Selbstverständlich ist niemand unfehlbar und es wird sehr sicher nie dazu kommen, dass eine menschliche Gesellschaft in kompletter Freiheit vor Straftaten lebt. Das habe ich auch keinesfalls behauptet. Ich stelle lediglich klar, dass ein Strafvollzugssystem, dass Rückfalltäter hervorbringt nunmal objektiv gesehen nicht seine Aufgabe erfüllt.
Das ist gleich doppelt Unsinn.
Erstmal kannst du dem Strafsystem nicht vorwerfen, dass es seine Aufgabe nicht erfüllt, wenn du direkt davor sagst, dass die Aufgabe unmöglich zu erfüllen ist. Wieso sollte das Strafsystem bitteschön eine unmögliche Aufgabe erfüllen sollen?
Zweitens bringt nicht das Strafsystem Rückfalltäter hervor, sondern es scheitert lediglich daran, den Rückfall zu verhindern. Es verursacht den Rückfall aber nicht, wie du mit der Wortwahl (vielleicht unabsichltich) implizierst.
Zudem hat das Versagen der Justiz nichts mit der Todesstrafe zu tun.
Wo sind denn die Rückfallquoten hoch? Sicherlich nicht bei Verbrechen, bei denen eine Todesstrafe gefordert wird oder auch nur angemessen wäre. Also völlig irrelevant der Punkt.
Das Versagen der Justiz lässt sich außerdem recht schnell auf mangelnde Resozialisierungsmaßnahmen zurückführen. Zur Beseitigung eines Problems sollte grundsätzlich erstmal das mildeste Mittel gewählt werden, sofern möglich.
Wenn man Menschen tötet, weil man zu geizig ist, Geld in psychotherapeutische Beratung zu investieren, dann untermauert man nur das eigene unmenschliche Weltbild. Nicht, dass du das getan hast - im Gegensatz zu Hawke wirfst du ja erfreulicherweise nicht gänzlich zusammenhangslos Beispiele ein ^^
Es ist vollkommen belanglos von wem er redet. Die Frage ob man Wiederholungstaten riskieren will oder nicht ist durchaus berechtigt.
So gut ist die Frage aber eigentlich nicht. Nach Absitzen der Haftstrafe ist die Schuld der Tat juristisch gesehen verbüßt.
So gesehen ist die Wiederholungstat juristisch identisch zu der Tat eines Unschuldigen. Der Täter wird womöglich weniger milde bestraft, weil die theoretisch stattgefundene Dauer der Resozialisierung unzureichend war. Aber abgesehen davon man juristisch gesehen zur Vermeidung von Wiederholungstaten nicht anderes tun, als Unschuldige einsperren.
Und dabei muss man schon bedenken, wen man da eigentlich einsperrt. Die meisten Morde sind Beziehungstaten, nicht selten sind die Täter jahrelang Opfer von psychischer und/oder physischer Gewalt der späteren Mordopfer gewesen. Diese Personen haben praktisch kein Rückfallrisiko, weil sich dafür erstmal der Jahrelange Psychoterror durch eine neue Person wiederholen müsste.
Das heißt bei Widerholungstaten reden wir von harmloseren Verbrechen. Am häufigsten sicherlich Kapitalverbrechen wie Diebstahl und vermutlich Körperverletzung. Beides Taten, bei denen eine lebenslange Freiheitsstrafe schlicht nicht als angemessen gerechtfertigt werden kann.