für fiktive Darstellungen aufgrund der rasanten technischen Fortentwicklung und Perfektionierung virtueller Darstellungen hinzugefügt.



    ---


    Natürlich seit der aktuellen Rechtssprechung nicht mehr aktuell und dementsprechend sollte der Artikel mal überarbeitet werden. Dennoch, vor 2022 waren loli Zeichnungen straffrei.


    Ich bin seit 30 Jahren Anime fan, seit 20+ Jahren bezeichne ich mich als Otaku und seitdem habe ich unzählige Artikel aus Japan importiert, loli merch wie zum Beispiel Figuren und Dakimakura ebenso wie nicht loli Artikel. Ich war öfter beim Zoll um meine Importe vor den Zöllnern auszupacken als du dir vorstellen kannst. Selbst bei R18 loli Figuren und Dakimakura haben die Zöllner keinen Aufstand gemacht, lediglich ein beschämtes Grinsen auf den Lippen gehabt. Könnte hierzu viele Stories erzählen, aber darum geht es nicht.


    Weiterhin bieten viele Deutsche anime shops mit deutschem Handelsregister Eintrag explizites loli merch an. D*********.** (habe jetzt mal den link zensiert, ist aber ein seriöser deutscher shop der für einige deutsche youtuber sogar schon dakis gemacht hat) bietet seit Jahren auch explizite loli Dakimakura an. Die haben den Sitz und das Warenhaus in Deutschland. yorokonde.de ist ein deutscher Anime Figuren shop der mitunter auch explizites loli Figuren im Sortiment hat. Selbst auf Amazon.de findest du explizites loli merch, oftmals von deutschen Händlern.


    Wenn dein Argument zuträfe wären alle diese deutschen Anime merch shops seit Jahren strafrechtlich belangt worden. Natürlich sieht es laut dem Neuen Gesetz anders aus, aber vor der Gesetzesänderung war dies nicht der Fall.


    Faktisch: Vor der Gesetzesänderung war loli legal, da es kein wirklichkeitsnahes Geschehen darstellte. Loli Zeichnungen sind quasie Karrikaturen, keine realistischen Darstellungen, das war dem gesetzgeber so klar und darüber waren sich auch Anwaltsforen einig. Seit der Gesetzesänderung gilt das wohl nicht mehr.


    Die Frage ist hier ob es hierzu bereits mehr Infos gibt. Alle Quellen beziehen sich noch auf die alte Rechtssprechung. Gab es schon die ersten Strafverfahren gegen harmlose Anime Liebhaber und Otaku?


    Das ist was ich wissen möchte. Sicherlich ist es nicht verkehrt einen Anwalt einzuschlaten (wer das nötige Kleingeld hat), aber die Thematik sollte hier denke ich diskutiert werden. Schließlich ist unser Hobby unabwendbar mit loli verbunden, selbst für den der kein lolicon ist. Das ist ein Thema das jeden anime Liebhaber beunruhigen sollte.

  • Du lässt Dich da von Wunschdenken leiten.

    Wenn ich das kurz google, find ich auf Anwalt.de mehrere Einträge, die klarstellen, dass die Verbreitung sowieso illegal ist und der Besitz "kann" - und, dass die Gesetzesänderung vor allen Dingen deswegen kam, weil eben ursprünglich _keine_ Unterscheidung da war und es alle möglichen Fälle gab, die letzlich garnicht hätten verhandelt werden müssen - d.h. die jetzige Situation ist quasi eine Verbesserung.

    Wiegesagt, wenn Du so Dinge hochlädst wäre es die rationale Entscheidung das anwaltlich abklären zu lassen.

    Schließlich ist unser Hobby unabwendbar mit loli verbunden

    Nö, ist es nicht.

  • Mir ist bisher nicht zu Ohren/Augen gekommen, dass die Gesetzesänderung irgendwelche neuen Straffälle von Anime-Fans hervorgerufen hat. Ich selbst habe auch ein Dakimakura (vermutlich von dem Laden, den du erwähntest), das zwar kein Hentai-Motiv besitzt, aber auf einer Seite schon als grenzwertig angesehen werden könnte. Trotzdem bin ich deswegen noch lange keine Gefahr für die Gesellschaft.


    Du solltest vielleicht mal die deutschen Händler anschreiben und fragen, wie sie die Situation sehen und ob das auch für die Käufer Konsequenzen haben könnte. Denn offenbar scheint auf dem Papier ja klar zu stehen, dass Lolicons illegal sind. Aber in der Realität scheint das niemanden zu interessieren.

  • Du lässt Dich da von Wunschdenken leiten.

    Wenn ich das kurz google, find ich auf Anwalt.de mehrere Einträge, die klarstellen, dass die Verbreitung sowieso illegal ist und der Besitz "kann" - und, dass die Gesetzesänderung vor allen Dingen deswegen kam, weil eben ursprünglich _keine_ Unterscheidung da war und es alle möglichen Fälle gab, die letzlich garnicht hätten verhandelt werden müssen - d.h. die jetzige Situation ist quasi eine Verbesserung.


    Kannst du ein Zitat posten das deine Argumentation untermauert? Es gab bisher noch keinen Fall in dem Jemand wegen loli hentai verurteilt wurde. Desweiteren habe ich Jahrelange Erfahrung mit dem Zoll, wie erwähnt. Faktisch wäre ich längst belangt worden für das was ich aus Japan importiert habe und den Beamten vorgezeigt habe. Natürlich sieht es nach dem aktuellen Gesetzt anders aus...

    Und nein es ist keine Verbesserung. Es ist eine Verschärfung die unser Hobby einschränkt. Schließlich gilt nun jedes loli Mädchen in sexy swimsuit posen in harmlosen Anime und Videospielen nun als Kinderpornographie.

    Schließlich ist unser Hobby unabwendbar mit loli verbunden

    Nö, ist es nicht.


    Doch. Du solltest dich mal mit der Historie unseres Hobbies beschäftigen. Stichwort: Osamu Tezuma, der nicht nur als Vater des Manga bezeichnet wird, sondern die erste loli figur ins Leben rief.

    https://en.wikipedia.org/wiki/Osamu_Tezuka



    Der Englische wikipedia Artikel zeichnet die Historie von den 70ern bis heute dar und zeigt auf wie Loli unabwendbar mit der Otaku Subkultur, Manga und Anime verbunden ist.

    https://en.wikipedia.org/wiki/Lolicon

  • Habe den Thread bzw. die letzten Postings nur kurz überflogen, aber:

    Nö, ist es nicht.

    Würde ich anders sehen. Ich würde schon zustimmen, das die Berührungspunkte da sind. Dafür braucht es weder Hentai noch eine besondere Vorliebe.


    Vielleicht habe ich da auch ein falsches Begriffsverständnis, aber ich betrachte fast alle Ecchi Animes/Mangas schon als Lolicon. Sowas wie zum Beispiel "The Testament of Sisters New Devil", "Arifureta" oder "How not to Summon a Demon Lord" erfüllt da meiner Meinung nach bereits alle Kriterien,. Da ist es meiner Meinung nach auch egal, wenn z.B. die wie eine 12 jährige aussehende (und manchmal agierende) Protagonistin als uralte Elfin, Halbgöttin, Vampirin oder Dämonin bezeichnet wird, die nur aussieht wie ein Kind. Und selbst Abseits von offenkundigen Ecchi Inhalten kommt man nur schwer drum herum, da selbst Animes die weitestgehend drauf verzichten gerne mal ein bischen Fanservice in diese Richtung bieten. Auch in jeglichen Isekai Reihen ist das weit verbreitet.


    Weibliche Charaktere, die optisch minderjährig sind, und sehr stark sexualisiert dargestellt werden oder sogar sexuelle Handlungen begehen, sind in Animes und Mangas tatsächlich so weit verbreitet, das es kaum möglich ist nicht darauf zu stoßen. Bestimmte Genres mögen hier stärker betroffen sein (Fantasy, Comedy) als andere (Action, Horror), aber entsprechende Beispiele gibt es meiner Erfahrung nach überall. Man muss schon vorab anhand von Bewertungen und Beschreibungen extrem filtern um so etwas nicht zu Gesicht zu bekommen. Was somit, je nach Vorlieben in Bezug auf Genres, dann mal einfacher und mal schwerer ist.


    Bei japanischen Videospielen sehe ich das ähnlich. Wenn nicht gerade Nintendo drauf steht würde ich, ohne es gespielt zu haben, bei keinem vorweg ausschließen das da eine halbnackte weibliche Figur durch das Bild rennt die optisch eher 14 als 18 ist. Spätestens wenn man sich dem sogenannten Fanservice in solchen Spielen anschaut gibt es da selbst bei Spielen von renommierten Entwicklern oft irgendwelche Bikini, oder noch weniger, Outfits für weibliche und als minderjährig anzusehende Charaktere.


    Von daher wäre ein komplettes Verbot entsprechender Inhalte, und der Wille sowie Maßnahmen seitens des Gesetzgebers und der Polizei/Justiz dieses durchzusetzen, für die Manga, Anime und japanische Videospiel Szene in Deutschland ein ziemlicher Schlag. Sämtliche Streaminganbieter müssten da meiner Meinung nach einiges aus ihrem Programm nehmen.

  • Von daher wäre ein komplettes Verbot entsprechender Inhalte, und der Wille sowie Maßnahmen seitens des Gesetzgebers und der Polizei/Justiz dieses durchzusetzen, für die Manga, Anime und japanische Videospiel Szene in Deutschland ein ziemlicher Schlag. Sämtliche Streaminganbieter müssten da meiner Meinung nach einiges aus ihrem Programm nehmen.

    Und deswegen sollte das auch hier diskutiert werden. Ich denke nicht dass der aktuelle Gesetzesentwurf zu einer massenhaften Verurteilungswelle führt, das währe lächerlich, aber es stellt den Grundstein für die Verfolgung harmloser Anime Inhalte und deren fans. Und das geht jeden von uns an, ob man loli mag oder hasst.


    Ich hatte schon den Verdacht dass da was mit dem deutschen Gesetz los ist als DLsite DE region blockte. Laut offiziellem statement habe deutsche Behörden DLsite dazu aufgerufen alle deutschen Zugriffe zu blocken. DLsite, zur info, ist der größte Japanische digitale games shop für eroge. Also sowas wie STEAM for eroge. Sehr wahrscheinlich wegen dessen loli eroge im Sortiment.

  • Würde ich anders sehen. Ich würde schon zustimmen, das die Berührungspunkte da sind. Dafür braucht es weder Hentai noch eine besondere Vorliebe.

    Lolicon = Hentai.

    Aber so Definitionen gehen daran vorbei, was ich schreibe. Was ich nur mehrmals betont habe und hier nochmal mache: Die Gesetzesänderung hat Loli/Shota nicht illegal gemacht, es war schon vorher auf Basis des existierenden Gesetzes möglich für Staatsanwalt/Richter es so zu interpretieren. Der Beschaffungsabsetz hat sich in der Fassung vor 2021 zu der jetzigen kaum geändert.


    <2015

    Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    <2021

    Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    >2021

    (3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


    Dass es keiner umsetzt hat wohl einfach damit zu tun -> wo kein Kläger da kein Richter.

  • Die Gesetzgebung wurde in diesem Thema nun bereits oft genug durchgekaut.

    Mehrfach wurde der § 184b des StGB zitiert. Die Gesetzgebung ist damit eindeutig.


    Warum und weshalb es in Deutschland weiterhin Anbieter gibt, die solchen Content vertreiben und dafür nicht belangt werden, ist ein anderes Thema.


    Ich persönlich finde, dass dieser Thread endlich mit einem abschließenden Hinweis auf das StGB geschlossen werden sollte.

    Andernfalls wird es immer wieder aufs Neue diskutiert und damit gegebenenfalls die falsche Sicherheit projiziert; man würde sich weiterhin in einer Grauzone befinden.