Cross Cult soll an die Penguin Random House Verlagsgruppe verkauft werden
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Es wurde nun bekannt, dass Cross Cult inklusive der Label Manga Cult und Manhwa Cult von der Penguin Random House Verlagsgruppe übernommen werden soll.
Zitat aus der Quelle:
Die Penguin Random House Verlagsgruppe erweitert ihr Portfolio und steigt mit der Übernahme von Cross Cult Entertainment in die Bereiche Comic, Manga und Manhwa ein. Das bisherige Führungsteam bleibt an Bord; der Erwerb steht unter Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Die Penguin Random House Verlagsgruppe übernimmt Cross Cult Entertainment und erschließt damit erstmals systematisch die Segmente Comic, Manga und Manhwa. Gründer Andreas Mergenthaler und Geschäftsführerin Luciana Bawidamann führen den Verlag mit Sitz in Ludwigsburg weiterhin programmatisch unabhängig, ergänzt durch Alexander Breyer aus dem PRH-Management als weiteren Geschäftsführer.
„Als Gründer von Cross Cult freut es mich sehr, dass wir gemeinsam mit der Penguin Random House Verlagsgruppe auf Erfolgskurs bleiben und unsere Programme langfristig weiterentwickeln können“, erklärt Andreas Mergenthaler. Luciana Bawidamann ergänzt: „Ich freue mich sehr, dass wir den idealen Partner für die langfristige Weiterentwicklung gefunden haben. Geteilte Werte und die Stärken der beiden Verlagshäuser schaffen ein nachhaltiges Fundament für die gemeinsame Zukunft.“
Cross Cult wurde 2001 gegründet und publiziert heute unter den Imprints Cross Cult, Manga Cult, Manhwa Cult und CROCU vorwiegend Comics und Manga für Jugendliche und Erwachsene. Seit 2022 betreibt das Unternehmen mit rund 40 Mitarbeitenden zudem einen eigenen „Manga Cult Store“ in Stuttgart.
Christian Jünger, CEO der Penguin Random House Verlagsgruppe, lobt die bisherige Arbeit des Teams: „Die Entwicklung von Cross Cult über die letzten Jahre ist eine beeindruckende unternehmerische Leistung [...]. Ich bin überzeugt, dass sich Cross Cult und die Penguin Random House Verlagsgruppe ideal ergänzen und viel voneinander lernen können.“
Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
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Ich weiß nicht, ob sowas vielleicht auch den einen oder anderen interessiert. Aber vielleicht tut es dies ja allgemein betrachtet.
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