Beiträge von YoshioKobayashi
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Ich hab vor Jahren mal versuchtn Stuhl zu kaufen, das Kackding war so riesig, dasses nich unter den Tisch passte - Chefsessel ist scheinbar im Gegensatz zu Bürostuhl nicht DIN Normed >_<*.
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30. Blätter mal zurück ^^
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28 omg filwacdingensberg ist aufgewacht :)
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9 jetzt wirds kompliziert

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7 ach du scheisse
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Ich geh davon aus, dass Du irgendwas tolles gemacht hast für das Küken, ja :P
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Würde ich anders sehen. Ich würde schon zustimmen, das die Berührungspunkte da sind. Dafür braucht es weder Hentai noch eine besondere Vorliebe.
Lolicon = Hentai.
Aber so Definitionen gehen daran vorbei, was ich schreibe. Was ich nur mehrmals betont habe und hier nochmal mache: Die Gesetzesänderung hat Loli/Shota nicht illegal gemacht, es war schon vorher auf Basis des existierenden Gesetzes möglich für Staatsanwalt/Richter es so zu interpretieren. Der Beschaffungsabsetz hat sich in der Fassung vor 2021 zu der jetzigen kaum geändert.
<2015
Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
<2021
Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>2021
(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Dass es keiner umsetzt hat wohl einfach damit zu tun -> wo kein Kläger da kein Richter.
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