Soweit mir bekannt ist das seit Jahrzehnten illegal, kA wo die Idee herkommt, das sei irgendwie "neu". In Deutschland wurde - im Gegensatz zu zB den Niederlanden - nie zwischen realen oder fiktiven Inhalten der "pornografischen Schrift" per §184 StGB unterschieden. Das einzige was sich geändert hatte, ist, das es jetzt unterschiedliche Strafmaße gibt.
Da muss ich dir widersprechen. Vor der aktuellen Gesetzesänderung bezog sich der Paragraph, wenn es um fiktive Darstellungen ging auf "wirklichkeitsnahe" Darstellungen. Abstrahierte und stilisierte anime Zeichnungen sind nicht wirklichkeitsnah.
Der Wikipedia Artikel zu Lolicon zitiert jusristische Quellen die sich noch auf die alte Rechtssprechung stützen (ist also nicht aktuell, für mein Argument aber ausschlaggebend):
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Deutschland
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen. Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig. Laut einigen der bekanntesten Anwalt- und Rechts-Portale ist dies so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei. Eine Ausnahme sei, wenn nicht ohne Weiteres erkennbar sei, ob es sich um eine computergenerierte Darstellung oder ein reales Geschehen handelt. Die Bundesregierung stellte bei dem Gesetzesentwurf ergänzend klar, dass der Straftatbestand „auf die Fälle beschränkt bleiben“ solle, „in denen durch Videofilm, Film oder Foto ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird“. Demgegenüber sah sie bei „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als „Darsteller“ bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden. Der Abschnitt „wirklichkeitsnah“ wurde später für fiktive Darstellungen aufgrund der rasanten technischen Fortentwicklung und Perfektionierung virtueller Darstellungen hinzugefügt.
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Natürlich seit der aktuellen Rechtssprechung nicht mehr aktuell und dementsprechend sollte der Artikel mal überarbeitet werden. Dennoch, vor 2022 waren loli Zeichnungen straffrei.
Ich bin seit 30 Jahren Anime fan, seit 20+ Jahren bezeichne ich mich als Otaku und seitdem habe ich unzählige Artikel aus Japan importiert, loli merch wie zum Beispiel Figuren und Dakimakura ebenso wie nicht loli Artikel. Ich war öfter beim Zoll um meine Importe vor den Zöllnern auszupacken als du dir vorstellen kannst. Selbst bei R18 loli Figuren und Dakimakura haben die Zöllner keinen Aufstand gemacht, lediglich ein beschämtes Grinsen auf den Lippen gehabt. Könnte hierzu viele Stories erzählen, aber darum geht es nicht.
Weiterhin bieten viele Deutsche anime shops mit deutschem Handelsregister Eintrag explizites loli merch an. D*********.** (habe jetzt mal den link zensiert, ist aber ein seriöser deutscher shop der für einige deutsche youtuber sogar schon dakis gemacht hat) bietet seit Jahren auch explizite loli Dakimakura an. Die haben den Sitz und das Warenhaus in Deutschland. yorokonde.de ist ein deutscher Anime Figuren shop der mitunter auch explizites loli Figuren im Sortiment hat. Selbst auf Amazon.de findest du explizites loli merch, oftmals von deutschen Händlern.
Wenn dein Argument zuträfe wären alle diese deutschen Anime merch shops seit Jahren strafrechtlich belangt worden. Natürlich sieht es laut dem Neuen Gesetz anders aus, aber vor der Gesetzesänderung war dies nicht der Fall.
Faktisch: Vor der Gesetzesänderung war loli legal, da es kein wirklichkeitsnahes Geschehen darstellte. Loli Zeichnungen sind quasie Karrikaturen, keine realistischen Darstellungen, das war dem gesetzgeber so klar und darüber waren sich auch Anwaltsforen einig. Seit der Gesetzesänderung gilt das wohl nicht mehr.
Die Frage ist hier ob es hierzu bereits mehr Infos gibt. Alle Quellen beziehen sich noch auf die alte Rechtssprechung. Gab es schon die ersten Strafverfahren gegen harmlose Anime Liebhaber und Otaku?
Das ist was ich wissen möchte. Sicherlich ist es nicht verkehrt einen Anwalt einzuschlaten (wer das nötige Kleingeld hat), aber die Thematik sollte hier denke ich diskutiert werden. Schließlich ist unser Hobby unabwendbar mit loli verbunden, selbst für den der kein lolicon ist. Das ist ein Thema das jeden anime Liebhaber beunruhigen sollte.