Beiträge von Chojin

    Wo ist der Unterschied zwischen einer UK-Veröffentlichung desselben Filmmaterials und einer deutschen Neuveröffentlichung mit mehr Sprachoptionen, als usrprünglich geprüft wurden?

    Der Unterschied ist, dass englische Filme von der BBFC geprüft werden und deutsche von der FSK. Eine BBFC Freigabe kann unter Umständen anders ausfallen, als eine FSK Prüfung und umgekehrt. Ein Beispiel: The Green Mile bekam von der FSK eine Freigabe ab 12 Jahren. Die BBFC gab eine 18er Freigabe. Selbst wenn ein UK-Titel BBFC 12 hat, darf er in Deutschland nur an Erwachsene verkauft werden, da eben nicht von der FSK freigegeben, selbst wenn der Film in Deutschland ne FSK 12 bekam.

    Cheers!

    Als ich vor Jahren noch aktiv Manga sammelte, kam ich in den Besitz eines Manga-Nachschlagewerks oder einer Art Manga-Lexicon in englischer Sprache, wo hunderte von Mangaka und deren Werke vorgestellt wurden. Meist in 1-2 Seiten. Leider habe ich keine Ahnung mehr, wie dieses Werk hieß und da ich vor Jahren meine ganze Manga-Sammlung samt diesem Werk meinem jüngeren Cousin schenkte, später ein Großteil dieser Sammlung durch meine Tante an diverse Schulbibliotheken verschenkt wurde, habe ich auch keine Möglichkeit, diesem Werk nachzugehen. Vielleicht kennt jemand ja dieses Werk, was so um 2000-2003 erschienen sein dürfte. Es hatte ein Format etwas größer wie DIN A4, war ein Softpaperback mit so ca. 500 Seiten und hatte ein schwarz-rotes Cover soweit ich das noch weiß... Wer etwas weiß, bitte melden. :eo-really:

    *edit*

    Habs gefunden! xD Das Werk hieß: Manga Design von 2004 aus dem Taschen Verlag...

    Es wird langsam kompliziert... xD

    Die FSK prüft das Filmmaterial, was vom Publisher eingereicht wurde und vergibt unter Umständen deren Freigabe. Damit ist der Film geprüft. Auf welchem Medium er nun erscheint, spielt eigentlich keine Rolle, solange der Film 1 zu 1 dem geprüften Material entspricht. Die Alita OVA auf der DVD ist 1 zu 1 mit dem Inhalt der damaligen VHS identisch, also weiterhin FSK 16, da spielen auch die Sprachfassungen keine rolle, der Film bleibt derselbe.

    Keine Ahnung, welche Freigabe er in UK bekam, ob BBFC 15 oder BBFC 18, aber das spielt insofern keine Rolle, da beispielsweise die englische DVD (falls es eine geben sollte) hierzulande nur ab 18 Jahren verkauft werden darf, da sie nicht von der FSK geprüft wurde, selbst wenn der Inhalt identisch ist.

    Wurde ein Film indiziert bzw. beschlagnahmt, kann jede inhaltsgleiche Fassung egal aus welchem Land und egal auf welchem Medium weiterhin folgebeschlagnahmt werden.

    Also, soweit ich weiß, müssen bei Gebrauchtplattformen ausländische DVDs grundsätzlich ab 18 angeboten werden oder dürfen ohne FSK Logo nicht angeboten werden, auch wenn sie bereits auf deutsch erschienen sind.

    Das ist richtig. Alles, was nicht durch die FSK geprüft bzw. freigegeben wurde, ist grundlegen nur ab 18 Jahren freigegeben. Das gilt für ausländische Filme, als auch für inländische.

    Zumindest soweit ich weiß, ist eine FSK-Prüfung immer nur für die vorgelegte Fassung und das war bei der VHS ja nur die deutsche.

    Aber die Sprachausgabe ändert nichts am Filmmaterial. Als beispielsweise "Tanz der Teufel" noch indiziert bzw. beschlagnahmt war, wurden auch ausländische Fassungen in Deutschland folgebeschlagnahmt. Nicht wegen der Fremdsprache, sondern weil die entsprechende Fassung inhaltsgleich mit der beschlagnahmten deutschen Fassung war.

    Die FSK hatte damals die Alita VHS mit einer FSK 16 versehen. Da sich am Filmmaterial nichts geändert hat, müsste die FSK 16 weiterhin Gültigkeit besitzen? :eo-really:

    Noch mal zu der Alita DVD Chojin  Freigeist: Müsste da nicht über die FSK-Stelle was raus zu finden sein? Da im Gegensatz zur VHS der O-Ton drauf ist, müsste die FSK-Stelle doch vor einer legalen Veröffentlichung neu prüfen, oder nicht?

    Soweit ich das weiß, prüft die FSK nur die Altersfreigabe, nicht aber die Legalität der Veröffentlichung. Zumindest wäre mir das neu... Es gibt auch kleine Bootleg-Firmen, die ihre Filme bei der FSK zur Prüfung einreichen oder die alte Freigabe einfach übernehmen. Ein Garant für Echtheit bietet die FSK meiner Ansicht nach nicht. Der FSK ist es nur wichtig, dass man die Prüfgebühren entrichtet...

    Zur Prüfung selbst: Die FSK prüft das Filmmaterial. Ist dieses in anderen Sprachen mit der bereits geprüften Fassung identisch, braucht es soweit ich weiß keine Neuprüfung des selben Materials.

    Soweit ich das weiß, existiert hierzulande nur ein (äußerst seltenes) DVD-Release von OVA-Films.

    Das wäre mir neu, zumal ich alle DVD-Veröffentlichungen von OVA Films seit 2000 verfolgt habe. :eo-really:Die Lizenz vom damaligen deutschen VHS-Tape lag bei Manga Entertainment und die einzigen Co-Produkte zwischen OVA Films und Manga Entertainment waren die ersten beiden DVDs bzw. die alte VHS-Box von Urotsukidoji, sowie das VHS-Tape zu RG Veda.

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    Originaltitel: 風立ちぬ

    Produktionsjahr: 2013

    Studio: Studio Ghibli

    Laufzeit: ca. 127 Minuten

    Regie: Hayao Miyazaki

    Inhalt:

    Jiro Hirokoshi sehnt sich schon als kleiner Junge nach luftigen Höhen. Der sensible Träumer möchte am liebsten in selbst entworfenen flugzeugen durch den Himmel gleiten, wie sein großes Vorbild, der italienische Ingenieur Caproni.

    Seine Kurzsichtigkeit hindert Jiro an einer Karrierer als Pilot. Doch als ihm im Traum der italienische Flugzeugingenieur Caproni begegnet, festigt sich Jiros Entschluss, sein Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, und er beschließt, Flugzeugkontrukteur zu werden. Als er nach erfolgreich abgeschlossenem Studium nach Tokio aufbricht, begegnet er im Zug der hübschen Nahoko, mit der er sich Jahre später verlobt und die zu seiner großen Liebe wird. Doch das Schicksal meint es nicht immer gur mit den beiden: Während Jiro an durch den Krieg verursachten Albträumen leidet, hat auch Nahoko zu kämpfen, da sich ihre Lungenerkrankung derart verschlimmert, dass die Liebe des Paars auf eine harte Probe gestellt wird...

    Quelle: Klappentext Universum Anime

    Trailer:

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    Meinung:

    Da das alte Thema gelöscht wurde, habe ich nun ein Neues erstellt. Meine Meinung hat sich zu damals nicht verändert, weshalb ich meine alte Antwort hier hineinfüge... Irgendwie wurde ich mit diesem Film noch nicht so recht warm? Er ist zwar, wie von Ghibli gewohnt, sehr schön animiert, aber irgendwie plätscherte alles einfach so vor sich hin bzw. an mir vorbei. Muss ihn die Tage nochmals in Angriff nehmen. Für mich der schwächste Film Miyazaki's.

    Zusätzlich geht es in dem Thread ja eher darum was man vom Ritzen als Ablenkung anderen Schmerzen hält.

    Was ich davon halte, schrieb ich bereits in meinem ersten Post. Ich kann es auch gerne nochmals anders formulieren: Wer der Meinung ist, sich ritzen zu müssen, weil es ihm warum auch immer als Ventil helfen mag, der soll es tun oder sich richtige Hilfe suchen. Eines von beidem. Wenn dir meine Ansicht nicht passt oder du sie verwerflich findest, ist das deine Auffassung.

    Kannst du mir sagen, was du willst aber das ist nicht weniger gestört.

    Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass es absolut normal ist. ;) Lediglich, dass ich es vom künstlerischen Aspekt her interessant finde.

    Denn Menschen, die sich ritzen, machen das vorrangig, weil sie ein Ventil für unterdrückte Emotionen und Gefühle suchen (müssen) oder weil sie keine anderen Strategien zum Abbau von inneren Anspannungen entwickeln konnten. Das sind Menschen, die ernsthaft mental erkrankt sind.

    Habe ich auch nicht dementiert. Diejenigen, die sich auf Grund von mentalen Erkrankungen ritzen oder selbstverstümmeln und Hilfe suchen, sollten in unseren Breitengraden auch fündig werden. Inwieweit die Hilfe, beispielsweise in Form einer Therapie, auch ansetzt, ist wieder eine andere Sache und von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Würde mich aber auch nicht wundern, wenn es auch Leute gibt, die weder Hilfe suchen, noch diese wollen.

    Die sollten sich auch mal lieber Hilfe holen, denn so gesund sind die auch nicht.

    Also der Sänger aus dem Video braucht in dieser Hinsicht wohl keine Hilfe mehr, da er sich zur Selbstverstümmelung wie folgt äußerte: "...when we realized that the cutting had become a phenomenon people came to watch, I quit doing it." Das ist selbst für ihn sehr rational betrachtet.

    Allem Anschein nach hat sich "KSM Anime" nun auch die Rechte an der 2. und 3. Season von "Overlord" gesichert. Season 2 wird ab dem ersten Quartal 2019 fortgeführt...

    Wer auf zerschundene und vernarbte Arme oder Beine steht, nur zu. Have fun! Ritzt man sich aus künstlerischen Aspekten (diverse Musiker des Black Metal machen dies bei Konzerten zur Performance) finde ich es durchaus interessant.

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    Dürfen wir als Personen die nicht
    von dort abstammen darüber urteilen und es verbieten?

    Nein. Wer sind wir, über die Traditionen und Bräuche anderer Völker und Nationen zu urteilen?

    Haben wir das Recht uns einzumischen?

    Ebenso nein. Wer gibt uns denn das Recht, sich in solche Belange einzumischen?

    Oder müssen wir warten bis dort von selbst etwas geschieht?

    Bleibt wohl nicht aus, sofern einen die kontroversen Traditionen und/oder Bräuche interessieren?

    Und was wenn nichts geschieht?

    Dann geht das Leben seinen gewohnten Weg weiter...

    Ausserdem stellt sich die Frage,
    wie man bei rituellen oder religiösen Tieropfern oder ähnlichem umgeht. Da muss sicherlich noch eine Lösung gefunden werden.

    Wieso muss hier eine Lösung gefunden werden?