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Kobe Schweine :O
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Kobe Schweine :O
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Naja nen kiffendes Schwein hat auch was 
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omfg wasn das fürn cooles kaminfeger küken :O
Du lässt Dich da von Wunschdenken leiten.
Wenn ich das kurz google, find ich auf Anwalt.de mehrere Einträge, die klarstellen, dass die Verbreitung sowieso illegal ist und der Besitz "kann" - und, dass die Gesetzesänderung vor allen Dingen deswegen kam, weil eben ursprünglich _keine_ Unterscheidung da war und es alle möglichen Fälle gab, die letzlich garnicht hätten verhandelt werden müssen - d.h. die jetzige Situation ist quasi eine Verbesserung.
Wiegesagt, wenn Du so Dinge hochlädst wäre es die rationale Entscheidung das anwaltlich abklären zu lassen.
Schließlich ist unser Hobby unabwendbar mit loli verbunden
Nö, ist es nicht.
Soweit mir bekannt ist das seit Jahrzehnten illegal, kA wo die Idee herkommt, das sei irgendwie "neu". In Deutschland wurde - im Gegensatz zu zB den Niederlanden - nie zwischen realen oder fiktiven Inhalten der "pornografischen Schrift" per §184 StGB unterschieden. Das einzige was sich geändert hatte, ist, das es jetzt unterschiedliche Strafmaße gibt.
In Deinem Fall ist die Frage eher, ob Du Dich durch das Posten strafbar machst, weil du entsprechende Pornographie daher selber verbreitest. Das würde ich eher einen Anwalt fragen als Randoms auf nem Anime Fan Forum.