1. Bin ich mir nicht 100pro sicher inwieweit es mit der neuen Verordnung ok ist, wenn eben dieser zizierte Teil zum Datenschutz im Impressum steht und nicht in der Datenschutzerklärung.
2. Müssen zb Verantwortliche in der Datenschutzerklärung genannt werden. Es muss der Zweck der Datenerhebung genannt werden (und btw an jeder Stelle der Erhebung auf die Datenschutzerklärung mind. verlinkt werden), es muss die Dauer der Speicherung genannt werden. Undundund. Dazu: https://dsgvo-gesetz.de/art-12-dsgvo/
3. Es gibt neue Regelungen für betroffene Personen, die Betroffenenrechte. Darunter zB das Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung der betreffenden Daten und die damit zusammengehörende Erläuterung in der Datenschutzerklärung. Kapitel 3 der DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-3/
4. Ich bin mir gerade nicht sicher wie das mit den Spenden läuft oder der neuen Bezahlung von Premium Sachen, also wie genau Leute dort bezahlen, ob mit PayPal oder SofortÜberweisung oderoder. Jedenfalls werden dabei personenbezogene Daten an Dritte übermittelt. Eine sogenannte Auftragsverarbeitung und dafür müssen Verträge mit den Dritten geschlossen werden. Artikel 28 Abs. 3 DSGVO. Eigentlich muss mit jedem so ein Vertrag geschlossen werden, der von euch Daten übermittelt bekommt. Sei es der Hoster, sei es Google..
Um nur mal ein paar Sachen zu nennen.
Was ich ebenfalls zu Bedenken gebe: Die Verarbeitung von besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten ist generell untersagt. Das sind zB auch Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person, was im Nutzer-Profil eingetragen werden kann. Hier sollte man dann bestenfalls nochmal explizit darauf Hinweisen, dass mit Eintragen dieser Information der Nutzer in die Verarbeitung seine Einwilligung gibt und sich das mit ner Checkbox akzeptieren lassen. https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/
Und: Bei Nichteinhaltung können Strafen und Bußgelder in Höhe von 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes auf einen zukommen. ^^'
Zumal is die DSGVO sei Mitte Mai 2016 schon in Kraft und wird am 25.5.2018 ihre Übergangsfrist von 2 Jahren beendet haben und gilt dann ab 25.5.18 vollends und kann dann auch abgemahnt werden usw.
Und noch was: Was ich schon in iwelchen anderen Foren/Artikeln gelesen hab. Das Einbinden von Twitter oder Facebook Widgets is auch fraglich geworden. Natürlich steht in der jetzigen Datenschutzerklärung schon, dass Daten an die Facebook/Twitter Server übermittelt werden. Fraglich ist allerdings was genau für Daten. Gibt in der DSGVO auch was zum Profiling von Personen geschrieben. Und rein theoretisch müssten dann auch die oben genannten Verträge mit Facebook/Twitter geschlossen werden.