Mmm, ich möchte dams Bedenken doch nochmal etwas Platz geben, denn so lächerlich sind sie imo keineswegs. Denn Grundrechte kann man durchaus aufheben. Nämlich wenn sie aus vermeintlicher oder realer Not heraus eingeschränkt - und dann nicht mehr, oder nur teilweise wieder ausgeweitet werden.
Die Grundrechte werden ja nicht ohne Grund aufgehoben bzw. eingeschränkt. Man sollte sich auch überlegen was ist denn besser: Grundrechte egal was ist und dann hinnehmen, dass wegen Ignoranten, welche sich partout nicht an Regeln halten wollen, alle krank werden? Also Hauptsache Grundrechte um jeden Preis, dafür aber geht die Gesundheit aller vor die Hunde?
Hier kommt eben die Überlegung zum tragen, was ist Momentan wichtiger: Grundrecht auf freie Entfaltung (Artikel 2) oder das Recht auf die Unversehrtheit jedes Einzelnen? (ebenfalls Artikel 2!) Das ist ebenso ein Grundrecht. Und ich denke dies wiegt momentan schwerer als das Recht auf die freie Entfaltung.
Vor allem stört es mich gewaltig, wenn hier pauschalisiert wird. Es werden nicht alle Grundrechte abgeschafft! Im Gegenteil, sie sind immer noch intakt und es werden gerade einmal die freie Bewegung eingeschränkt. Wer das als Abschaffung aller Grundrechte sieht, hat keine Ahnung welche Grundrechte wir überhaupt haben und um was es dabei genau geht. Denn in den Artikeln 17a und 19 kann sehr wohl die Grundrechte eingeschränkt werden. Das ist darin so vorgesehen eben genau für den Fall, dass außergewöhnliche Umstände eintreten. Und wenn wir jetzt nicht so einen Fall haben, dann weiß ich nicht, wann bitte dann?
Darum möchte ich gerne daran appellieren auf dem Teppich zu bleiben und sich nicht von Populisten und ihren Fake News anstecken zu lassen.
Zuallererst: einschränken ≠ aufheben. Das sind zwei völlig unterschiedliche Begriffe. Sehr wichtig, nicht einfach bei solchen Behauptungen mit den Begriffen um sich zu werfen.
Zweitens: wenn die Regierung gegen die Verfassung verstoßen würde, würde es, gerade bei so einem großen (Medien-)Spektakel direkt durch Klage zum BVerfG gehen, und dem ein schnelles Ende setzen. Die Regierung kann nicht einfach alles machen, was sie will; die Judikative ist nicht aus Spaß da.
Drittens: so einfach, wie das hier dargestellt wird, kommt es nicht zu Situationen, in denen ne Regierung/ne Gemeinde völlig an ihren materiellen Möglichkeiten vorbeischlittert.
Übrigens wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art 2 I) eingeschränkt, sondern unter anderem auch die Berufsreiheit (Art. 12), Versammlungsfreiheit (Art. 8), Religionsfreiheit (Art. 4 II), etc pp (ja, zu faul zum weiteren aufzählen). Die Grundrechte spiegeln ja sehr viel von unserem täglichen Leben wieder, sodass bei derartigen Einschränkungen auch mehr Grundrechte eingeschränkt werden, als man auf dem ersten Blick glauben mag.
Artt. 17a und Art. 19 geben nicht die Möglichkeit für die Einschränkung, sondern das muss bei jedem einzelnen Grundrecht selbst stehen! ZB bei Art. 2 I steht im 2. HS, unter welchen Bedingungen es eingeschränkt werden kann (Zitieren suckt leider am Handy zu hart, deswegen ist es hoffentlich auch so verständlich).
Gerade bei solchen Themen wird schnell viel Kacke erzählt. Informiert euch lieber, bevor ihr sowas ohne zu hinterfragen glaubt oder selber in die Welt setzt. Werde mich hier jetzt ausklingen. Ich hoffe, diese minimale, grobe Übersicht hat gezeigt, dass hier nichts aufgehoben wird und die Regierung oder Gemeinden nicht einfach das machen, worauf sie Bock haben, ohne in die Verfassung zu schauen.