@Librarian - An sich, die Idee, dass niemand urheberrechtlich geschütztes Material anderer einfach so verwenden darf ist ja gut - existiert aber bereits als Gesetz.
Die Änderung in Artikel 13 ist eben, dass man nun die Webseiten-Betreiber dazu verdonnert dafür sorge zu tragen, das Urheberrrcht durchzusetzen. Erinnert mich persönlich ein wenig an das NetzDG, wo man auch einfach mal als Staat die eigenen Aufgaben an Privatunternehmen abgetreten hat. Und wie man ja weiß, läuft das NetzDG super und es wird niemals lieber zu viel gelöscht, aus Angst vor Geldstrafen.
Aber ich schweife ab.
Mit Artikel 13 sollen eben die Plattformem selbst dafür Sorge tragen, dass a): Niemand urheberrechtlich geschütztes Material hochlädt oder dass b): Sie als Plattform bzw. der Nutzer die Rechte an jedem hochgeladenen Material besitzen.
In Fall a) bedeutet das, dass man einen Uploadfilter einbauen muss. Ja, der wird nirgends explizit gefordert, ist aber natürlich die einzige Möglichkeit in dem Fall. Und da du ja erwähntest, dass du Informatiker bist, sollte dir klar sein, dass es zum aktuellen Zeitpunkt der Technik nicht möglich ist, dass eine KI einen Urheberrechtsverstoß von z.B. einem Ausschnitt der dem Zitatrecht unterliegt unterscheiden kann.
Zu Fall b): Das ist mitunter der Grund, warum die GEMA so starke Lobbyarbeit für Artikel 13 treibt. Denn wenn der Artikel so durchkommt, kann YouTube entweder nahezu alle Uploads in Deutschland die Musok enthalten blocken (hatten wir schonmal), oder der Vertrag mit der GEMA wird nochmal neu ausgehandelt, wobei die GEMA in diesem Fall quasi einen beliebig hohen Preis nennen kann.
Außerdem müsste YouTube quasi für alles, was jemals irgendwie auf der Plattform hochgeladen werden könnte die Rechte vorhalten, also quasi Deals mit nahezu jeder kunstschaffenden Person auf diesem Planeten schließen.
Und während ich jetzt die ganze Zeit von einem der größten Tech-Giganten unserer Zeit spreche, dem es vielleicht sogar noch möglich wäre die Anforderungen vom Artikel 13 zu erfüllen, wird das für die meisten kleineren Seiten nicht möglich sein. Dadurch verstärkt nur einmal mehr die Monopol-Stellungen der Großen, und verhindert so effektiv das Aufkommen von Konkurrenz.
