Also ich habe diesen Thread entdeckt und wollte mal was dazu schreiben, aber es wird wahrscheinlich eher nur eine Zusammenfassung des bisher gesagten.
Und ich will jetzt nicht wie ein Jura-Student klingen, aber ich studier das nun mal..
Erstmal zu meiner persönlichen Meinung: Ich schaue mir kein Loli Hentai an, halte es aber auch nicht für rechtswidrig, denn es werden keine Rechte von Kindern verletzt.
Also, die für uns releveanten Paragraphen im StGB sind die §§184b Abs. 3, 184c Abs. 3 und 184d Abs. 2
§184b Abs. 3 regelt den Besitz kinderpornographischer Schriften. Der Absatz 3 verlangt, dass diese ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Was ist nun tatsächlich und was ist wirklichkeitsnah? Bei juristischen Definitionen reicht es leider oft nicht aus kurz in den Duden zu schauen, die Definitionen dort sind meistens nicht präzise genug. Zum Glück lassen sich juristsiche Definitionen leicht googlen.
"Tatsächlich" ist dabei relativ leicht zu definieren. Etwas ist ein tatsächliches Geschehen, wenn es tatsächlich geschehen ist. Darunter kann Hentai kaum fallen.
Interessanter wird es bei "wirklichkeitsnah": Eine Definition, die ich öfters gelesen habe (und die auch in diesem Thread verlinkt wurde) ist, dass ein Geschehen nur dann wirklichkeitsnah ist, wenn ein objektiver Dritter nicht gänzlich ausschließen könne, dass es sich um ein tatsächliches Geschehen handele. Kann Hentai also darunter fallen? Kann ich mir zumindest sehr schwer vorstellen. Bei den meißten Hentais wird man von vornherein ausschließen können, dass sie auf Tatsächlichem beruhen.
Ich bin sogar so weit gegangen und hab mir ein paar Gesetzeskommentare in der Beck Onlinedatenbank angeschaut. Dort sind die Meinungen verschieden, manche sagen Zeichnungen u.ä. sind nicht wirklichkeitsnah, manche sagen wiederum sie sind es und berufen sich hierbei auf ein Urteil zum Spiel "Second Life". Und noch andere Kommentare sprechen die Problematik erst gar nicht an. Verlinken kann ich das hier leider nicht, weil man einen Beck Account braucht, um sich die Kommentare anzuschauen. Ihr könnt aber in eure nächste Uni gehen und euch ein paar aktuelle Kommentare zum StGB schnappen und euch die verschiedenen Meinungen anschauen. Ich kann aber sagen, dass die Meinungen, die sagen, dass Zeichnungen, Comics u.ä. nicht wirklichkeitsnah sind, überwiegen. Ob das jetzt die herrschende Meinung ist kann ich nicht genau sagen.
Kommen wir kurz zu den §§184c Abs. 3 und 184d Abs. 2.
§184c Abs. 3 regelt den Besitz jugendpornographischer Schriften. Jugendpornographische Schriften müssen jedoch nur tatsächliches Geschehen wiedergeben, das heißt Hentai - selbst mit 14-17 jährigen - ist hiervon sowieso nicht umfasst.
§184d Abs. 2 regelt den Abruf von kinder- und jugendpornographischen Schriften mittel Telemedien. Beides ist strafbar, jedoch müsst ihr auch beachten, dass bei KiPo die Schriften tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen, und bei JuPo nur tatsächliches Geschehen wiedergeben müssen.
Was ich also versuche zu sagen, ist dass dieses Thema sehr heikel ist und noch längere Untersuchung braucht. Jeder/Jede sollte sich seine eigene Meinung bilden und sich von sowas fernhalten, wenn man moralische/legale Bedenken hat. Meine Ansicht ist, dass man sich wegen sowas noch nicht strafbar macht, aber die Gesetzeslage könnte sich schnell ändern.
Hoffe das ist jetzt hier einigen nicht zu lang :))