Der Rundfunkbeitrag und öffentlich rechtliche Medien

  • Kurz und knapp.

    Der Betrag ist zu hoch, aber ich halte ihn für wichtig. Vor allem wenn man die anderen Steuern einbezieht, ist der monatliche Abzug vom Lohn sehr hoch und für das angebotene Programm nicht gerechtfertigt.

    Selbst wenn sich das Programm verbessert hat, gleicht das nicht aus, wie viel abgezogen wird.

  • Soso, es sind dann weniger Kanäle die im lineare Fernsehen ausgestrahlt werden müssen. ARD, ZDF, die Dritten, sowie Kultursender 3Sat und Arte müssen weiterhin im TV ausgestrahlt werden, die Spartenkanäle müssen nicht mehr, können aber. Unterm Strich bleibt es wohl wie gehabt. Ich bezweifele das da großartig Sender ins Onlineangebot übergehen, und selbst wenn, bleiben sie dennoch erhalten. Die Ersparnis dürfte sich also in Grenzen halten. Von Zusammenlegung zwecks Effizienz und Kosteneinsparungen weiterhin keine Spur.


    Dann gibt es da noch ARD Plus. Ein kostenpflichtiges Angebot (4,99€/Monat) um Filme und Serien zu schauen, für die der Sender keine Rechte mehr besitzt (Filme und Serien die es aber dann auch anderswo gibt - z.B. bei den Privaten). Um diese aber weiterhin anbieten zu könnnen, wandern die dann aus den Mediatheken hinter die Bezahlschranke und das obwohl wir ja schon üppige Rundfunkgebühren zahlen. Es würde mich nicht wundern, wenn künftig die oben genannten Spartenkanäle, die nicht mehr im linearen TV ausgestrahlt werden müssen, auch hinter die Bezahlschranke wandern. Ansich hätte ich nichts dagegen und würde mir vielleicht sogar 1-2 Sender (z.B. ZDF Doku) gönnen, wenn dafür im Gegenzug die Rundfunkgebühren deutlich sinken - was aber nicht zu erwarten ist.


    Für mich also keine echte Reform, bestenfalls ein Mini-Reförmchen, zumindest für die Beitragszahler.