Sollte aber natürlich nur angewendet werden wenn es zu 100% richtig geurteilt ist.
Über sowas stolpere ich immer wieder.. "Nur, wenn man sich absolut sicher ist".. Bei einer Verurteilung jeglicher Art sollte man sich sicher sein, man will ja keine Unschuldigen in den Knast stecken!
Ein Richter hat mir das mal erklärt.
Erst wird die Frage beantwortet, ob der Angeklagte schuldig ist. Nur bei "ja" wird danach die Frage nach dem Strafmaß überhaupt gestellt, also nicht bei "vielleicht" oder "Ich denke schon, habe aber nicht genug Beweise" oder was auch immer. Dann muss man beim Strafmaß nicht denken "lieber etwas milder, vielleicht war er/sie es ja doch nicht"...
Edit: Und natürlich kann die Schuldfrage immer nur nach dem aktuellen Kenntnisstand beantwortet werden. Wenn sich hinterher wieso auch immer rausstellt, dass doch fälschlicherweise verurteilt wurde, ist das halt scheiße, aber nicht unbedingt vermeidbar gewesen.