Beiträge von Ivy

    Sofern es keine private Treffen sind, gibt es "Ost-Deutschland" CT's. Das 3. Treffen wird noch in diesem Jahr veranstaltet.Referenz: 2. ostdeutsches Community Treffen

    Dass es die gibt, weiß ich. Allerdings würde ich erhlich gesagt dafür nicht über 3 Stunden (ein Weg) dafür fahren, weil ich mit keiner einzigen Person von dort zu tun habe.

    Ich bin definitiv ne Frühaufsteherin. Für gewöhnlich schlafe ich nur alle paar Wochen bis 9 - 10 Uhr, und hasse es direkt, weil ich dann das Gefühl habe, den halben Tag bereits verpasst zu haben.
    Ich bleibe auch meistens morgens nicht lange im Bett liegen; was auch daran liegt, dass ich über Nacht mein Wlan rausziehe, weshalb ich dann nicht direkt am Handy hängen und warten kann, bis ich richtig wach bin.

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    Bitte jedoch den Kontext beachten: Es ging mir bei meinem Beitrag nicht um juristische Korrektheit, sondern lediglich um die Beantwortung der Frage was moralisch korrekter ist, übersetzt durch die Frage welche Gewalt schlimmer ist. Dass ich mich dabei auf Gesetzestexte stürze war einfach nur ein Einfall von mir, mag sein, dass es im Detail nicht stimmt und da es ja anscheinend so ist, entschuldige ich mich für die von dir wahrgenommende Pauschalisierung, ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das für einen Juristen wie ein Schlag ins Gesicht ist.

    Deswegen entschuldigen musst du dich doch nicht. Ich konnte/wollte nur Rückschlüsse, die auf die falsche Auslegung von Gesetzen gestützt sind, korrigieren. Mir ist klar, dass Laien aka Nicht-Juristen Gesetze nicht immer richtig interpretieren können - sonst wären 95% der Juristen überflüssig.



    Jedoch habe ich bewusst versucht allgemeine Prinzipchen zu finden, nach denen gesagt werden kann ob etwas moralisch nun korrekt oder eine gewaltätige Handlung gerechtfertigt ist, völlig unabhängig davon ob es nun juristisch korrekt ist. Der Gesetzgeber muss mir dafür nicht zwingend im Detail recht geben, es ging mir mehr darum die Muster zu suchen und zu finden, unzwar auf der moralischen Ebene und daraus induktiv allgemeine Prinzipchen herzuleiten.

    Ja, aber wenn man sich so auf Gesetze stützt, kann man halt nur richtige Rückschlüsse ziehen, wenn man ihren Hintergrund/Beweggrund und in Grundzügen ihre korrekte Anwendbarkeit kennt. Hättest du das ganze nicht so sehr auf § 32 StGB gestützt, hätte ich deine Prinzipien nicht so auseinandergenommen. Ich fühle mich gerade so, als müsste ich mich hier voll rechtfertigen. xD




    Ein Gericht muss nicht immer moralisch korrekt handeln, viele Leute sind zB der Meinung, dass Menschen nicht hart genug bestraft werden für gewisse Taten. So etwas lässt sich dann wissenschaftlich untersuchen und man kann feststellen ob dies den gewünschten Effekt hat oder eben nicht und man kann per Logik feststellen ob nun eine Gewisse Handlung in den meisten Fällen einem Menschen Schaden zufügt oder nicht. Ein Beispiel: Jemanden körperlichen Schaden zufügen aus reiner Langeweile ist moralisch verwerflich, ich denke da werden sich die meisten Leute einig sein. Jemanden körperlichen Schaden zufügen weil man sonst selber körperlich Schaden nimmt, da kann man ebenfalls viele Leute fragen und sie werden wohl kaum sagen, dass es moralisch verwirflich ist, höchstens, dass man nicht besser ist als derjenige der die Gewalt zufügt. Mit anderen Worten: Moralisch in Ordnung oder Patt Situation. Was einfach daran liegt, dass die erste Person rein egoistisch gehandelt hat aber die zweite Person sich selber schützen wollte.

    Aber man kann doch nicht aus der Höhe der Bestrafung Rückschlüsse darauf ziehen, ob die Tat einen Schaden zugefügt hat oder nicht. Es ist ja andersrum, erst wird geschaut, was passiert ist oder bei Versuch, was hätte passieren sollen, um somit einen groben Bestrafungsrahmen aufzustellen. Wenn man das umdreht, besteht schnell die Gefahr, dass viel zu hohe Strafen verhängt werden, damit die Leute noch mehr davon abgeschreckt werden, diese zu begehen, damit insgesamt weniger Rechtsgutverletzungen begangen werden. Und das kann vor allem von Leuten, die die Moralkeule schwingen (damit meine ich nicht dich, sondern allgemein die Leute, die immer wieder sagen, dass die Strafen in Deutschland ja viiiiel zu niedrig sind - sind sie auch meiner Meinung nach in manchen Fällen, allerdings ist blindes und wahlloses Erhöhen der Strafmaßen keine Lösung) nicht gewollt sein. Der Gesetzesgeber oder Richter gehen nicht immer davon aus, dass die Strafe der Tat "gerecht" wird, denn dann würde man leicht dazu kommen, dass die Todesstrafe ja doch gar nicht so behindert, sinnlos und zurückgeblieben ist, wie sie in Wirklichkeit ist. Vielmehr wird in dem Wissen, dass Strafen nicht immer einer Tat "gerecht" werden, versucht, passende Maßnahmen und Rahmen aufzustellen, sodass beide Extremen (sowohl viel zu Hohe Strafen als auch viel zu niedirge Strafen, weswegen viel zu viele (schlimme) Taten begangen werden würden) ausgeschlossen werden.
    Und wenn Leute sagen, dass jemand, der einen anderen aus Notwehr angreift, nicht besser ist, als der Angreifer, der hat sich entweder selber noch nie in einer solchen Situation befunden oder er hat meiner Meinung nach falsche (Moral-) Vorstellungen.


    Jetzt wird wahrscheinlich als nächtes gesagt werden, Moral ist aber etwas völlig subjektives oder kulturelles und für jeden Menschen verschieden. Jein. Es gibt Muster, ob man möchte oder nicht, die nimmt man entweder wahr oder man nimmt sie nicht wahr, z.B. möchte die Mehrzahl der Menschen in Frieden leben. Mit den Mustern verhält es sich so wie mit der Umgebung die man mit seinen Augen wahrnehmen kann, entweder man nimmt sie wahr oder man nimmt sie eben nicht wahr. Wahrnehmung ist nichts wo man sagen kann, das gibt es nicht (außer ein Mensch hat eine verzerrte Wahrnehmung), folglich kann man es entweder besonders gut oder nicht. Ich kenne Menschen die können hervorragend ihre Umgebung beobachten und daraus schlüsse ziehen und sogar Menschen analysieren aber versagen bei Mustern völlig. Ein weiteres Beispiel für Muster: Es gibt Naturvölker in denen ist Kannibalismus eine kulturelle Sache, d.h. nicht moralisch verwerflich, allerdings nur im Kontext dieses einen Naturvolkes. Wenn jetzt jemand von außen kommt, so wird es genug Naturvölker geben, die diesen Menschen nicht essen werden, wenn es nicht Teil seiner eigenen Kultur ist, sondern ihn möglichst mit Respekt behandeln werden, eben wie einen Gast. Wie genau das aussieht, ist wohlmöglich in jeder Kultur verschieden, allerdings ist die dahinter liegende Bedeutung die völlig gleiche.
    Wenn du also sagst, ich pauschalisiere, so stimmt es nicht ganz, ich nehme Muster wahr. Es ist mir völlig klar, dass diese Muster wie Regeln sind, von denen es auch Ausnahmen gibt, das nehme ich als gegeben hin. Trotzdem gibt es sie und wenn ich von ihnen rede, spreche ich von der Mehrzahl der Fälle, es darf natürlich Ausnahmen geben.

    Diese Muster von denen du sprichst, bilden (imo) natürlich die Moralvorstellungen. Wenn man von den Moralvorstellungen des Einzelnen ausgehen würde, würde man sich bezüglich vieler Sachen ständig im Kreis drehen. Und natürlich werden auch Gesetze unter Berücksichtigung dieser Vorstellungen verabschiedet.
    Das Pauschalisieren bezog sich auf den Zusammenhang mit § 32 StGB. Jeder darf an sich so viel pauschalisieren, wie er möchte, und natürlich lassen sich daraus bestimmte Muster erschließen. Allerdings ändert das an der tatsächlichen (Gesetzes-) Lage nichts. Wie gesagt, ich wollte lediglich inkorrekte Ausführungen zur Notwehr verbessern.




    Was den letzten Absatz angeht, wie gesagt, das war aus einer rein moralischen Sicht gesprochen. Die innere Motvation der Person ist dafür wichtig, wie willst du sonst beurteilen was moralisch korrekt ist oder nicht? Gesetzestexte sind dafür nicht geeigenet, denn die funktionieren nur hier, in Deutschland. Jedoch war die Frage nicht was legal oder illegal ist, sondern was moralisch korrekt ist, unzwar so gut wie kontextunabhängig (d.h. schon auf den Menschen bezogen aber zeitlos als Antwort). Menschenrechte sind da schon besser, denn sie sind viel globaler, allerdings auch nicht zwingend zeitlos. Deswegen berufe ich mich auf das Ziel der Person die, die Handlung ausübt und wäge dann die Handlung mit ihren Konsequenzen mit diesem Ziel, dieser Motvation ab.

    Verstehe den Absatz trotzdem noch nicht. xD
    Ich finde aber, dass es zu falschen Ergebnissen kommen kann, wenn man generell von der Motivation des Täters ausgeht. Muss man nicht gerade aus moralischer Sicht sagen, dass es auf das Empfinden des Opfers (seien es nun nur mittelbar die Bürger wegen Stuerhinterziehung von anderen oder aber ne Körperverletzung) ankommt? Ein gemeinsames Problem deiner und meiner Auffassungen besteht aber: Es ist extrem willkürlich und damit unvorhersehbar und untragbar.
    Übrigens finden deutsche Gesetze nicht unbedingt ihre Grenzen in der Anwendung auf Fälle, die sich nur in Deutschland abspielen. Bei grenzüberschreitenden Fällen, bei deinen sowohl ein Inlands- als auch ein Auslandsbezug besteht, kommt oft die deutsche Rechtsordnung zur Anwendung.

    Ich mag es zwar nicht, einen Text so sehr auseinanderzuziehen, aber anders wäre das darauf Eingehen in diesem Fall zu umständlich.


    Der deutsche Gesetzgeber sagt zum Beispiel, Gewalt ist dann rechtens, wenn man aus der Not heraus sein eigenes Leben oder das von Anderen schützt [...]. Aus Sicht des Gesetzgebers gibt es also durchaus Werte die wichtiger sind als die physische Unversehrtheit von Individuen.

    Das Recht zur Notwehr wurzelt zum einen auf dem sogenannten individualen Schutzprinzip, wonach niemand eine Verletzung seiner Rechtsgüter durch einen Angreifer hinnehmen muss. Zum anderen beruht es auf dem Rechtsbewährungsprinzip, dass der, der in Notwehr handelt, auch für den Bestand der Rechtsordnung eintritt, weil es quasi stellvertretend für die nicht zur Verfügung stehenden Staatsgewalt, das Recht (Individualrechsgüterschutz) gegen das Unrecht (den Angriff) verteidigt. Daraus lässt sich imo höchstens sehr vorsichtig und einschränkend deine These ableiten.


    Deutschland ist natürlich nicht das einzige Land, in dem Notwehr erlaubt ist; jedoch heißt straffrei, nicht gleich automatisch moralisch einwandfrei aber wenn man die meisten Menschen oder auch Gesetzgeber fragt, so bekommt man doch den Eindruck, dass Gewalt im Kontext von Notwehr moralisch nicht verwerflich ist.

    Keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass der Gesetzesgeber sagt, Notwehr - oder wie du es nennst "Gewalt" - sei moralisch generell nicht verwerflich.Dann müsste bei der Prüfung, ob die Handlung aufgrund von Notwehr gerechtfertigt ist, nicht so viel berücksichtigt werden (siehe Prüfungsschema Notwehr - beachte vor allem die Unterpunkte zum Prüfungspunkt "geboten").



    Eine Notwehr Handlung ist dadurch charakterisiert, dass es keine andere Möglichkeit gibt in der Situation zu agieren als sich dem Mittel der Gewalt zu bedienen, [...].

    Nö. Der, der einen gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff von sich abwehren möchte, ist unter dem Punkt der Gebotenheit (siehe Prüfungsschema) angehalten, nicht direkt zu einer agressiven Gegenwehr - aka dein Verständnis von "Gewalt" - zu greifen, sondern z.B. bei einer Benutzung einer Schusswaffe grundsätzlich (das heißt, es gibt auch Ausnahmen) zuerst einen Warnschuss abgeben muss, bevor er auf den Angreifer schießen darf. Erst wenn das nichts bringt, darf er unter Umständen gerechtfertigterweise auf den Angreifer auf bestimmte Körperregionen schießen.



    Natürlich kann man da jetzt ganz leicht anderen Leuten einen Strick draus drehen, denn theoretisch gibt es immer eine andere Möglichkeit. Wenn man jeden Tag von der selben Person beleidigt wird und das über viele Monate lang, so hat man immer noch die Möglichkeit es zu ignorieren oder sie aufzufordern es zu lassen. Wenn das aber nach all der Zeit nicht wirkt und man auch so ziemlich jede Möglichkeit probiert hat ihr zu erklären warum sie es lassen soll, dann hat man es vermutlich mit einer Person zutun, die keine andere Sprache versteht als die Sprache der Gewalt (ja, solche Menschen gibt es). Wenn man nun Gewalt anwenden würde, wäre es in diesem Kontext legitim, er darf also nicht ignoriert werden.

    Nö. Bei solchen wiederholenden Handlungen mit einem zeitlichen Zwischenraum, bei dem die Polizei als Hilfe geholt werden kann, ist nicht immer dann ein Gegenangriff im Rahmen einer Notwehrhandlung gerechtfertigt. Da ich für das genaue Erklären allerdings verschiedene Fallkonstellationen auflisten müsste, belasse ich es hierbei. Allerdings solltest du darauf achten, nicht alles einfach zu pauschalisieren (was du definitiv in deinem Beitrag machst) - in Jura fällt nicht umsonst auf eine Frage zu einer großen Wahrscheinlichkeit die zu 99,99%-ig richtige Antwort "Es kommt drauf an." Denn wenn man so pauschalisiert, kommt man zu falschen Rückschlüssen.



    Wenn man dieses Prinzip nun auf den ursprünglichen Kontext anwendet, nämlich, die Fragestellung ob linke oder rechte Gewalt schlimmer ist, dann gibt es eine Möglichkeit diese Frage zu beantworten. Zwar gilt immer noch das erste Prinzip, dass es egal ist wer die Gewalt ausübt, jedoch haben wir Hilfsmittel herauszufinden warum die Gewalt angewandt wird: Hierzu zählen Analysen der Gewalttäter im linken und rechten Spektrum, Statistiken, Erfahrungswerte, Diskussionen mit Menschen aus einem solchen Milieu, etc. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, können wir sagen welche Gewalt nun mehr oder weniger gerechtfertigt ist, jedoch werden wir feststellen, dass die Antwort nur dem generellen Trend folgt, jedoch das Individum als solches mit seiner Tat im Einzelfall zu beurteilen ist. Eines sollten wir ebenfalls nicht vergessen, es gibt auch andere Formen von Gewalt, zum Beispiel emotionale oder psychische Gewalt. Die Langzeitschäden sind bei dieser Form von Gewalt viel schlimmer.

    Welches Prinzip? Das Prinzip aka das Recht zur Notwehr? Notwehr hat nichts damit zu tun, welche politische Gesinnung der Angreifer oder der in Notwher handelnde hat. Es kommt einzig und allein auf die konkrete Situation ein, wobei natürlich auch die Gesinnung des Angreifers geprüft wird. Allerdings wird von den Gerichten kein Zusammenhang zwischen der politische Einstellung und der Gewaltbereitschaft gezogen (zumindest meines Wissens nach. Wenn du mit einem Urteil kommst, das das Gegenteil beweist, schränke ich meine Aussage ein); wohl aber von den Lebensumständen, die mit der politischen Einstellungen mehr oder weniger in Zusammenhang stehen können.



    Zusammenfassend lässt sich also sagen:
    1. Ob Gewalt gerechtfertigt ist oder nicht, ist unabhängig davon wer sie anwendet.
    2. Gewalt ist stets nur als allerletztes Mittel gerechtfertigt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgereizt sind.
    3. Die Möglichkeiten gelten dann als ausgereizt, wenn absehbar ist, dass eine Person mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Fähigkeiten keinen Erfolg mehr hat.

    Zu 1: Es kommt nicht (nur) darauf an, wer sie anwendet, sondern es kommt auf die konkrete Situation an - kann sein, dass du das damit meinst, wenn ja, ist es ungenau und damit streng genommen fehlerhaft formuliert.
    Zu 3.: Zu beachten ist, dass die Notwehrhandlung geeignet und das mildeste Mittel (= es gibt kein milderes Mittel, das gleich wirksam ist) sein muss (siehe Prüfungspunkt II 1)



    Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass diese Regeln nur die Situation beschreiben in der die Gewalt angewendet wird, nicht aber die tatsächliche Motivation der Person. Es fallen mir spontan mehrere Situationen ein, in denen eine Motivation gerechtfertigt wäre und auch Gegenbeispiele dafür, jedoch fällt es mir momentan schwer ein universelles Prinzip daraus abzuleiten, das wäre dann nämlich Punkt 4. Auf jeden Fall ist jede Motivation gerechtfertigt, die, die eigene Freiheit verteidigt (das gilt sowohl für positive als auch negative Freiheit) aber natürlich nur solange, wie man nicht Nutznießer eines Systems oder Personenkreises ist, der dadurch zu Schaden käme. Ein positives Beispiel hierfür wäre ein Einsiedler der keinen Kontakt mit anderen Menschen hat aber sich gegen eine Festnahme wehrt, weil er auf seinem Grund und Boden sich jeden Tag illegale Drogen reinzieht, ein negatives Beispiel wäre eine Person die ihre Gewalt damit rechtfertigt, dass sie ein Recht darauf hätte keine Steuern zu bezahlen (Steuerhinterziehung) oder auch Gewaltverbrechen aus Hass.

    Bitte was? Entweder bin ich gerade etwas dumm, oder das ergibt keinen Sinn.

    5/10


    @MK.Cristate Ich weiß nicht, ob du nun K-Pop wolltest oder (Underground) Rap, aber da ich annehme, dass ich dir nichts von Rappern, die ebenfalls Idols sind, zeigen muss, weil du vermutlich viele bereits kennst:


    So, B2T:

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    Mag seine Stimme nicht, aber ansonsten ist es ganz gut, deswegen
    6/10.


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    @WiesenhofHaehnchen Jo, ich studiere Jura.

    Dass die Beleidigung nur auf Antrag verfolgt wird ist mir bewusst. Deshalb sollten aber auch Seiten wie Facebook nur auf Antrag eines Geschädigten löschen müssen (sofern es nach Prüfung von FB als Beleidigung gilt). Dass vom Staat hier ne Verpflichtung kommt (soll ja mein ich für alle rechtswidrigen Inhalte und nich nur für die klassischen Hasskommentare gelten) von vornerein zu löschen, da wär ich dagegen. (Zumal dann auch Meldung Dritter gelöscht werden könnte oder wenn man einfach so davon Kenntnis erlangt. Während sonst im Strafrecht die Sache nur auf Antrag verfolgt werden würde.)

    Durch das NetzDG werden die Beleidigungen ja nicht strafrechtlich verfolgt; da muss man unterscheiden. Aber auch ich bin gegen das NetzDG (siehe vorherige Beiträge von mir).


    Ich meinte schon Nachstellung. Meines Wissens nach wenn ich jemanden blockiere und er Fake-Accounts macht würde das online dann schon unter "unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,". Das Blockieren/Ignorieren zeigt, dass der Kontakt nicht erwünscht ist. Und wenn man dies umgeht sollte eigentlich der Paragraph greifen. Außerhalb des Internets dann die andere Nummer mit "räumlicher Nähe".

    Achso, das meinst du; das ging aus deiner vorherigen Ausführung nicht hervor. Ich habe § 238 zwar gerade nicht wirklich aufm Schirm, aber ja, müsste wohl darunter fallen.


    Bei Mord/Totschlag hat man ja auch meine ich sowas wie "Körperverletzung mit Todesfolge" - also Körperverletzung gewollt, Todesfolge unbeabsichtigt aber daraus herrührend. Ähnlich sehe ich das konstruierbar bei der Beleidigung. Beleidigung (Mitteilung der negativen Wertschätzung) gewollt - darüber hinaus Selbstverletzung oder Suizid des Opfers aber nicht gewollt. Wenn man das aber raus nimmt ist ohne dies fast kein Schaden. (Bei der Körperverletzung hat man ja noch den verletzten KÖrper.) - Außer halt vielleicht leichter psychische Schäden die schwer/nicht messbar sind, vor allem wenn sie nicht zu selbstgefährdenden Handlungen führen.


    Bei Körperverletzung muss man eher mit weiteren Folgen rechnen. Bei Beleidigung nicht. Wenn jemand auf einen einschlägt (bei Körperverletzung) aber derart, dass er damit rechnnen müsste, dass dieser auch sterben könnte - gibt es da nich auch sowas wie "bedingten Vorsatz"? Da kenn ich mich aber nun selber wirklich nicht so aus. Ähnlich hätte ih das halt dann bei Beleidgung gesehn wenn man diese derart gestaltet dass man eher oder sicher damit rechen muss, dass jemand sich selbst gefährdet oder im Extremfall Suizid begeht. Also quasi dann sogar in dem Zuge direkt nach entsprechender anderer Strafnorm bewerten (direkt als Körperverletzung). Das ist aber wohl sehr kompliziert juristisch.

    Darüber habe ich bei meinen Ausführungen tatsächlich auch nachgedacht, allerdings bestehen dabei zwei Probleme:
    1. Jemand, der einen anderen (stark) beleidigt, wird oft nicht davon ausgehen, dass sich die Person aufgrund dessen das Leben nehmen wird.
    2. Es würde schwer nachzuweisen sein, dass sich die Person gerade wegen diesem einem Kommentar bzw. wegen dieser einen Person das Leben nimmt.
    Und damit Herr @Miles jetzt nicht sagen kann, dass ich ins Juristendeutsch verfalle, belasse ich es hierbei, und komme nicht mit dem Gefahrzusammenhang.



    Haben wir subjektive opferbezogene Überlegungen nicht auch schon im Strafrecht mit drin? Vielleicht nicht in Gesetzen direkt und auch nicht bei der Beleidigung. Aber beim Strafmaß beurteilen die Richter doch sicher auch mal mit wie stark im Einzelfall irgendwas auf das Opfer wirkte.

    Keine Ahnung, das lerne ich erst im Referendariat. Also müsste ich googeln, was du auch direkt selber machen könntest.



    Zitat von Miles

    Vielleicht sollte die betreffende Person ihre Worte mal in unsere Sprache transformieren, damit wir auch in einer Diskussion weiter kommen. Juristendeutsch verstehen die meisten hier wohl kaum. Da bringt es auch nichts, bestimmte Passagen "fett" darzustellen.

    Ich habe extra darauf geachtet, es möglichst unjuristisch zu formulieren und habe zum Verständnis die notwendigen Formulierungen gegeben. Das einzige, was ich fett markiert habe, ist etwas, das mit anderen Worten direkt in den Gesetzen steht; verstehe nicht, was daran schwer zu verstehen sein soll.
    Das einzige Wort, das vielleicht auf Unkenntnis stößen könnte, ist "restriktiv", aber da dachte ich, dass einmal googeln auch geht, aber ich kann es natürlich kurz erklären:
    Einfach gesagt schränkt man damit den Anwendungsbreich eines Gesetzes ein, sodass ein Tatbestand also nicht so schnell erfüllt ist. Mord wird zum Beispiel eben wegen der hohen Strafe sehr restriktiv/beschränkend ausgelegt, weil man sich sagt, "die Strafe ist so hoch, da kann man nicht einfach sagen, dass der Tatbestand erfüllt ist, sondern es müssen ganz besondere Umstände vorliegen, damit er erfüllt ist".

    Zu Beleidigung: Ich bestreite wie gesagt, dass eine Straftat vorliegen soll. (Man sollte die entsprechenden Paragraphen aufheben.) Es gäbe also gar keinen Täter und auch kein Opfer. Somit auch nix mit Täter schützen. Die Beleidigung wird auch jetzt schon nur sehr eingeschränkt verfolgt. Beginge jemand deswegen Selbstmord, so wäre die Strafe dennoch im Vergleich zum Selbstmord sehr gering. Da würde gar nicht viel wegfallen bzw. das was jetzt ist, ist den meisten schon gar nicht genug wohl.

    Der Grund für die gering ausfallende Verfolgung der Beleidgung liegt in § 194 I 1 StGB, wo es heißt, dass "die Beleidigung [...] nur auf Antrag verfolg [wird]". Nur weil die meisten davon absehen, deswegen zur Polizei zu gehen, heißt es nicht, dass der Tatbestand nutzlos ist. Man kann besser anders argumentieren: Bei der Beleidigung ist das Schutzgut die Ehre. Solange sich die Person nicht stark genug in der Ehre verletzt fühlt, geht sie nicht zur Polizei. Deswegen ist eine Verfolgung von Amts wegen nicht nötig.
    Das ist im Umkehrschluss aber kein Grund dafür zu sagen, dass § 185 StGB aufgehoben werden soll. Dann würde eine Lücke im Gesetz entstehen.


    Mobbing ist ein Sonderthema. Das wird ja meist in Gruppen und rein zum Vergnügen gemacht. (Während bei ner Beleidigung man einfach manchmal seniem Ärger Luft macht oder jemanden nich mag.) Außerhalb des Internets ist das teilweise schon gut möglich ohne Beleidigungen - und eventuell gar nicht strafbar und "verdeckt" möglich. (Schwer nachzuweisen.) Ich habe es selbst schon erlebt. (Gerade wenn es in der Schule stattfindet, Sachen versteckt werden usw. - das ist halt dann auch kein Diebstahl, keine Beleidigung, etc.)


    Online wird es wohl schon durch bestimmte Paragraphen abgedeckt (die real glaub auch gelten). Es gibt wohl sowas wie "Nachstellung", was bestimmte Sachen verhindern soll. Da geht es aber über ne normale Beleidigung hinaus. Da gehe ich konform damit, dass das strafbar bleiben soll - da es in jedem Fall auch extrem auf gesunde Menschen einwirken kann, vor allem wenn man diese blockiert/ignoriert und die das auch umgehen und ständig belästigen.

    Nachstellung in § 238 StGB was ganz anderes. Du meinst vermutlich die üble Nachrede (§ 186 StGB) und die Verleumdung (§ 187 StGB). Und ja, natürlich gelten sie auch im Internet. Hierbei wird vor allem der "gute Ruf" geschützt. Der Unterschied zu § 185 StGB liegt zum einen darin, dass unter Beldigung die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einem anderen, zu verstehen ist. Dagegen wird in §§ 186 f. von "Tatsachen" gesprochen. Das bedeutet, dass unter den Tatbestand der Beleidigung sowohl Werturteile als auch ehrenunwürdige falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Ehrträger fallen, während bei §§ 186 f. das Behaupten und Verbreiten von falschen Tatsachen gegenüber Dritten, bestraft wird.


    Tatsachen sind dem Beweis zugängliche Ergeignisse oder Zustände aus der Gegenwart oder der Zukunft.
    Werturteile sind das Gegenteil von Tatsachen; nämlich einfach gesagt Äußerungen, die weder wahr noch unwahr sind, weil ihr Wahrheit oder Unwahrheit von der persönlichen Überzeugung abhängt.
    Das bedeutet, dass diese Tatbestände nicht "über eine normale Beleidigung hinausgehen" - wie von dir behauptet -, sondern einen geringeren Anwendungsbereich im Hinblick auf die Äußerung an sich haben (also nur falsche Tatsachen behandeln, nicht aber wie § 185 auch Werturteile), und bzgl der Adressaten dieser Äußerungen unterscheiden.


    Das bedeutet, wenn § 185 StGB gestrichen werden würde, wären Werurteile nicht strafbar.



    Leute die psychisch derart Probleme haben, dass sie nich mal ne einzelne Beleidigung - die man blockiert/ignoriert - verkraften können sollten sowieso in Behandlung sein und mit dem Internet vorsichtig sein.

    Der Meinung bin ich auch, allerdings ist das meiner Meinung nach kein Argument gegen den § 185 StGB. Dann kann man auch sagen, dass Leute, die sich gegen nen Messerangriff nicht wehren können, einfach nicht mehr auf die Straße gehen sollen, denn dann könnte man auch einfach überlegung, die Körperverletzungstatbestände aufzuheben. Oder aber man verbietet den Leuten einfach, von einem Messerstich in empfindliche Körperstellen, zu sterben. Denn dann könnte man überlegen, ob man nicht auch den Totschlag fortan unbestraft lässt. Wer dann trotzdem stirbt, hat selber Schuld. :keineahnung:


    Hingegen sehe ich wenn man nur bei solch psychischen Personen härtere Strafen anlegt (derjengie der beleidigt es aber auch erkannt haben muss und gewusst haben muss vorher) gerne auch die Möglichkeit von härteren Strafen dann als denen die es jetzt schon gibt für die "normale" Beleidigung. Im Zweifel wäre das wohl gut nachweisbar, wenn jemand (Opfer) sich selbst geschädigt hätte. Bei Mord usw. verurteilt man ja in der Regel auch erst, wenn jemand getötet wurde. (Wenn nicht ist es milder - und rein bei Worten meiner Meinung nach müsste es straflos sein außer man könnte dan schon psychische Schäden nachweisen, was wohl schwerer ist.)

    Es gibt den Streit, und eine damit zusammenhängende Überlegungen über eine Reformation des § 185 StGB, ob oder inwiefern die Verletzung der Ehre vom subjektiven Ehrgefühl abhängen kann. Das Problem dabei ist, dass die Erfüllung des Tatbestandes der Beleidigung dann vom Zufall abhängen würde. Zwar sagst du, dass der Täter es dann vorher gewusst oder hätte erkennen müssen, aber auch das stellt keine Lösung dar. Denn auch jemand, der wegen Grund X seit Jahren gemobbt wird und aufgrund dessen ne gewisse psychische Instabilität aufweist, könnte eine Beleidigung mit Thema Y kalt lassen. Ob sich jemand strafbar macht, kann nicht von solch Zufällen abhängen.
    Dein Vergleich zum Mord hinkt entweder stark oder ich verstehe ihn nicht. Bei der Verurteilung zu Mord wird vor allem eine Abgrenzung zum Totschlag vorgenommen. Denn Mord setzt ein täterbezogenes subjektives Element voraus - diese Voraussetzungen/Motive müssen also beim Täter vorliegen. Daraus begründet sich übrigens auch die hohe Strafe. Wenn diese nicht vorliegen, wird der Täter lediglich nach § 212 bestraft, weil er dann kein Mörder, sondern Totschläger ist.
    Wenn du bei einer Beleidigung einer psychisch labilen Person härtere Strafen möchtest, müsste dieses Gesetz gleichzeitig restriktiver ausgelegt werden, was dazu führen könnte, dass vieles, das auch du für als strafbar befürworten würdest, nicht darunter fällt. Dann sollte man allerdings einen Grundtatbestand haben, der diese Fälle behandelt. Nur wäre der dann, weil für dich der § 185 StGb ja schon zu weit gefasst ist, sicherlich ebenfalls nicht in deinem Geschmack, weil er dem § 185 unweigerlich stark ähneln würde.



    Ich belasse es mal hierbei, ich könnte noch auf ein paar andere Punkte deines Beitrages eingehen, die nicht ganz korrekt sind, aber das halte ich für nicht so wichtig. Bis auf auf das bzgl der Kinderpornographie: Da gebe ich zum einen Ex4 und Usagi Drop recht, und zum anderen möchte ich ergänzen, dass deine Behandlungsweise sehr paradox und undogmatisch wäre.



    ________________
    Im Übrigen kann ich verstehen, wenn ihr mit den Strafrahmen insgesamt unzufrieden seid - bin ich auch bei einigen Tatbeständen. Allerdings lässt sich dieses grundlegende Problem des Strafrechts nicht einfach lösen, indem man schön hohe Strafen ansetzt; nicht nur, weil das dazu führen würde, dass man die Gesetze immer restriktiver auslegen würde, sodass vieles dann doch nicht unter den höheren Strafrahmen fallen würde, sondern auch, dass dann gesagt wird, "wenn Verbrechen X mit so und so vielen Jahren bestraft wird, dann muss Vebrechen Y ebenfalls einen höheren Strafrahmen haben". Das würde dann aber dazu führen, dass wieder die andere Seite rumheult, sodass bei Verbrechen X wieder der Strafrahmen erhöht wird.


    Und aufgrund meiner Ausführungen oben zur Beleidigung verstehe ich nicht, warum man den Tatbestand gleich abschaffen sollte. Nur weil etwas weniger praktische Relevanz hat, heißt es noch lange nicht, dass es überflüssig ist. Dann würden in allen Rechtsgebieten viele Normen wegfallen und so große Lücken entstehen, die ihr sicherlich auch nicht für gut heißen würdet.
    Sowieso sind doch gerade die Normen, die in der Praxis wenig releveant sind, nicht die, die die Gerichte zum Überlaufen bringen - gerade weil sich wenige auf sie berufen.

    Außerdem
    Seite 1: 3.3 - weil - Man kann streiten, ob in diesem Zusammenhang ebenfalls "wenn" verwendet werden kann, aber wenn man nach dem Sinn geht, ist "weil" korrekt.

    8/10


    Und danke für diesen scheiß Ohrwurm, Ex4.


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    Suche wieder einen Anime. Ich weiß nicht ob jemand hier Barakamon kennt?
    Aber genau sowas suche ich. Einen einfachen und schönen Anime. Kein Action, kein übermäßiges Drama sondern einen Anime der den gleichen Schmunzel Effekt hat wie Barakamon.
    Umso liebenswürdiger die Charaktere desto besser.

    Vielleicht "Kimo to Boku"? Zumindest hatte mich Barakamon damals irgendwie direkt daran erinnert.

    Yo, wenn ihr ein Treffen plant, werdet ihr das dann ins Forum schreiben? Weil ich komme auch aus der Nähe von Berlin, und wäre nem Treffen grundsätzlich nicht abgeneigt. :D

    Und wer soll das prüfen? Soll der Staat zehntausende Richter bereit stellen, die alle Meldungen monatelang prüfen? Sollen wir als Steuerzahler dafür aufkommen? Oder soll Facebook die Richter anstellen?
    Wer soll es prüfen? Wer soll zahlen? Wie sieht das bessere Modell aus, wenn das NetzDG so furchtbar ist?

    Ich sagte nie, dass es nicht von Facebook und Co selbst gerpüft werden soll. Ich sage nur, dass es gerade dadurch, dass es nicht (nur) qualifizierte Juristen sein werden, die die Kommentare prüfen werden, sicherheitshalber viel mehr Kommentare als nötig gelöscht werden.


    Und was ist nicht genau durchdacht? Ich sehe hier ständig nur einseitige Kritik, aus der nicht hervor geht, wie es hätte besser laufen können.
    Irgendjemand muss kontrollieren und irgendwie muss diese Kontrolle durchgesetzt werden.
    Wer soll das machen? Wie soll der Staat agieren? Welche Sanktionen sind angemessen, wenn werauchimmer der Pflicht nicht nachkommt?

    Der Teil, der bzgl Kommentare, die nicht evident gegen die aufgeführten Straftatbestände verstößt, weil die dadurch aufkommenden Folgen wohl nicht hinreichend berücksichtigt werden.
    Einseitig ist meine Kiritk eigentlich auch nicht. Habe doch gesagt, dass die evidenten natürlich gelöscht werden sollen und auch der 24 Stunden Zeitraum meiner Meinung nach angemessen ist.
    Welche Sanktionen am effektivsten sind, ist immer schwer einzuschätze, nicht nur im Rahmen des NetzDG. Eine Antwort kann ich dir darauf allerdings nicht geben.


    Und was dann? Was nützt es, wenn der Bericht stichprobenartig Kommentare enthält? Nach welchen Kriterien werden die Stichproben gewählt? Muss Facebook alle "gelöschten" Kommentare speichern? Oder nur jeden 10ten? Was soll mit dem Bericht passieren? Soll der Staat den Bericht nehmen und dann Vorschriften machen, was Facebook erlauben soll und was eigentlich verboten gehört? Damit würdest du den Staat AUFFORDERN zu zensieren - weil du ihn damit aufforderst, anhand des Berichtes konkrete Entscheidungen zu treffen.
    Der Bericht würde die staatliche Zensur begünstigen...


    Oder darf sich Facebook selbst aussuchen, welche Kommentare beispielhaft im Bericht sind? Dann werden die natürlich nur Kommentare erwähnen, die eindeutig sind.

    Du verstehst falsch. Ich sagte, dass diese Stichproben dazu dienen sollten, damit die entsprechenden Behörden und dadurch der Staat sieht, ob das berechtigte Ziel, das das NetzDG verfolgt, erfüllt werden. Wenn nicht, sollte es überarbeitet werden. Aber wenn sie gar nicht nachvollziehen können, welche Kommentare gelöscht werden, sieht man nicht, ob das NetzDG nicht mehr schadet als nützt. Von einer weiterreichenden Prüfung der Kommentare vom Staat habe ich nie geredet.


    Dass es vor allem die Kommentare sein sollten, die in dem Zeitraum von einer Woche gelöscht werden, sah ich als verständlich an. Mir ist es ehrlich zu doof, alles offensichtliche kleinlichst zu schreiben, wenn es mit ein bisschen Denken - sofern man denn überhaupt möchte - verstanden wird. Vor allem weil ich gemerkt habe, dass du dir offensichtlich meine Ausführungen nicht hinreichen genau durchgelesen hast.



    Du erklärst wohl einfach schlecht, worin konkret dein Problem besteht.
    Ich habe extra dafür einen Haufen Fragen gestellt, anhand derer ihr eurer Problem mit dem NetzDG konkret darstellen könnt. Dazu bekomme ich keine Antworten.

    Ich denke nicht, dass meine Darstellung der Probleme magelhaft ist. Ich könnte es natürlich noch ein weiteres Mal erkläre, aber darauf habe ich keine Lust. Wenn du meine Ansicht wissen möchtest, ließ dir meine Post noch mal durch. Wenn du darauf kein Bock hast, hast du Pech. Da sich deine Fragen viel auf bereits Behandeltes bezieht, sah und sehe ich keine Notwendigkeit darin, diese explizit noch einmal zu beantworten. Ich denke sowieso, dass wir nicht mehr auf einen Nenner kommen werden - was ja ok ist.

    Wie oft muss ich eigentlich schreiben, dass hier keine Einschränkung der Meinungsfreiheit vorliegt, bis es jemand versteht?
    Meinungsfreiheit gilt gegenüber staatlicher Gewalt - hier wird keine staatliche Gewalt gegen Meinungen ausgeführt.
    Es gibt Gesetze, welche die Meinungsfreiheit einschränken und Facebook wird genötigt, diese Gesetze einzuhalten. Wenn Facebook dabei über das Ziel hinaus schießt - dann ist es das Verschulden von Facebook. Wenn Facebook sich seit Jahren einen Dreck darum schert, diese Gesetze ordentlich durch zu setzen und teilweise selbst offensichtlich strafrechtlich relevante Kommentare nach mehrfacher Meldung nicht gelöscht werden - dann hat Facebook selbstverschuldet eine Situation erzeugt, in welcher die Politik in Zugzwang kam.

    Gerade mir brauchst du keine vermeintliche Nachhilfe in Jura geben. Du verstehst scheinbar einfach nicht, was ich meine, also werde ich mir nicht die Mühe machen, es noch einmal zu erklären.



    Nun musst du mir erklären, wieso außerhalb dieses Grenzbereiches Fehlentscheidungen zustande kommen sollten.

    Es ist nicht alles eindeutig eher schwarz oder weiß. Theorethisch müssten bei den Kommentaren der Umstand, also der Kontext, mitberücksichtigt werden. Ich glaube nicht, dass das in einem hinreichenden Umfang geschehen wird,

    Was ist denn mit denen? Ist es wichtiger, aggressive und beleidigende Inhalte auf einer Plattform zu schützen, die nicht der Meinungsfreiheit verpflichtet ist und wie jedes Unternehmen nach Belieben zensieren darf? Oder sollte man lieber die Opfer von Hass und Hetze schützen - die andernfalls durch das digitale Mobbing und die damit einhergehende psychische Belastung womöglich die Seiten meiden, sich gesellschaftlich zurück ziehen oder gar sich selbst Verletzen?

    Aus meinem ersten Post dürfte klar herauszulesen sein, dass ich mich nicht gegen das Löschen von evidenten Hasskommentaren etc stelle. Ich kritisiere lediglich den Umgang des Staates damit bzw das nicht komplett durchdachte Gesetz.



    Ihr könnt das Gesetz gerne "kritisieren" - aber dann erzählt mal, was konkret das Problem ist. Und zwar nicht nur, indem ihr auf das Gesetz schaut, sondern indem ihr auf den Kontext schaut.
    Wenn ihr das Gesetz "kritisiert" dann müsst ihr erklären, was daran hätte besser gemacht werden können.

    Habe ich doch quasi im ersten Beitrag ganz am Ende angedeutet. Dieser regelmäßige Bericht sollte zumindest stichprobenmäßig Kommentare erhalten, um zu sehen, wie wirksam die Ziele des NetzDG durch eben dieses erfüllt werden.

    Ich könnte die Kommarregel nicht einmal erklären? Irgendwie setze ich diese seit der Schulzeit instinktiv und scheine damit in den meisten Fällen sogar richtig zu liegen... Aber wie es nun um die Regeln dazu steht? I don't know!

    Die Regeln mit den richtigen grammtikalischen Bezeichnungen könnte ich auch nicht nennen, aber ich könnte die meisten Regeln iiirgendwie erklären, denke ich. :D
    Ich weiß nicht, ob das so ist, weil ich mit Kommata in der Regel keine Probleme habe, aber hört man das nicht alleine schon, wenn man an nen Satz denkt? Also indem man den Satz auf eine bestimmte Art und Weise mit Pausen betont, hört man bei den meisten Kommata, an welcher Stelle sie zu setzen sind? Ich weiß nicht, ob man versteht, was ich meine?


    Edit:

    Ohne die Regel zu kennen, mache ich das einfach so, dass ich dann ein Komma setze, wenn ich eine ich nenne es mal Atempause mache oder ich es für richtig halte genau dort ein Komma zu setzen, ob das immer wirklich richtig ist, ich weiß es nicht.

    Das erklärt das, was ich eben versucht habe zu erklären, relativ gut. :D