Ok, worin unterscheidet sich das Grundgesetz von einer Verfassung? Bzw. was genau fehlt dir, damit es in deinen Augen zu einer Verfassung wird?
Dass es nicht Verfassung heiß? Das ist kein Kriterium. Deutschland ist nicht das einzige Land dessen Verfassung nicht "Verfassung" heißt.
Der von dir angesprochene §146 besagt doch nur, dass das Grundgesetz, also unsere Verfassung, durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Die dann übrigens auch nicht zwingend ,"Verfassung" heißen muss.
Das bedeutet aber nicht, dass das GG keine Verfassung ist. Das wird sich irgendwie immer dazugereimt.
Und das ist auch nichts, wo man zweierlei Meinungen haben kann oder Interpretationsspielraum hätte. Das ist ein Fakt.
Herrje, als nächstes wird hier noch behauptet, dass Deutschland kein souveräner Staat ist, besetzt ist, und eigentlich noch in den Grenzen vom 19. Jahrhundert existiert.
