Das ist gleich doppelt Unsinn.
Erstmal kannst du dem Strafsystem nicht vorwerfen, dass es seine Aufgabe nicht erfüllt, wenn du direkt davor sagst, dass die Aufgabe unmöglich zu erfüllen ist. Wieso sollte das Strafsystem bitteschön eine unmögliche Aufgabe erfüllen sollen?
Zweitens bringt nicht das Strafsystem Rückfalltäter hervor, sondern es scheitert lediglich daran, den Rückfall zu verhindern. Es verursacht den Rückfall aber nicht, wie du mit der Wortwahl (vielleicht unabsichltich) implizierst.
Da werden wir wohl anderer Meinung sein müssen. Für micht ist das endgültige Ziel eindeutig eine Gesellschaft frei von Verbrechen. Der zweite Punkt in diesem Satz ist inhaltslos, du weißt genau was gemeint war und hast mir nicht widersprochen. Es gibt Rückfalltäter, in ihrem Fall hat das System seine Aufgabe nicht erfüllt.
Zudem hat das Versagen der Justiz nichts mit der Todesstrafe zu tun.
Wo sind denn die Rückfallquoten hoch? Sicherlich nicht bei Verbrechen, bei denen eine Todesstrafe gefordert wird oder auch nur angemessen wäre. Also völlig irrelevant der Punkt.
Spitzenreiter bei Wiederholungstätern sind: Raub/Erpressung (53,8%), Besonders schwerer Diebstahl (53,1%), Gefährliche/Schwere Körperverletzung (44,5%), einfache Körperverletzung (40,0%).
Ich denke bei diesen hier sind wir uns einig, dass die Todesstrafe nicht angebracht wäre. Eventuell bei wiederholter schwerer Körperverletzung, aber das sehe ich durchaus als Grauzone.
Interessanter für die Diskussion:
- Sexuelle Gewaltdelikte: 30%
- Tötungsdelikte: 18,3%
Man kann also garantiert nicht abstreiten, dass Gewaltverbrecher auch nach abgesessener Strafe objektiv gesehen deutlich gefährlicher Sind als "normale" Menschen. Das sehe ich als Versagen an. Wenn der Apparat richtig funktionieren würde, dürften wir dort keine derartige Diskrepanz sehen. Ich konnte leider auf die schnelle keine Zahlen finden, die zeigen wieviele Mörder erneut gemordet haben etc. Vielleicht kannst du da nachhelfen. Sicher ist, dass bei leichteren Gewaltdelikten häufiger der gleiche Akt wiederholt wird (bsp. Körperverletzung/Raub). Da wäre die Todesstrafe aber sicherlich unangebracht und anständige Resozialisierungsmaßnahmen sollten vorgezogen werden.
Quelle (Stand 2010)
So gesehen ist die Wiederholungstat juristisch identisch zu der Tat eines Unschuldigen. Der Täter wird womöglich weniger milde bestraft, weil die theoretisch stattgefundene Dauer der Resozialisierung unzureichend war. Aber abgesehen davon man juristisch gesehen zur Vermeidung von Wiederholungstaten nicht anderes tun, als Unschuldige einsperren.
Was das juristische angeht gebe ich dir voll und ganz recht, aber die Zahlen sprechen da eine deutlich andere Sprache. Einmal verurteilte werden statistisch gesehen mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit erneut straffällig. Wie bereits oben gesagt, sehe ich das als Versagen an.
Das heißt bei Widerholungstaten reden wir von harmloseren Verbrechen. Am häufigsten sicherlich Kapitalverbrechen wie Diebstahl und vermutlich Körperverletzung. Beides Taten, bei denen eine lebenslange Freiheitsstrafe schlicht nicht als angemessen gerechtfertigt werden kann.
Siehe oben, stimme zu.
Also unter der Definition und Aufgaben der Staatsgewalt verbirgt sich schon einwenig mehr. Sagen wir mal es muss ein friedliches und geordnetes zusammenleben gewährlichleistet sein inklusive einer Rechtssicherheit. Man kann im Vorfeld keine Straftaten verhindern. Es ist auch kein Versagen der Judikative oder der Exekutive. Die Judikative hat ja noch nicht mal was mit einem Strafvollzug zu tun. Darüber hinaus ist das StGB nur ein Gesetzbuch von vielen.
Doch, es erfüllt seine Aufgabe die vom Gericht angeordnete Verurteilung zu vollziehen. Das ist die primäre Aufgabe.
Man kann im Vorfeld Straftaten verhindern. Beispielsweise durch anständige Bildung, faire Behandlung und auch einer angekündigten Strafe für Vergehen. Nicht umsonst ist die Verbrechensrate in entwickelten Ländern meist deutlich niedriger als anderswo.
Die Judikative hat sehr wohl etwas mit dem Strafvollzug zu tun, sie entscheidet welche Strafe du für eine Tat bekommst. Eine nicht anständig arbeitende Judikative schadet dem Strafvollzug weil er seine Arbeit nicht machen kann. Das der Strafvollzug von der Exekutive durchgeführt wird ist klar.
Das Strafgesetzbuch ist aber das Gesetzbuch dass Gewalttaten und die dafür anstehenden Strafen definiert. Damit ist es das wichtigste für die hiesige Diskussion. (Wie kommst du überhaupt plötzlich auf das StGB?)