ich kann mir aber vorstellen, dass es gravierende konsequenzen mit sich ziehen wird, wenn man eine leiche, die man nicht zuvor erlegt hat isst.
Ja. Diese werden im § 168 StGB (Störung der Totenruhe) geregelt. Mal ganz abgesehen davon, dass die hygienischen Zustände in meinem leibeigenen Leichenkeller bedeutend schlechter sein dürften, als in einer hochindustrialisierten Tötungsmaschinerie (vulgo Schlachthof)...
ob man es darf in dem sinne, als dass es von menschlicher seite her korrekt ist.
Wer definiert die moralischen Konventionen? Und woher sollte der Zwang kommen, mich an eben diese zu halten? Wenn es gesetzlich nicht geregelt ist, ist es auch nicht verboten. Die Schritte, die meinerseits unternommen werden müssten, um einen Menschen zu verspeisen, sind allerdings strafbar, was wiederum bedeutet, dass ich einen Menschen - der bundesdeutschen Gesetzgebung nach - gar nicht verspeisen könnte, ohne eines dieser Gesetze zu tangieren.