Die Person über mir peitsch Kuschelkätzchen auch gerne mal aus
Beiträge von Ex4mp1e
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Ich persönlich habe nicht gegen Leute die Loli-Hentai/manga anschauen, so lange es dabei bleibt und man dadurch nicht auf die falsche Bahn abrutscht.
Den wie man ja weis sind wir "jungen" Leute ja leicht zu beeinflussen, ob Lolis oder Drogen alles ist ein "Einstieg" wie die älteren Leute gerne sagen.
Hm, ob das wirklich eine "Einstiegsdroge" ist, ist unklar.
Bei Wikipedia steht: "Obwohl Japan einer der größten Lolicon-Produzenten und -Märkte der Welt ist, gibt es keine Hinweise darauf, dass die Zahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern dadurch erhöht würde."
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ist intelligent faul.
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mag es wohl nicht wenn ich hier los schieße ...
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Furzt furzige Fürze.
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Hat scheinbar Hunger!
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liegt mit die Behauptung falsch..
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Die Person über mir hat recht
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liegt mit der Behauptung falsch..
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Glaubt, dass Spucken unlogisch ist.
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Nummer 5 ist mein Favorit, einfach weil er so süß lächelt.
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Sagt zu ihm "See ya later boi"
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Nummer 2 ist mMn am besten, da erkennt man die Umrisse von Spidey vernünftig. ?
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liegt mit dieser Behauptung richtig.
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Fühlt sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt.
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Hat augenscheinlich im Augenblick eine Links-Rechts-Schwäche oder versucht das Augenmerk auf sich zu lenken.
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Okay, was hat es damit auf sich? Mag mich wer einweihen?
Zeitreise ins Jahr 2006? :/
War es im Jahr 2006 in sein Auge als Profilbild zu verwenden?
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Also Wikipedia sagt dazu folgendes:
"Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig."
Ich gehe mal davon aus, dass Hentai in den meisten Fällen als rein fiktiv und nicht wirklichkeitsnah angesehen wird.
Wichtig hierbei wird m.E. wohl der Teil "nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben" sein, da im ersten Teil des Paragraphen ebenfalls von einem Verbreitungsverbot bei fiktiven Geschehen gesprochen wird." -
Okay, was hat es damit auf sich? Mag mich wer einweihen?
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Nimmt augenscheinlich auch am Trend teil.