Dennoch würde ich auch davon abraten, zumindest, wenn das Alter nicht eindeutig erkennbar ist.
Richtig, das sehe ich genauso!
Dennoch würde ich auch davon abraten, zumindest, wenn das Alter nicht eindeutig erkennbar ist.
Richtig, das sehe ich genauso!
@Nanachi
Und wenn ich eine kleine Korrektur anmerken darf Okumo2 : Jugendliche fallen ebenfalls drunter, egal ob fiktiv oder real (§184c StGB), dementsprechend wäre auch Euphoria in Deutschland problematisch, wenn ich das richtig verstehe :/ Alles unter 18 fällt drunter, so stehts im Gesetz.
Vielen Dank für diesen Diskussionsbeitrag.
Aber Achtung, das Gesetz genau lesen:
§184b (Kinder) stellt tatsächliches und wirklichkeitsnahes Geschehen unter Strafe.
Der von dir angesprochene §184c (Jugendliche d. h. 14-17 Jahre) stellt hinsichtlich des Besitzes nur tatsächliches Geschehen unter Strafe (Absatz 3). Das heißt, es müssen reale Personen beteiligt sein, was bei Anime freilich nie der Fall sein wird.
Daher auch mein möglicherweise unpassender Euphoria-Vergleich (ich kenne mich da in den Feinheiten und Unterschieden nicht aus): Obwohl in Euphoria krasse Sachen gezeigt werden, ist es strafrechtlich unbedenklich, weil die dargestellten Figuren nicht unter 14 Jahre sind und es zudem keine realen Personen betrifft (daher keine Anwendung von §184c bei Besitz).
Hingegen reicht bei einem wirklichkeitsnahen Kind schon bloße Nacktheit, um die Strafbarkeit des § 184b zu begründen.
Daher der Vergleich. § 184b ist wesentlich strenger und daher die Empfehlung von allem die Finger zu lassen, was Kinder unter 14 Jahren zeigt (weil dann alles von der rechtlichen Bewertung abhängt, ob das gezeigte wirklichkeitsnah oder nicht ist).
Wirklichkeitsnah bedeutet nicht das das Geschehen echt sein muss sondern wenn die Zeichnungen echt genug sind dann gibt es auch eine Hausdurchsuchung. Mit wirklichkeitsnah ist z.B. "Aliens" gemeint oder "Fabelwesen wie bei Elder Scrolls". Du hast überhaupt keine Ahnung. Lolicon ist in Deutschland nicht erlaubt und das ist auch gut so.
Das ist so nicht richtig.
In Deutschland ist der Besitz von Kinderpornographie strafbar gemäß §184b StGB. Darunter fallen wirklichkeitsnahe sexuelle Handlungen an Kindern. Laut Kommentierung zum § 184b sind Produkte nicht wirklichkeitsnah, deren fiktionaler Charakter schon an der Darstellungsform offensichtlich ist (Zeichnungen - auch naturgetreu -, Zeichentrickfilme und Computerspiele).
Ferner muss das dargestellte Kind unter 14 Jahre sein, was bei Animationsfilmen regelmäßig kaum belegbar sein kann.
Jedoch würde ich empfehlen einfach keine Sachen zu konsumieren, bei dem der Verdacht besteht, die Zeichnung könnte ein Kind (d. h. < 14 Jahren) darstellen!
Zum Beispiel ist Euphoria, welches ein sehr krasses Anime sein soll, gänzlich unproblematisch, weil die gezeichneten Figuren nicht verdächtig erscheinen unter 14 Jahre alt zu sein. Oder sieht das jemand anders? Ich habe nur die Screenshots gesehen, und würde die Charaktere definitiv als älter ansehen.
das krankeste was ich mal sah wie Zwei Frauen festgehalten wurden gegen ihren Willen ständig von irgendwelchen Alienartigen Monstern geraped wurden, und man sie als reine Brut und Lustsklaven halten wollte.
Es ging soweit bis man ihren Willen einfach gebrochen hat.
Weiß jemand, um welchen Titel es sich dabei handelt?
* Ich frage für einen Freund!