Ich verschenke dieses Jahr vor allem praktische Dinge.
Mein einer Bruder bekommt nen Schnellkochtopf. Der andere nen Gemüsezerkleinerer, weil er immer zu Faul ist, um Gemüse klein zu schneiden, und n Teil, um Insekten und Spinnen einzufangen, weil er sich dabei wie ein kleines Mädchen anstellt. Letzteres bekommt, neben einer Spieleerweiterung, ebenfalls meine Mutter. Der Freund von ihr bekommt ordentliches, teureres Öl zum Kochen.
Ab nem bestimmten Alter und/oder Fülle des Geldbeutels ist es einfach schwierig, jedes Jahr mit was Neuem anzukommen, deshalb finde ich praktische Dinge besser als wenn man irgendeinen Schrott kauft, mit dem die Person nichts anzufangen weiß.
Beiträge von Ivy
-
-
Avatar: 7/10
Signatur: 5/10 Finde den Hintergrund zu schlicht.
-
Sein Flow gefällt mir gar nicht. Deutschrap finde ich allgemein nicht so gut, deswegen
4/10Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
Nach längerer Zeit mal wieder etwas sehr Simples. Hatte für ein Geschenkpapier n paar kleine Motive gemalt. Untypisch für mich mal mit Markern (+Buntstifte). Da es nur für das Geschenkpapier war und ich beim erneuten Versuch Son Goku zu malen, bei den Zähnen versagt hatte, war es mir egal, dass ich bei ihm 2x aus Unachtsamkeit über die Linien gemalt habe.
IMG-20171220-WA0004.jpgIMG-20171220-WA0005.jpgIMG-20171220-WA0006.jpgIMG-20171220-WA0007.jpg
-
-
Sorry, aber wenn du in der Schule bereits etwas mit Recht zu tun hast, müsstest du doch wissen, dass man nicht einfach ne Norm nehmen und einfach sagen darf "ja, das passt".
In diesem Fall ist ne "richtige Rechtsberatung" nicht nötig. Verstehe ehrlich nicht, wieso das Thema noch mal aufgegriffen wird, obwohl man keine Ahnung hat, wenn man damit die Betroffene verunsichern kann. -
Das bezog sich nicht auf dein Beispiel mit dem Auto, sondern auf den Teil, dass sie etwas beweisen müsste. Wobei ich nicht weiß wie sich das bei gebrauchten Sachen verhält :o
Genau das ist das Problem, wenn man sich Gesetze nur im Internet anschaut (oder aus Unwissenheit nicht genau darauf achtet): Die Norm findet im Falle Schattenmeers keine Anwendung. Die §§ 474 - 479 BGB finden lediglich bei B2C-Verträgen, also bei Verträgen eines Unternehmers mit einem Verbaucher, s.a. § 474 I 1 BGB, Anwendung. Die Beweislastumkehr, also dass der Verkäufer in den ersten sechs Monaten beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag, gilt hier nicht. Generell ist es so, wenn nicht anders normiert, dass der, der was haben möchte bzw einen Anspruch durchsetzen möchte, das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen beweisen muss: Im Falle Schattenmeers dass die Maschine von Anfang an Kaputt war.
-
Danke. :)
Ja, das ist doof. :/ Aber lass dir deswegen nicht die nächsten Wochen versauen. -
@Schattenmeer ja, stehe kurz vor meinem Abschluss.
Wie lange der Kauf her ist, spielt eigentlich keine Rolle. Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten gilt nur bei B2C. Aber auch bei dieser Angabe sollte es da keinerlei Probleme geben.
-
@Ex4mp1e jaa, genau deswegen finde ich das auch total dumm.
-
@Kuchenblech aber je nachdem wie die Dame aussieht, würde sie durch Kratzer davor bewahrt werden, ihr scheußliches Antlitz sehen zu müssen.
-
Achso, aber trotzdem. Ich erinnere mich an nen Fall ausm 2 Semester, in dem es darum ging, dass einer Geld zurück haben wollte, weil im Lack eines Porsches n Kratzer war. Selbst da meinten manche, dass n Kratzer da nicht ausreicht (auch wenn ich da anderer Meinung bin). Aber bei 160€ wird es das dann erst Recht nicht. Und Beweislast liegt auch bei ihr. Also mach dir keinen Kopf. :)
-
Zumindest bei sowas wäre das doof, da man dann schnell genervte Polizisten hat.
-
@Kuchenblech auch Schreiben von der Polizei sollte man nicht ignorieren. Am besten wird es sein, sich schnellstmöglich damit zu beschäftigen und es abzuhaken - nicht nur, weil es auf alle Beteiligten besser wirkt.
@Schattenmeer Photos machen war auch nicht nötig. Zivilrechtlich wird es für die Käuferin schwierig sein zu beweisen, dass die angeblichen Kratzer schon bei Vertragsabschluss vorlagen. Und wie gesagt, Kratzer als Mangel bei ner 50€ teuren Maschine...nein. -
@Kuchenblech Trotzdem geht es vor allem erst Mal um die zivilrechtlichen Regelungen. Wenn danach alles gut ist, sollte auch strafrechtlich alles gut sein. Und Minderung von Kaufpreis kann man sonst halt auch per Anwalt durchsetzen, wenn man ihn als Hilfe möchte, wenn die andere Partei nicht einfach einlenkt.
Aber wie auch immer, ich bin mir vollkommen sicher, dass Schattenmeer keinerlei Probleme, sondern nur Überfluss Arbeit haben wird. -
(weil ich am Handy bin, mache ich das mal ohne Zitate)
Bei ner Kaffeemaschine dürfte es zumindest nicht als Mangel genügen, und ja, wie gesagt, selbst wenn sie Kratzer beim Abschluss des Vertrages gehabt hätte, hätte sie der Käuferin auffallen müssen.
Und auch dass sie Gleich damit vor Gericht rennt, anstatt dass das erst Mal über nen Anwalt geklärt wird, spricht dafür, dass sie einfach nur versucht, Geld zu bekommen. Bei Gericht schrecken dann ja einige zurück und geben lieber nach. -
Kratzer kann man nicht mal bei wertvollereren Sachen immer als nen Mangel annehmen. Und dann gibt's noch § 442 Abs. 1 BGB.
-
Kannst ja machen, wie du lustig bist, nur dachte ich halt, dass das bei der Menge schwierig wird.
Aber bin natürlich für andere Vorschläge offen.
Wir borgen uns kurz nen Weihnachtsbaum, der da irgendwo rumsteht, unter den wir dann alle die Geschenke legen.
-
hatte ich die Idee, dass alle Geschenke erstmal in nen großen Jutesack kommen.
Ehm, hast du nen riesigen Sack oder wie stellst du dir das vor? Wir sind ja einige Leute und die Geschenke dürften durchschnittlich jetzt auch nicht gaaaanz so klein sein, nehme ich an.
Gab es jetzt eigentlich eine generelle Planung für den Tag?
- 12 Uhr Treffen
- 17 Uhr Essen
Ist abseits davon den ganzen Tag Weihnachtsmarkt angesagt oder lassen wir uns überraschen?Ich bin zwar weder Kuchenblech noch Ex4mp1e, aber ich würde sagen, man schaut einfach mal, auf was die Mehrheit Bock hat?
-
genau, die definition ist so trivial, dass sie im namen zu lesen ist.
Du verstehst scheinbar den Sinn von Definitionen nicht.
und bzgl des letzten Abschnitts: Du scheinst die Sachen echt nicht richtig zu lesen. Bei dem Zitat kann nicht mal der Sinngehalt darauf hindeuten, dass ich von "einmaligen Konsum" sprach.
Da du sowieso die Sachen liest, die du lesen möchtest, belasse ich es bei diesem letzten Post.