Aussagen die dazu dienen eine Person in ihrer Ehre zu verletzen" - wenn jemand einen Taxifahrer als "Taxifahrer" bezeichnet, ist das kein Problem ABER wenn jemand einen Piloten als "Taxifahrer" bezeichnet, kann das als Beleidigung angezeigt werden.
Du pauschalisierst das viel zu sehr. Da sich die ganze Diskussion hier (eigentlich) um die Grenzen zwischen der Meinungsfreiheit und der im NetzDG sanktionierten Verletzungen gegen das StGB drehen müsste, kannst du nicht einfach sagen, dass es direkt als Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist. Vielmehr muss eine Abwägung zwischen der persönlichen Ehre und der Meinungsfreiheit, unter Abwägung der konkreten Umstände, geschehen. Dass du diese Abwägung scheinbar gänzlich unberücksichtigt lässt, zeigt sich auch an dieser Aussage:
Angenommen ich würde dich hier und jetzt auf das äußerste Beleidigen - würdest du wollen, dass mein Beitrag bestehen bleibt, weil Meinungsfreiheit - oder würdest du den Beitrag der Admninistration melden und fordern, dass der unverzüglich zensiert oder gar gelöscht wird?
Es geht doch nicht darum, dass es von der Allgemeinheit als gut angesehen oder akzeptiert wird, dass offensichtliche Beleidigungen etc. auf sozialen Netwerken geäußert werden. Sondern es geht, wie eben schon gesagt, um die Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und der durchs NetDG sanktionierten Verstöße des StGBs.
Muss ich das echt noch 10 mal wiederholen? Das NetzDG ändert nichts daran "was" entfernt werden muss, sondern erhöht lediglich den Druck auf Plattformen "dass" es entfernt werden muss.
Du hast Recht, theorethisch ändert es leidglich etwas daran, "wie" es durchgesetzt wird. Allerdings liegt genau in diesem "Wie" das Problem.
Meiner Meinung nach ist das Problem auch nicht die 24 Stunden Grenze, in der evidente Vertöße gelöscht werden müssen. Denn dabei kann man (hoffentlich) davon ausgehen, dass wirklich nur die ins Auge springenden Verstöße, gelöscht werden. Vielmehr bestehen die Probleme bei den nicht so evidenten Fällen. Zwar sollen die Netzwerke für diese Fälle für die Löschung eine Woche Zeit haben, um nichts zu übereilen und um sich auch gegebenenfalls externe Hilfe zu holen, allerdings ist dies in meinen Augen eine Wunschvorstellung. Denn es wäre ein extremer Aufwand für die Netzwerke, sich ewig mit Kommentaren zu beschäftigen und sich zu Überlegen, ob sie diese jetzt löschen müssen, weil sie sonst eventuell ordentlich zahlen müssen. Und dass sie dafür extra Hilfe von Dritten einholen - also bitte, da ist die Existenz des Weihnachtsmannes fast noch wahrscheinlicher. Als ziemlich wahrscheinliche Folge werden die Social Networks also, um sicher zu gehen, mehr Kommentare etc löschen. Dadurch wird es vermehrt dazu kommen, dass Kommentare, die lediglich eine Meinungsäußerung und keinen Verstoß gegen einen Straftatbestand oder die grunsätzlichen Nutzungsbestimmungen der Plattformen darstellen, gelöscht werden.
Zusammengefasst bedeutet das also, dass keine unmittelbare Einschränkung der Meinungsfreieheit durch das NetzDG erfolgt, sondern eine mittelbare. Am Ergebnis, dass das scheiße ist, ändert sich dadurch allerdings nicht. Außerdem bedeutet das ebenfalls, dass durch das NetzDG mittelbar auch das "Was" entfernt wird, beeinflusst wird.
Ich habe den Gesetzesentwurf lediglich quergelesen, deswegen könnte ich es überlesen habe, allerdings sehe ich ein weitere Problem darin, dass die Plattformen zwar regelmäßig einen Bericht abgeben müssen, in dem u.A. der Umfang der Löschungen und die Gründe, die sie zur Löschung heranziehen, auszuführen sind, jedoch nicht die gelöschten Kommentare aufgezeigt werden müssen. Das ist geradezu ein offenes Tor dafür, dass einfach mehr Kommentare als nötig gelöscht werden, und somit die Meinungsfreiheit unbegründet außerhalb der durch die Gesetze zulässigen Schranken, eingeschränkt wird.