Viel interessanter ist: Was sagt die Dame mit dem Foto zu all dem? Hat sie sich über den Satz beschwert? Ist das nicht ihr Recht zu entscheiden, ob sie solch ein Satz angreift oder nicht? Oder ist es das Recht aller Aussenstehenden zu sagen, ob der Satz gut oder schlecht war?
Wenn die Dame den Satz gemeldet hat, weil sie sich dadurch angegriffen fühlte, dann ok. Dann hätte sie es aber auch anders regeln können, indem sie mit Saint Walker selbst drüber spricht. Wenn nicht, dann versteh ich den ganzen Wirbel nicht, solange sie sich nicht selbst dazu äußert. Vielleicht war es für sie ok und verstand genau, was gemeint war? Über die Meinung anderer hinwegzuentscheiden ist nicht gerade vorbildlich
Ich fühle mich ja geradezu genötigt dazu etwas zu schreiben.
Muss sich also echt jedes mal erst eine betroffene, bzw. angegriffene Person dazu äußern das sie angegangen wurde? Soll sie dies melden bevor man wegen Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen handelt? Ernsthaft? Wirklich?
Wenn ich also nun in den nächst besten Laden gehe, und aus dem Regal nen Kaugummi nehme, in meine Tasche stecke und ohne zu bezahlen abhaue...dann ist es Diebstahl. Nach deiner Meinung wäre es aber erst Diebstahl wenn der Ladenbesitzer dies zum Diebstahl deklariert und mich diesbezüglich angeht, z.B. durch eine Anzeige. Was ist wenn es der Ladenbesitzer aber nicht sieht? Macht es den Diebstahl dann ungeschehen? Oder...relativiert es den Tatbestand? Wird daraus dann eine Nichtigkeit weil er es nicht gesehen hat? Was wenn es aber andere sehen..sagen wir weitere Leute im Laden...ist es dann Diebstahl oder nicht? Weil..der Ladenbesitzer weiss ja immer noch nichts. Was wenn es die Polizei gesehen hätte? Dann vielleicht? Dürfen die einschreiten? Oder erst dann wenn der Herr Ladenbesitzer dies den Uniformierten meldet?
Das hier überhaupt darüber diskutiert wird liegt einzig uns allein daran das sich jemand wegen des "geklauten Kaugummis" beschwert und nicht einsehen mag das ein Diebstahl eben solches ist, auch wenns der entsprechende Ladenmensch nicht gesehen haben mag. Schlimmer noch, er stellt es als sein Recht da den Kaugmummi unbezahlt mitgehen zu lassen.