Beiträge von Tim-kun

    Heute mal etwas kuerzer angebunden, aber ich wollte mich auch mal wieder melden. ;)

    [1] und [2]: Ja, was denn nun? Verpflichtet oder nicht verpflichtet? Du solltest dir deine Argumente nicht so zusammenbauen, wie es dir gerade am besten in den Kragen passt, das ueberzeugt wenig. Natuerlich muss Facebook (zumindest mal in Deutschland) die Meinungsfreiheit und auch alle anderen Grundgesetze befolgen und ihren Nutzern damit ihre Rechte einraeumen. Sie muessen auch das StGB befolgen (auch Facebook darf niemanden beleidigen, keine Volkshetze betreiben etc.; sie verbieten auch illegale Inhalte in ihren Nutzungsbestimmungen), jedoch sind sie nicht verpflichtet irgendein Gesetz zu vollziehen (was ich inkorrekterweise behauptet habe, dass sie das tun wuerden) und meiner Meinung nach darf ein privates Unternehmen auch kein Gesetz durchsetzen, schon gar nicht im Auftrag des Staates und sind wir mal ehrlich: das NetzDG ist quasi ein Arbeitsauftrag fuer soziale Netzwerke.


    Mal eine Analogie, die aufgrund der Reichweite und Umstaende etwas hinkt: wenn jemand in einer Bar gegen Voelker hetzt, dann ist es nicht der Barkeeper, der den Taeter knebeln muss/sollte. Fuer so einen Fall gibt es staatliche Stellen, die sich erstens um den Taeter und zweitens um seine Vergehen kuemmert: die Polizei und die Justiz. Trotzdem steht dem Barkeeper natuerlich frei, Hausverbot gegen ihn zu erheben.


    Genau diese staatliche Stellen werden durch das NetzDG aber komplett umgangen. Im Streitfall wird nicht evaluiert, ob eine Loeschung gerechtfertigt war. Der Taeter, der den Schaden auch innerhalb von 24h oder 7 Tagen anrichten kann, wird nicht (automatisch) angeklagt, stattdessen werden Beweise geloescht. Der Taeter wird sich freuen, dass er weiter in seinen 4 Waenden treiben kann, was er will, und sein Beitrag wird auch weiterhin im Internet rumschwirren, z.B. als Screenshot.


    Zitat von Shuizid

    Es werden mehr Kommentare gelöscht und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass dazu auch legale Meinungsäußerungen gehören. Das war auch vorher schon so.

    Wie kann es vorher schon so sein, wenn die Aenderung dahin doch jetzt erst in Kraft tritt? ?(


    Zitat von Shuizid

    Wie oft muss ich eigentlich schreiben, dass hier keine Einschränkung der Meinungsfreiheit vorliegt, bis es jemand versteht?
    Meinungsfreiheit gilt gegenüber staatlicher Gewalt - hier wird keine staatliche Gewalt gegen Meinungen ausgeführt.

    Durch das NetzDG wird der Staat hier aktiv und greift in den Prozess der Selbstreinigung eines sozialen Netzwerks (Meldung -> Loeschung) ein. Soweit ich weiss, ist durch Art. 1 Abs. 3 GG ebenfalls abgedeckt, wenn der Staat mittelbar eingreift.



    Zitat von Shuizid

    Woher möchtest du wissen, dass Kommentare gelöscht werden, die nicht nur gerade so keinen Straftatbestand erfüllen?

    Auch hier liegt der Hund doch begraben. Zur Klaerung dieser Fragen bedarf es eines Richters, nicht eines Angestellten eines Dienstleisters fuer soziale Netzwerke. Der bekommt Druck von seinem Auftraggeber, der eventuell Millionen zahlen muss (ja, ich weiss, Facebook wird das nicht weh tun, es gibt allerdings noch andere soziale Netzwerke und es geht ums Prinzip) und neigt dann doch dazu eher zu loeschen um dieser Strafe zu entgehen. Es ist doch nur logisch, dass dadurch auch unbedenkliche Inhalte mittel- und langfristig verschwinden werden.


    Thema Hass bekaempfen: meiner Meinung nach kann man durch soziale Gerechtigkeit einiges erreichen, es muss aber richtig gemacht werden und das ist sicherlich nicht einfach. Das ist allerdings wieder ein ganz anderes Thema, das ich zu diesem Zeitpunkt gar nicht weit aufmachen moechte.


    Edit: Das hat nichts mit dem NetzDG selbst zu tun, aber mit der Ueberwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp. Hier mal ein Video (engl.), in dem erklaert wird, warum das keine gute Idee ist:


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    Nein tut er nicht. Ganz im Gegenteil kann sogar die Ansprache mit einem "Du" bereits als Beleidigung gewertet werden. Entscheidend dafür ist nicht der Inhalt oder die Wortwahl sondern der Vorsatz.Einfach mal Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)

    Herzlichen Glueckwunsch, du (ich darf doch, oder?) hast das Problem verstanden. Es kann doch nicht staatlich gewollt sein, dass jede noch so kleine Beleidigung potentiell zur Loeschung von Beitraegen fuehrt? Faktisch ermoeglicht das NetzDG das.

    Zitat von Shuizid

    Genau deswegen wurde das Gesetz eingeführt - weil Facebook nicht seiner rechtlichen Pflicht nachkommt.Natürlich sind die Dinger unterbesetzt, weil ohne eine entsprechende Strafe kein Anreiz besteht, sie besser zu besetzen. Nun wird eine Strafe eingeführt, weil es schlicht lächerlich ist, dass Facebook sich keine Mühe gibt, seinen Pflichten nachzukommen. Facebook wird durch das Gesetz gezwungen, diese Unternehmen besser zu besetzen.


    Wenn die Straße vor meinem Haus kaputt ist und die Stadt sagt "Ja sorry, wir haben nur 3 Bauarbeiter" - dann würde man sagen "Dann stellt gefälligst mehr Bauarbeiter ein!".

    Wenn du nicht nur Satzbausteine, sondern ganze Saetze und vielleicht sogar ganze Absaetze lesen und verstehen wuerdest, wuerdest du vielleicht sehen, dass wir hier gar nichtmal so einen grossen Meinungsunterschied haben. Staedtische Baustellen sind aber mal ein ganz ganz anderes Thema.

    Zitat von Shuizid

    Klar, aber das tut er als Privatperson und diese Meldung wird genauso wie alle anderen Meldungen begutachtet werden. Das konnte er vorher auch schon. Und wenn Facebook diese Meldung ignoriert, dann kann ein Herr Maas wie jeder andere deutsche Staatsbürger klagen. Das ist kein Sonderrecht für Regierungen, keine Sonderbehandlung und keine staatliche Zensur. Es handelt sich dabei um keinen Einfluss der Regierung oder um die Anwendung staatlicher Gewalt, sondern Herr Maas würde als Privatperson agieren, die zufällig in der Regierung sitzt - aber dass er in der Regierung sitzt hat keinen Einfluss darauf, wie die Meldung behandelt wird.

    Klar kann er das als Privatperson tun, aber auch als Mitglied der Regierung. Schau dir dazu mal §90b StGB an (natuerlich auch Teil der Liste der zu ahnenden rechtswidrigen Inhalte unter §1 Abs. 3 NetzDG). Mit einer entsprechenden Aussage der betreffenden Person hat das gleiche eine ganz andere Wirkung als eine gewoehnliche Meldung.

    Zitat von Shuizid

    Putziges Schlagwort... Ja in Deutschland gibt es gewisse Vorschriften zur Unterdrückung der Verbreitung von gewissen Informationen - beispielsweise Beleidigungen, verfassungswidrige Symboe und Aussagen, ebenso wie Hetze und Hasskommentare. Das nennt man Zensur. Und weiter?

    Das Problem an dieser Stelle ist doch, dass potentiell Beitraege (und damit auch Meinungen) aus Gruenden entfernt werden, die vermeintlich illegal sind. Ich kann mich durchaus schnell beleidigt fuehlen, wenn ich den Beitrag eines politischen Gegner lese. Mit der Begruendung wende ich mich an das soziale Netzwerk, die loeschen es um nicht befuerchten zu muessen, dass es Konsequenzen geben koennte, und niemals hat ein Gericht ueberhaupt mal bestaetigt, dass ueberhaupt eine zu bestrafende Tat vorlag.

    Zitat von Shuizid

    Das mussten sie vorher auch schon, weil sie als Plattform diese Inhalte verbreiten.Dabei gilt schon ganz nett: Die Plattform muss die Verbreitung der Kommentare nur unterbinden, wenn diese gemeldet werden.
    Aber sobald sie gemeldet sind, gelten die Inhalte als "für die Betreiber bekannt" und damit sind die Betreiber in der Pflicht, diese Inhalte zu unterbinden - genauso wie der Verfasser in der Pflicht war, keine solchen Inhalte zu erstellen.


    Beim Verfasser sagt auch niemand "Aber eigentlich müsste erst ein Gericht entscheiden, ob der Kommentar verboten ist und weil sonst voll die Selbstzensur und Regierung und Meinungsfreiheit!!!1" - aber sobald die Plattform genau dieselbe Abwägung treffen muss...

    Kannst du das mal erläutern? Facebook kann auch heute schon nach Belieben Beiträge löschen, sperren und unterbinden - ganz ohne dass die Rechtssprechung Einfluss hat. Daran ändert das Gesetz nichts.

    Das Strafgesetz zu vollziehen ist sicher nicht Aufgabe von irgendeinem sozialen Netzwerk, sondern ist der Rechtssprechung in unserem Staat vorbehalten. Die sozialen Netzwerke koennen sich auf ihre Allgemeinen Geschaeftsbedingungen berufen, die sich in hohem Maße mit geltendem Recht decken, aber auf Basis dieses Gesetzes darf eine Firma niemals agieren muessen. Dort sitzen zumeist keine Juristen, geschweige denn Richter.

    Zitat von Shuizid

    Ähm... nichts... es würde nichts mit der Gesellschaft an sich machen. Würdest du darüber nachdenken, anstatt hier oberflächlich Ängste zu schüren, würdest du das vielleicht merken.

    Dann haben wir es wohl mit einem dieser Gesetze zu tun, die die Gesellschaft gar nicht betreffen. Wozu machen wir das Gesetz dann ueberhaupt?


    Im Idealfall nimmt die Anzahl der Vergehen ab. Ja, wahrscheinlich wird sie es sogar und das ist gut so. Es beginnt jedoch kritisch zu werden, wenn Inhalte entfernt werden, die nicht entfernt werden sollten. Wenn das passiert - und das ist definitiv im Bereich des denkbaren - werden muendige Buerger entmutigt ihre Meinung kundzutun ("Es bringt ja eh nichts. XY sorgt dafuer, dass es geloescht wird"). Mit dieser Aussicht fange ich an mein Verhalten zu aendern und das kann von Resignation bis zu Unmut und mehr Aggressionen in der Bevoelkerung reichen.

    Zitat von Shuizid

    Vielleicht kannst du erst einmal "Meinungsfreiheit" nachschlagen - kleiner Tipp: dieses Recht bedeutet seine Meinung in Wort, Schrift und Bild öffentlich kund tun zu dürfen. Es beinhaltet nicht die Pflicht für den Staat oder Unternehmen, diese Verbreitung zu unterstützen.
    Die Meinungsfreiheit gilt gegenüber der Staatsgewalt. Das Gesetz beeinträchtigt keine konkrete Meinung oder Ideologie und ist daher keine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
    Facebook ist als Privatunternehmen zu nichts verpflichtet und könnte ungestraft alle politischen Beiträge außer jene der grauen Panther löschen - das wäre keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil FB als Privatunternehmen agiert.
    Wenn ich auf den Parteitag der Grünen eine Rede halten möchte, darüber dass man Wale zum Spaß ausrotten sollte - dann dürfen die mir den Auftritt verwähren, weil es keine Meinungsverbreitungspflicht gibt. Das wäre auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, obwohl meine Meinung faktisch auf dem Parteitag zensiert wird.

    Du darfst nicht die Regeln einer privat gefuehrten Plattform mit den Gesetzen des Staates vermischen. Das NetzDG besagt, dass ein privates Unternehmen Beitraege und Inhalte nach staatlichen Gesetzen entfernen/sperren soll und umgeht dabei komplett die Judikative. Eine private gefuehrte Plattform darf nach ihren AGB Inhalte verwalten, muss sich aber stets noch an geltendes Recht halten. Sollte Facebook das tun, was du beschrieben hast, ist das sehr wohl eine Einschraenkungen der Meinungsfreiheit und kann (und sollte in diesem Fall dringlichst) mit einer Klage angefochten werden, immerhin geht es hier um oeffentliche Aeusserungen von Personen.


    Dein zweites Beispiel ist auch etwas an den Haaren herbei gezogen. Als privater Veranstalter hat eine Partei das Recht zu bestimmen, wer auf ihrer Veranstaltung auftreten darf und wer nicht.


    Zitat von Shuizid

    Wir haben hier einen durchaus delikaten Abwägungsprozess von Meinungsfreiheit, Menschenwürde und juristischer Zutändigkeit und Bewertung.
    Solange aber "Meinungsfreiheit" und "Zensur" auf diesem sehr oberflächlichem Niveau verwendet werden, brauchst du nicht ausführlicher werden - weil so die eigentlich notwendige Differenzierung nicht möglich ist. Wenn du das Wort "Zensur" einwirfst und erwartest, dass ich in ängstliche Schnappatmung verfalle - dann scheinst du nicht zu wissen, was genau Zensur ist und dass sie faktisch stattfindet (Beispiel: im Namen des Jugendschutz wird in Film und Fernsehen zensiert). Damit im Hinterkopf schockt mich das Wort alleine nämlich kein Stück.

    Hast du mich als oberflaechlich beleidigt? Vielleicht sollte ich mal deine persoenlichen Daten vom Betreiber dieser Seite anfordern (s. Aenderungen Telemediengesetz im gleichen Zuge) und eine Klage wg. dem Beleidigungs-Paragraphen erheben, damit dieser Beitrag aus der Welt verschwindet. Du hast ja sicher kein Problem damit, dass deine Meinung auf diese Art verschwindet?

    Zu 1.: also eine Definition von "Hasskommentaren" ist mir bisher nicht untergekommen, Das NetzDG spricht in diesem Zusammenhang lediglich von "rechtswidrigen Inhalten", die in §1 Abs. 3 festgelegt werden. Wie du auch an anderer Stelle auch treffend beschrieben hast, sind das existierende Gesetze. Dein Vergleich mit dem Taxifahrer und dem Piloten hinkt jedoch gewaltig (ja, §185 StGB ist mit drin), zumal beide Berufsgruppen grundsaetzlich das gleiche tun, naemlich Personen von A nach B transportieren.


    Die Definition ist also tatsaechlich ziemlich klar. Das Problem liegt meines Erachtens nach bei deinem Punkt 3. Dazu dann aber gleich.


    Zu 2.: Das ist nicht ganz so korrekt. Erstens arbeitet Facebook mit Unternehmen zusammen, die Beschwerden sichten und abarbeiten. Nun werden auf Facebook taeglich Millionen von neuen Beitraegen verfasst und es wird auch recht viel gemeldet, die Unternehmen sind jedoch chronisch unterbesetzt. Das fuehrt natuerlich dazu, dass unter dem Zeitdruck Beschwerden nicht so behandelt werden, wie sie es sollten. Ich mag fast behaupten, dass sich das auch mit dem NetzDG erstmal gar nicht so gravierend aendern wird.


    Zweitens kann Herr Maas sehr wohl zu Facebook "gehen" und sagen (melden), dass ein bestimmter Kommentar ihm nicht passt. Er kann sich dabei auf die erwaehnten Gesetze berufen. Von was er sich beleidigt fuehlt, was er als ueble Nachrede empfindet oder was er als Verunglimpfung von Verfassungsorganen ansieht, ist ja durchaus auch Interpretationssache. Das ist schon in einem realen akustischen Gespraech so eine Sache. Im Internet, ohne dass man Mimik, Gestik oder Tonfall wahrnimmt, noch eine viel groessere. Nun kann das aber nicht nur Herr Maas machen, sondern jeder. Und das fuehrt uns doch direkt zu Punkt 3.


    Zu 3.: Genau, wir haben eine Gewaltenteilung. Wir haben da die Gesetzgebung, die nun dieses supertolle Gesetz beschlossen hat. Und wir haben die Rechtssprechung. Die wird aber in diesem Gesetzentwurf ziemlich aussen vor gelassen, ausser, dass Strafen gegen die sozialen Netzwerke ausgesprochen werden koennen, wenn sie ihre Berichtspflicht nicht einhalten. Jetzt fragen wir uns doch mal, wer eigentlich zur Durchsetzung des Gesetzes verantwortlich ist. Soziale Netzwerke wie Facebook? Ganz bestimmt nicht. Dafuer gibt es die Polizeien und die Gerichte.


    Jetzt ist es aber genau das soziale Netzwerk, dass die Beschwerden zu Vergehen bearbeiten soll. Die Vergehen sollen dann entfernt oder gesperrt werden. Fuer den Nutzer sind diese Inhalte so oder so hinterher nicht mehr sichtbar. Sie landen nur als Zahl getarnt in irgendeinen Bericht. Wie nennt man das doch gleich? ... Achja, Zensur! Fuer die meisten Menschen wird es ausreichend sein, dass die Inhalte nicht mehr sichtbar sind und bringen es nicht mehr zur Anzeige (Streisand-Effekt-Gefahr).


    Das Schlimme daran ist doch, dass die Rechtssprechung hier gar keinen Einfluss mehr hat und das sehe ich als Bruch mit dem Grundgesetz. Nutzer melden Beitraege, weil sie ihrer Meinung nach gegen geltendes Recht verstossen, Nicht-Juristen bearbeiten diesen Beschwerden und entfernen/sperren diese Inhalte. Wer das Internet auch nur ein bisschen kennt, muss davon ausgehen, dass das mittelfristig schief gehen wird. Ich moechte gar nicht darueber nachdenken, was das mit der Gesellschaft an sich machen koennte.


    Vielleicht kannst du jetzt auch sehen, wie das Einschraenkung auf die Meinungsfreiheit haben koennte? Ansonsten kann ich dazu gerne nochmal etwas ausfuehrlicher werden.

    Also ich habe mir mal das Original angeschaut, um zu vermeiden, dass in der deutschen Uebersetzung evtl. Fehler gemacht wurden. Nach 13 Minuten konnte ich einfach nicht mehr.


    WIE KANN SO EIN MANN EINEN NOBELPREIS BEKOMMEN HABEN?


    Also erstmal: ja, ich bin kein Studierter, ja nichtmal ein Wissenschaftler, maximal an so etwas interessiert. Aber das heisst ja nicht, dass man sein Gehirn nicht trotzdem nutzen kann, richtig? Zurueck zu seinem Vortrag...


    Er sagt doch nicht ernsthaft, dass er sich in Vorbereitung zu einem Diskussionspanel 4 Stunden mit Google vorbereitet hat und behauptet dann hinterher: "Is doch alles Quatsch!". Was ist das bitte fuer ein wissenschaftliches Vorgehen? Dann die Argumentation der steigenden Durchschnittstemperatur, hier nochmal kurz zusammen gefasst:


    Die Durchschnittstemperatur ist zwischen 1898 und 1998 laut seinen Aussagen um 0.8K gestiegen, waehrend der CO2 Ausstoss zwischen beiden Zeitraeumen und etwa 70 ppm gestiegen sei. Der Referenzzeitraum betraegt also 100 Jahre. Er behauptet dann, dass der CO2 Ausstoss in den folgenden 17 Jahren bis 2005 um nochmalige ~35 ppm gestiegen ist und fragt, wieso die Durchschnittstemperatur nicht um weitere 0.4K gestiegen ist.


    JA, WARUM DENN HER PHYSIK-NOBELPREISTRAEGER?? Es ist halt einfach eine DURCHSCHNITTSTEMPERATUR. Der zweite Referenzzeitraum ist gerade einmal 17 Jahre lang im Gegensatz zu den 100 vom vorherigen. Die Rechnung werden wir noch begleichen muessen - naja, er wahrscheinlich nicht, mit seinen 88 Jahren wird er wohl kaum noch viel von dem Schlamassel miterleben.


    Wie dieser Mann redet macht mich einfach nur fassungslos. Er macht sich keine Muehe tatsaechliche wissenschaftliche Arbeit zu leisten (4 Stunden Google, also bitte...) und verbreitet dann seine Meinung(! nicht etwa wissenschaftlich erlange Erkenntnisse) wild in der Welt und bietet Klimaleugnern eine Nahrungsgrundlage um ihre wirtschaftlichen Interessen durchzudruecken.


    JA, es gibt einen Klimawandel, den hat es schon immer gegeben. Das Problem ist die Geschwindigkeit, in der sich die Durchschnittstemperatur der Erde in den letzten 150 Jahren erhoeht hat und das macht es nicht nur zu einem weiteren gewoehnlichen Klimawandel, sondern zur Klimakatastrophe. Wer das ignoriert und leugnet gefaehrdet die Zukunft der Menschheit auf diesem Planeten (und damit auch des ganzen Universums). Wer das nochmal grafisch haben moechte, klicke hier.

    Hi,


    meiner Meinung nach ist beim Programmieren lernen nicht so sehr die Sprache an sich wichtig, da sich viele Sprachen sehr aehneln und die Grundoperationen, die man da in die Tasten haemmert, ueberall gleich sind, auch wenn sie mal anders aussehen. Ich wuerde es eher daran festmachen, was du nach dem Studium danach machen willst bzw. was dich auch jetzt schon interessiert. Webentwicklung? PHP und JavaScript sind am meisten verbreitet. Systemprogrammierung? Hier laeuft sehr viel ueber C(++). Zu allen grossen Programmiersprachen gibt es eine Menge Buecher, auch in deutscher Sprache. Die vom Rheinwerk-Verlag sind in der Regel qualitativ hochwertig.


    Darueber hinaus kann es sehr hilfreich sein, wenn man weiss, was da im Detail in diesem Kasten vor sich geht. Hier hat Crash Course derzeit eine sehr gute Videoreihe, zu der jede Woche ein neues Video dazu kommt: Crash Course Computer Science.


    Best regards

    Glueckwunsch an Spike, du kleiner Drecksack! :D


    Ich glaube das war mein bestes Tippspiel EVER, EVER! Ich denke ich rahme mir die Topplatzierung ein und haeng sie mir an die Wand, so weit oben werde ich wahrscheinlich nie wieder stehen.. es sei denn, ich tippe alleine. ;)

    @taku Schon mal daran gedacht, dass ich gar kein Interesse daran haben könnte, solch ein Konstrukt über meinem Werk schweben zu haben? Deine Ignoranz und Respektlosigkeit sind unverschämt.

    @taku Nein, ich meine die Insel, die vorher nichtmal existierte und in mühevoller Kleinstarbeit aufgeschüttet wurde. Entschuldige bitte mein kreative Pause, aber ich habe keine Zeit 24/7, 12 Monate im Jahr daran weiter zu machen. :rice-angry:

    Wie kann man sich das eigentlich vorstellen?
    Ihr steht da am Bahnsteig zwischen zwei Gleisen und ratscht ein bisschen? :)

    Genau, und ungeliebte Spruecheklopfer werden direkt vor den naechsten Zug geworfen. ;)



    Ich kann noch nicht sagen, ob wir kommen koennen. Wenn der Termin naeher rueckt, koennen wir da eine genauere Aussage machen!

    Ulm


    @Manul Ja, da kann momentan nur ich editieren. Ich kann lediglich jedem (also auch Nicht-Registrierten) Schreibrechte geben oder speziellen Leute. Wenn du mithelfen moechtest kannst du mir gerne deinen Google-Account zukommen lassen, dann kann ich dich hinzufuegen. :)


    Nassau Hauptstadt der Bahamas.. das wusste ich auch nicht, sehr lustig irgendwie :D