Ging halt eben nur um die Legalität und ja, fiktive Kinderpornografie ist illegal, aber Lolicon fällt laut dem BGA nicht under die Beschreibung. Im amerikanischen Gesetz heisst es "von einem tatsächlichem kind nicht zu unterscheiden" (indistinguishable from an actual minor).
Wenn jemand ein Kind im photorealismus zeichnet, dann finde ich es persönlich auch krank, im Loli stil wird aber halt auch niemand verletzt. Es findet keine sexuelle Ausbeutung und auch kein sexueller Missbrauch statt. Was man davon hält, ob man es mag oder nicht tut dabei nichts zur Sache. 😊
BGA? Bundesgesundheitsamt?
Was haben amerikanische Gesetze mit Deutschland/Europa zu tun? Hier geht's um die Rechtslage in Deutschland.In der Urteilsbegründung vom BGH sieht man ja gut, wie wichtig es ist, dass es eigentlich tatsächlich oder wirklichkeitsnah ist. Das war z.B. nicht der Fall als jemand in einer Mail von einer Kindesmisshandlung geschrieben hat. Heißt im Umkehrschluss, dass selbst sowas verboten ist. ALso ein einfacher Text. Wieso soll es dann weniger schlimm sein wenn ein gezeichnetes "unmündiges" Kind Geschlechtsverkehr hat? Das ist nicht tatsächlich oder wirklichkeitsnah. Genau das was das Gesetz nun mitverbietet.
Entweder riskiert man jetzt bestraft zu werden für Fiktion oder einfache Texte oder man klagt sich durch bis zum BGH/EuGH und hofft, dass dort etwas Vernunft vorhanden ist.
Hatte mich vertippt, das ist natürlich nicht vom BGA, sondern dem BKA, dem Bundeskriminalamt. Im original auch geändert. Bitte vielmals um Entschuldigung.