Ich mag es zwar nicht, einen Text so sehr auseinanderzuziehen, aber anders wäre das darauf Eingehen in diesem Fall zu umständlich.
Der deutsche Gesetzgeber sagt zum Beispiel, Gewalt ist dann rechtens, wenn man aus der Not heraus sein eigenes Leben oder das von Anderen schützt [...]. Aus Sicht des Gesetzgebers gibt es also durchaus Werte die wichtiger sind als die physische Unversehrtheit von Individuen.
Das Recht zur Notwehr wurzelt zum einen auf dem sogenannten individualen Schutzprinzip, wonach niemand eine Verletzung seiner Rechtsgüter durch einen Angreifer hinnehmen muss. Zum anderen beruht es auf dem Rechtsbewährungsprinzip, dass der, der in Notwehr handelt, auch für den Bestand der Rechtsordnung eintritt, weil es quasi stellvertretend für die nicht zur Verfügung stehenden Staatsgewalt, das Recht (Individualrechsgüterschutz) gegen das Unrecht (den Angriff) verteidigt. Daraus lässt sich imo höchstens sehr vorsichtig und einschränkend deine These ableiten.
Deutschland ist natürlich nicht das einzige Land, in dem Notwehr erlaubt ist; jedoch heißt straffrei, nicht gleich automatisch moralisch einwandfrei aber wenn man die meisten Menschen oder auch Gesetzgeber fragt, so bekommt man doch den Eindruck, dass Gewalt im Kontext von Notwehr moralisch nicht verwerflich ist.
Keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass der Gesetzesgeber sagt, Notwehr - oder wie du es nennst "Gewalt" - sei moralisch generell nicht verwerflich.Dann müsste bei der Prüfung, ob die Handlung aufgrund von Notwehr gerechtfertigt ist, nicht so viel berücksichtigt werden (siehe Prüfungsschema Notwehr - beachte vor allem die Unterpunkte zum Prüfungspunkt "geboten").
Eine Notwehr Handlung ist dadurch charakterisiert, dass es keine andere Möglichkeit gibt in der Situation zu agieren als sich dem Mittel der Gewalt zu bedienen, [...].
Nö. Der, der einen gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff von sich abwehren möchte, ist unter dem Punkt der Gebotenheit (siehe Prüfungsschema) angehalten, nicht direkt zu einer agressiven Gegenwehr - aka dein Verständnis von "Gewalt" - zu greifen, sondern z.B. bei einer Benutzung einer Schusswaffe grundsätzlich (das heißt, es gibt auch Ausnahmen) zuerst einen Warnschuss abgeben muss, bevor er auf den Angreifer schießen darf. Erst wenn das nichts bringt, darf er unter Umständen gerechtfertigterweise auf den Angreifer auf bestimmte Körperregionen schießen.
Natürlich kann man da jetzt ganz leicht anderen Leuten einen Strick draus drehen, denn theoretisch gibt es immer eine andere Möglichkeit. Wenn man jeden Tag von der selben Person beleidigt wird und das über viele Monate lang, so hat man immer noch die Möglichkeit es zu ignorieren oder sie aufzufordern es zu lassen. Wenn das aber nach all der Zeit nicht wirkt und man auch so ziemlich jede Möglichkeit probiert hat ihr zu erklären warum sie es lassen soll, dann hat man es vermutlich mit einer Person zutun, die keine andere Sprache versteht als die Sprache der Gewalt (ja, solche Menschen gibt es). Wenn man nun Gewalt anwenden würde, wäre es in diesem Kontext legitim, er darf also nicht ignoriert werden.
Nö. Bei solchen wiederholenden Handlungen mit einem zeitlichen Zwischenraum, bei dem die Polizei als Hilfe geholt werden kann, ist nicht immer dann ein Gegenangriff im Rahmen einer Notwehrhandlung gerechtfertigt. Da ich für das genaue Erklären allerdings verschiedene Fallkonstellationen auflisten müsste, belasse ich es hierbei. Allerdings solltest du darauf achten, nicht alles einfach zu pauschalisieren (was du definitiv in deinem Beitrag machst) - in Jura fällt nicht umsonst auf eine Frage zu einer großen Wahrscheinlichkeit die zu 99,99%-ig richtige Antwort "Es kommt drauf an." Denn wenn man so pauschalisiert, kommt man zu falschen Rückschlüssen.
Wenn man dieses Prinzip nun auf den ursprünglichen Kontext anwendet, nämlich, die Fragestellung ob linke oder rechte Gewalt schlimmer ist, dann gibt es eine Möglichkeit diese Frage zu beantworten. Zwar gilt immer noch das erste Prinzip, dass es egal ist wer die Gewalt ausübt, jedoch haben wir Hilfsmittel herauszufinden warum die Gewalt angewandt wird: Hierzu zählen Analysen der Gewalttäter im linken und rechten Spektrum, Statistiken, Erfahrungswerte, Diskussionen mit Menschen aus einem solchen Milieu, etc. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, können wir sagen welche Gewalt nun mehr oder weniger gerechtfertigt ist, jedoch werden wir feststellen, dass die Antwort nur dem generellen Trend folgt, jedoch das Individum als solches mit seiner Tat im Einzelfall zu beurteilen ist. Eines sollten wir ebenfalls nicht vergessen, es gibt auch andere Formen von Gewalt, zum Beispiel emotionale oder psychische Gewalt. Die Langzeitschäden sind bei dieser Form von Gewalt viel schlimmer.
Welches Prinzip? Das Prinzip aka das Recht zur Notwehr? Notwehr hat nichts damit zu tun, welche politische Gesinnung der Angreifer oder der in Notwher handelnde hat. Es kommt einzig und allein auf die konkrete Situation ein, wobei natürlich auch die Gesinnung des Angreifers geprüft wird. Allerdings wird von den Gerichten kein Zusammenhang zwischen der politische Einstellung und der Gewaltbereitschaft gezogen (zumindest meines Wissens nach. Wenn du mit einem Urteil kommst, das das Gegenteil beweist, schränke ich meine Aussage ein); wohl aber von den Lebensumständen, die mit der politischen Einstellungen mehr oder weniger in Zusammenhang stehen können.
Zusammenfassend lässt sich also sagen:
1. Ob Gewalt gerechtfertigt ist oder nicht, ist unabhängig davon wer sie anwendet.
2. Gewalt ist stets nur als allerletztes Mittel gerechtfertigt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgereizt sind.
3. Die Möglichkeiten gelten dann als ausgereizt, wenn absehbar ist, dass eine Person mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Fähigkeiten keinen Erfolg mehr hat.
Zu 1: Es kommt nicht (nur) darauf an, wer sie anwendet, sondern es kommt auf die konkrete Situation an - kann sein, dass du das damit meinst, wenn ja, ist es ungenau und damit streng genommen fehlerhaft formuliert.
Zu 3.: Zu beachten ist, dass die Notwehrhandlung geeignet und das mildeste Mittel (= es gibt kein milderes Mittel, das gleich wirksam ist) sein muss (siehe Prüfungspunkt II 1)
Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass diese Regeln nur die Situation beschreiben in der die Gewalt angewendet wird, nicht aber die tatsächliche Motivation der Person. Es fallen mir spontan mehrere Situationen ein, in denen eine Motivation gerechtfertigt wäre und auch Gegenbeispiele dafür, jedoch fällt es mir momentan schwer ein universelles Prinzip daraus abzuleiten, das wäre dann nämlich Punkt 4. Auf jeden Fall ist jede Motivation gerechtfertigt, die, die eigene Freiheit verteidigt (das gilt sowohl für positive als auch negative Freiheit) aber natürlich nur solange, wie man nicht Nutznießer eines Systems oder Personenkreises ist, der dadurch zu Schaden käme. Ein positives Beispiel hierfür wäre ein Einsiedler der keinen Kontakt mit anderen Menschen hat aber sich gegen eine Festnahme wehrt, weil er auf seinem Grund und Boden sich jeden Tag illegale Drogen reinzieht, ein negatives Beispiel wäre eine Person die ihre Gewalt damit rechtfertigt, dass sie ein Recht darauf hätte keine Steuern zu bezahlen (Steuerhinterziehung) oder auch Gewaltverbrechen aus Hass.
Bitte was? Entweder bin ich gerade etwas dumm, oder das ergibt keinen Sinn.