5.
okay, die rose geht dann wohl an shoru
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okay, die rose geht dann wohl an shoru
a) handy benutzen, sollte er nicht dran gehen, dann auf plan b zurückgreifen
b) mit der bahn nach hause fahren, kostet mich ja nix :P
www du das recht hättest das gesetz zu brechen ohne dafür bestraft werden zu können. :)? (eher was würdest du machen :P)
986760
uhm, es gibt auch Color of Magic also die Farben der Magie
ich weiß nicht wieso bei Kino.to der 1. Teil auf Deutsch verschwunden ist :P
das ist imho besser als Hogfather
2*2*2*123377
passiert mir IMMER wenn ich krank werde.
dann lieg ich halt im bett, oder wenn ich kann sitz ich vorm pc, und warte bis die krankheit vorrüberzeiht, was schonmal wochen dauern kann :(
www du ein einziges beliebiges gesetz erlassen könntest, welches für alle gilt?
(welches wäre das)
dann wäre es kein traum mehr :/, eh ichc würd mich freuen
www du heute den ganzen tag lernen müsstest?
dann würde ich jetzt erstmal aufhören zu arbeiten und mich in die sonne legen und warten :P
www du umziehen müsstest?
Seven
btw ist es "The Nightmare before Christmas" ;-)
3*3*15677*7
okay, die rose geht damit an dich.
ni
mir fällt gerade auf, dass ich das auch auf koreanisch kann (also zählen)
5. ich gebe die rose an den meist bietenden <3
so wie es sich für die marktwirtschaft gehört :)
Aerith: du bist noch nicht vollmündig oder so :P
also eigentlich darfst du so ein geschäft gar nicht abschließen. :P
da solltest du mal nach haken und denen schreiben. :-)
edit:
"vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten."
ja? also sollte kein problem sein :D