@Music: Ja, die Seite kenne ich, und wenn du den Artikel mal ganz aufmerksam durchliest, wird dir auffallen, dass der Text stellenweise ziemlich widersinnig ist, weswegen ich Wikipedia nicht als das Non Plus Ultra bezeichnen würde. ;) Der Wiki-Text hilft irgendwie nicht viel...
Über den Verbot in Amerika habe ich in einem Rechtsforum gelesen, tatsächlich aber auch VERLESEN. Dort hiess es nämlich, dass man zwar versucht hat, den Besitzer der Lolicon-Daten zu belangen, dies aber vom Gericht abgewiesen wurde.
Tatsächlich ist mir nicht bekannt, dass es in Deutschland schonmal ein Verfahren gegeben hätte, in dem Lolicon geahndet wurde. DAS finde ich viel interessanter als die Klausel (Zumal das nach der Zusammenfassung des Verfassers aussieht, nicht aber nach einem Zitat aus dem Gesetzbuch.)
Ich zitiere nochmal:
Zitat
Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.
Das finde ich nicht besonders eindeutig.
Denn es kommt auch auf die Interpretation an. Wird Lolicon eindeutig als Pornographie klassifiziert? Fällt das überhaupt unter die Klausel? Das ist nicht so selbstverständlich, wie man denkt und es wird sich in verschiedenen Foren viel darüber gestritten ^^ leider sind die Diskussionen häufig schon eine Weile her. Ich kann da nirgends lesen und/oder an einem Präzidenzfall festmachen, dass speziell Loliconbesitz geahndet wird und vor allem warum. In den USA wird dermaßen viel zensiert... Lolicon aber nicht (angeblich falle es unter "Free Speech", was, wenn ich nicht total bekloppt bin, in ähnlicher Form auch hierzulande gilt:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. ) --> Wo wir wieder bei der Frage wären: Ist Anime Kunst? ;)
EINDEUTIG wäre für mich, wenn es einen Präzidenzfall gebe. da ich dazu nichts aktuelles im Internet gefunden habe, die Frage. ;) Ich denke, es gibt hier Leute, die sich ein wenig mehr mit dem Thema beschäftigen als ich und dort mit sinnvollen informationen einen Beitrag leisten könnten.
Im Übrigen nennt man das Forum, damit man sich über Dinge austauschen kann, nicht damit man sich bei Wiki falsche Informationen geben lassen kann. öö
Reden ftw ^^