Ich wollte mich eigentlich raushalten aus der ganzen Thematik, weil meiner Meinung nach die nonverbale Kommunikation bei solch heiklen Themen einfach nicht geeignet ist.
Wörter wie "Gewalt" "Respekt" oder "Autorität" sind in vielen Punkten eben doch stark Interpretationsfähig sind. Wenn dann aber Stichworte wie "Bürgerliches Gesetzbuch" und "das steht genau so im Gesetz" kommen, finde ich das immer unpassend.
Einfach Gesetzestexte zitieren a la "Da steht es. Guck!" hat in einer Diskussion meines Erachtens nie geholfen. Auch "Beweis du mir halt das Gegenteil" ist irgendwie doof.
Dieses Komplette Thema sollte doch unter dem Motto "Statt also eines über das andere zu stellen, sollte man schauen, dass man sich gegebenfalls ergänzt." stehen.
Okay, das funktioniert bei so einem emotionalen Thema meistens nicht.
Zum Thema Gesetzestexte, hier wird folgender Paragraph genannt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Gesetzt besitzen Kommentare, Auslegungen und Interpretationen im deutschen Rechtssystem. Die einen mehr die anderen weniger. Hier sind einige Ergänzungen zu besagtem Paragraph m
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,,Anders als bei einem absoluten Gewaltverbot bietet der Begriff der körperlichen
Mißhandlung aber Auslegungsspielräume, die auch Raum für die Berücksichtigung
von Anlaß und Motiven der Erziehungsmaßnahme geben.“*
* Bundesregierung in Bundestags-Drucksache 13 / 11368, S. XXI.
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Die Mehrheit des Rechtsausschusses empfahl kein absolutes
Gewaltverbot, sondern ein Abstellen auf den Begriff
der „körperlichen Mißhandlung“. Zur Begründung
wurde vor allem auf die Flexibilität des Mißhandlungsbegriffs
hingewiesen, der eine Überprüfung der elterlichen
Maßnahmen auf ihre Unangemessenheit voraussetze,
wobei auch Anlaß und Motive der körperlichen
Einwirkung berücksichtigt werden könnten (Drucksache
13/8511 S. 65).
Einen Part auf den ich auch eingehen möchte ist die Sache mit der Entwürdigung. Es gibt viele Beispiele in denen das "wegnehmen" oder "entziehen" von Gegenständen sowie der Freiheitsentzug (besser bekannt als (Haus)Arrest) unter entwürdigende Maßnahmen fällt oder fallen kann.
Damit unter den $ 1631 abs 2 BGB
Daher finde ich sollte es in dieser Diskussion eher um Erfahrungsaustausch gehen, als das untermauern von Gesetzen ohne Präzedenzfälle.
Ganz verzwickt wird es meiner Meinung nach dann wenn eine Seite den Wahrheitsanspruch auf eine Meinung in einer Diskussion stellt. Soviel dazu jedenfalls.
Um nicht am Thema vorbeizureden möchte ich die eingangs gestellten Fragen beantworten :
-Wie erzieht ihr eure Kinder?
-Was haltet ihr von Gewalt bzw. gewaltfreier Erziehung?
-Wie geht ihr mit Konflikten um?
Ich habe keine Kinder, würde aber eine Erziehung wie im Stile meiner Eltern verfolgen. Kommt natürlich auf den Charakter des Kindes an. Im Vorfeld pauschalisieren kann man das nicht.
Gewalt kann ich persönlich nicht ausstehen. Schon gar nicht gegen Kinden.
Meine Definition von Gewalt scheint sich aber teilweise sehr stark von einigen Meinungen hier zu unterscheiden.
Die male, an denen ich mal eine auf den Hinter bekommen habe, könnte ein schlechter Schreiner an einer Hand abzählen. War das gut so? Holy Hell das war es! Das war für mich nicht schlimm, hatte keine Autoritätsverlust meiner Eltern oder sonst seelische Narben hinterlassen.
Es war in diese sehr sehr speziellen Fällen, rückblickend und meiner Meinung nach, die letzte mögliche Konsequent meiner Eltern an ein Kind das eigentlich nie mit Verboten aufwachsen musste.
Mir geht es gut, ich bin mit Zufrieden und allzeit Dankbar für meine tollen Eltern, denen ich nach über 30 Jahren noch nicht genug für eine tolle Kindheit danken kann. :)
Pro-aktiv und mit viel Geduld. Kann man sehr schwer pauschalisieren da die Art des Konfliktes und wie er sich äußert wichtig sind.
Im Übrigen liegt die Beweislast nicht bei uns, sondern bei euch. Wir verhalten uns regelkonform.
Die Beweislast liegt bei niemandem in einer globalen Forendiskussion über Kindererziehung. Wer sich über §1631 abs. 2 des BGB auslassen möchte kann gerne in mein oben geschriebenes schauen, sowie die Kommentare und Anmerkungen der Kammer zu eben jenem Gesetz.
Es ist nichts Falsches daran, sich Hilfe zu holen und mit seinem Kind einen Therapeuten aufzusuchen (Medikamente gibt es nur in Härtefällen, also mal bitte nicht übertreiben).
In meinen Augen ist das auch nicht falsch. Frage mich bei sowas immer nur wie Generationen vor uns ohne diverse Therapeuten ausgekommen sind. Ja das ist ne gottverdammt pauschale Antwort weil eine Einzelfallbetrachtung komplett fehlt, die fehlt aber auch in jedem 2. Beitrag :)