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Nöööö, so gar nicht mal, das denkt der Volksmund nur. Fischer, einer der Sensatsrichter am Bundesgerichtshof hat in seiner Kolumne der Zeit mal geschrieben, dass Jura sogar was für Idioten sei, da es, wenn man es verstanden hätte, richtig einfach wäre, eben WEIL man nicht mal wirklich viel auswendig lernen muss. Es steht ja alles im Gesetz und das darfst du mit in jede Klausur nehmen. Daher, ne, die Texte muss man nicht lernen. Nur damit zu arbeiten, wo man ungefähr was findet, und sogenannte Definitionen (bspw. ein Mordmerkmal ist die Heimtücke, was soviel bedeutet wie: Heimtücke ist die bewusste Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers durch den Täter, sodass es die Tat weder vorhersehen noch erwarten kann.)
Und dann wiederum Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, etc. was man dann auf einen Sachverhalt anwendet.
Einfach (xD) umrissen, jetzt mal. :P
Mein Schnitt war übrigens nicht der Beste, aber Bielefeld, und einige wenige andere Unis haben bspw. gar keinen Numerus mehr.