Gilt in Hessen nicht das?
Zitat
(1) Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
und
Zitat(2) Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen
Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dass Abstandsgebot des Satz 2
zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von
der Personenzahl untersagt.