Politisches Interesse

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  • Und trotzdem bist du kein Verfechter des NetzDG? Das versteh ich jetzt aber nicht. :D

    Ich verstehe jetzt nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat. ._.
    Eine Dikatatur muss nicht immer etwas rein schlechtes sein, wenn die richtigen an der Spitze stehen. Und das NetzDG hat auch nichts an sich, was für eine unterdrückende Diktatur von Vorteil wäre, da es lediglich Strafen aufbrummt, wenn die Seiten nicht schnell genug reagieren. Es unterdrückt ja niemanden zusätzlich und schränkt auch nicht (absichtlich) an sich die Meinungsfreiheit ein.


    PS: Ich lebe gerne in einer Demokratie.

  • Sehe es so: Beleidigungen, etc. - alles sollte erlaubt sein. Darüber können die Empfänger der Botschaft ja einfach drüber hinwegsehn. Ausnahme halt wenn man gegen psychisch labile Personen geh und diese das nicht so gut verarbeiten. Hier entstünde ja dann tatsächlich ein Schaden.

    Das heißt also, anstatt den Opfern der Beleidigung, willst du die Täter schützen... wieso?
    Es gab und gibt Menschen, die sich wegen Mobbing und Beleidigungen selbst verletzen oder gar töten. Was ist mit denen? Willst du die Täter solange schützen, bis ein psychologisches Gutachten vorliegt, dass die Opfer davon Schäden erleiden? Wie genau soll das ablaufen?


    Wie würde dieses Forum hier aussehen, wenn wir uns alle einfach gegenseitig beleidigen?

    Und wenn er dann als illegal eingestuft wurde rechtskräftig ihn rückwirkend zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme löschen.

    Es gibt keine "rückwirkende" Löschung. Dann wird er einfach gelöscht.
    Aber da so eine Verhandlung und rechtliche Prüfung Monate dauern kann, wird der Kommentar also gelöscht, wenn er einige Monate alt ist und die meisten vergessen haben, dass er da war. Also ist die Löschung sinnlos. Das heißt auf Facebook dürften faktisch ungestraft illegale Kommentare geschrieben werden.


    Und wieso? Warum verdienen die Täter mehr Schutz, als die Opfer? Warum sollen sich die Opfer Beleidigungen und Schlimmeres ertragen und nicht die Täter das schädliche Verhalten unterlassen?


    Bei dem Gesetz gegen die Hasskommentare wird es so sein, dass Facebook entweder zu viel oder zu wenig löschen könnte. Zu viel wird die User verärgern. Problematik mit dem wild melden - und im Notfall dann alles ab 1 Meldung automatisiert löschen (wäre am Sichersten) wurde angesprochen. Genauere Prüfung erfordert Personal (kostet Geld). Und ist nich mal rechtssicher.

    "Zu viel" wird die User nicht verärgern, weil es vielleicht 10% von ziemlich aggressiven Kommentaren sind, die "zu viel" gelöscht werden. Diese ziemlich aggressiven Kommentare wiederum machen nur eine verschwindende Minderheit der gesamten Kommentare auf Facebook aus. Die meisten User werden nicht bemerken, dass Kommentare verschwindet, weil vielleicht einer von 10.000 Kommentaren gelöscht wird. Vermutlich weniger.


    Und weil Facebook die User nicht verärgern will, weil es von den Usern lebt, wird es bemüht sein, die Anzahl an Löschungen gering zu halten. Das heißt es wird garantiert nicht dazu kommen, dass eine Meldung genügt. Es wird garantiert kein Automatismus werden. Es wird garantiert weiterhin nur eine verschwindend geringe Zahl an Beiträgen betreffen - auch weil die Täter bemerken, dass öffentliche Hasskommentare für sie negative Konsequenzen haben und sie daher die Verfassung solcher Kommentare vermeiden.

    Ich verstehe jetzt nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat. ._.

    Eine Diktatur ist Zwang, aber du lehnst Zwang ab. Das ist ein Widerspruch in sich.

    Eine Dikatatur muss nicht immer etwas rein schlechtes sein, wenn die richtigen an der Spitze stehen.

    Kein politisches System ist schlecht, wenn "die Richtigen" an der Spitze stehen. Das ist also tatsächlich kein sinnvolles Kriterium zur Bewertung eines politischen Systems.
    Man könnte sie danach bewerten, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass "die Richtigen" an die Macht kommen - aber das scheitert daran, festzulegen, wer "die Richtigen" überhaupt sind.
    Daher nimmt man als Kriterium die Kombination aus pragmatischer Handlungsfähigkeit (möglichst wenig Leute für eine Entscheidung zusammenbringen zu müssen) und Selbstregierung (also dass jene, die von Entscheidungen betroffen sind, möglichst großen Einfluss auf diese Entscheidungen haben). Und aktuell gewinnt in diesem Spannungsfeld die repräsentative Demokratie.
    Die Diktatur verliert, weil sie zwar sehr handlungsfähig ist, aber das Volk als (Betroffene von Entscheidungen) praktisch keinen Einfluss hat und im Laufe der Geschichte ging das nie über längere Zeit gut für das Volk aus.

  • Eine Diktatur ist Zwang, aber du lehnst Zwang ab. Das ist ein Widerspruch in sich.

    Es bringt mir nichts das zu erklären, wenn du immer nur die selbe Form der Diktatur siehst (ich bin Freidenker und nicht so störrisch nur das zu denken oder zu wiederholen was in Büchern steht oder andere mir sagen). Für mich ist eine Demokratie zum Teil auch Zwang, ich muss mich an die Gesetze halten, die oftmals eine Regierung beschließt, deren Mitglieder ich nicht gewählt habe. Ich verstehe nicht was das NetzDG mit Zwang (außer Seiten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne Sachen zu löschen und Berichte zu schreiben, da sie sonst Strafen kriegen) zu tun hat, dass man es mit einer Diktatur in Verbindung bringen kann. Bestimmter Zwang ist gut, Gesetze sind immerhin im Prinzip auch Zwang, wie wir was machen oder uns verhalten sollen.


    Well, I'm out, aus Erfahrung kann ich nicht mit nem scheinbar linksgerichteten jenaer Studenten diskutieren, da diese selbst das Bild der Stadt verschandeln, Jagd auf Andersdenkende machen, zu Straftaten aufrufen (blockieren von Demonstrationen) und rufen "Jena ist bunt", aber Blau und Braun nicht sehen wollen und somit nicht besser als Nazis sondern sogar heuschlerischer sind, da sie nicht wissen wollenwie die Menschen wirklich in meiner Heimatstadt denken, sondern ihnen Druck machen und die Leute so nicht ihre wahren Gedanken zeigen. Meinungsfreiheit in Jena? Fürn Arsch, wer was sagt, was den linksgerichteten nicht passt, wird niedergemacht, das kenne ich aus eigneer Erfahrung. Daher werde ich ab sofort nicht mehr auf dich reagieren, da du unbelehrbar zu sein scheinst und ich mit so einem Jenaer nichts zu tun haben will, da ich mich sonst schämen würde und Angst habe, dass ich auf irgendeiner öffentlichen Liste lande wie manche Kollegen von mir und meine Firma Schaden durch solche Idioten (also nicht durch die Kollegen) erfährt, die Rufmord begehen und einem das Leben zur Hölle machen wollen.

  • Heute mal etwas kuerzer angebunden, aber ich wollte mich auch mal wieder melden. ;)

    [1] und [2]: Ja, was denn nun? Verpflichtet oder nicht verpflichtet? Du solltest dir deine Argumente nicht so zusammenbauen, wie es dir gerade am besten in den Kragen passt, das ueberzeugt wenig. Natuerlich muss Facebook (zumindest mal in Deutschland) die Meinungsfreiheit und auch alle anderen Grundgesetze befolgen und ihren Nutzern damit ihre Rechte einraeumen. Sie muessen auch das StGB befolgen (auch Facebook darf niemanden beleidigen, keine Volkshetze betreiben etc.; sie verbieten auch illegale Inhalte in ihren Nutzungsbestimmungen), jedoch sind sie nicht verpflichtet irgendein Gesetz zu vollziehen (was ich inkorrekterweise behauptet habe, dass sie das tun wuerden) und meiner Meinung nach darf ein privates Unternehmen auch kein Gesetz durchsetzen, schon gar nicht im Auftrag des Staates und sind wir mal ehrlich: das NetzDG ist quasi ein Arbeitsauftrag fuer soziale Netzwerke.


    Mal eine Analogie, die aufgrund der Reichweite und Umstaende etwas hinkt: wenn jemand in einer Bar gegen Voelker hetzt, dann ist es nicht der Barkeeper, der den Taeter knebeln muss/sollte. Fuer so einen Fall gibt es staatliche Stellen, die sich erstens um den Taeter und zweitens um seine Vergehen kuemmert: die Polizei und die Justiz. Trotzdem steht dem Barkeeper natuerlich frei, Hausverbot gegen ihn zu erheben.


    Genau diese staatliche Stellen werden durch das NetzDG aber komplett umgangen. Im Streitfall wird nicht evaluiert, ob eine Loeschung gerechtfertigt war. Der Taeter, der den Schaden auch innerhalb von 24h oder 7 Tagen anrichten kann, wird nicht (automatisch) angeklagt, stattdessen werden Beweise geloescht. Der Taeter wird sich freuen, dass er weiter in seinen 4 Waenden treiben kann, was er will, und sein Beitrag wird auch weiterhin im Internet rumschwirren, z.B. als Screenshot.


    Zitat von Shuizid

    Es werden mehr Kommentare gelöscht und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass dazu auch legale Meinungsäußerungen gehören. Das war auch vorher schon so.

    Wie kann es vorher schon so sein, wenn die Aenderung dahin doch jetzt erst in Kraft tritt? ?(


    Zitat von Shuizid

    Wie oft muss ich eigentlich schreiben, dass hier keine Einschränkung der Meinungsfreiheit vorliegt, bis es jemand versteht?
    Meinungsfreiheit gilt gegenüber staatlicher Gewalt - hier wird keine staatliche Gewalt gegen Meinungen ausgeführt.

    Durch das NetzDG wird der Staat hier aktiv und greift in den Prozess der Selbstreinigung eines sozialen Netzwerks (Meldung -> Loeschung) ein. Soweit ich weiss, ist durch Art. 1 Abs. 3 GG ebenfalls abgedeckt, wenn der Staat mittelbar eingreift.



    Zitat von Shuizid

    Woher möchtest du wissen, dass Kommentare gelöscht werden, die nicht nur gerade so keinen Straftatbestand erfüllen?

    Auch hier liegt der Hund doch begraben. Zur Klaerung dieser Fragen bedarf es eines Richters, nicht eines Angestellten eines Dienstleisters fuer soziale Netzwerke. Der bekommt Druck von seinem Auftraggeber, der eventuell Millionen zahlen muss (ja, ich weiss, Facebook wird das nicht weh tun, es gibt allerdings noch andere soziale Netzwerke und es geht ums Prinzip) und neigt dann doch dazu eher zu loeschen um dieser Strafe zu entgehen. Es ist doch nur logisch, dass dadurch auch unbedenkliche Inhalte mittel- und langfristig verschwinden werden.


    Thema Hass bekaempfen: meiner Meinung nach kann man durch soziale Gerechtigkeit einiges erreichen, es muss aber richtig gemacht werden und das ist sicherlich nicht einfach. Das ist allerdings wieder ein ganz anderes Thema, das ich zu diesem Zeitpunkt gar nicht weit aufmachen moechte.


    Edit: Das hat nichts mit dem NetzDG selbst zu tun, aber mit der Ueberwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp. Hier mal ein Video (engl.), in dem erklaert wird, warum das keine gute Idee ist:


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  • Fürn Arsch, wer was sagt, was den linksgerichteten nicht passt, wird niedergemacht, das kenne ich aus eigneer Erfahrung.

    Typisch für Rechtsgerichtete. Halbgares Zeug hinwerfen (irgendwas mit pro Diktatur und gegen Zwänge, weil "möchte ich nicht erklären"), keine Argumente haben (weil "möchte ich nicht erklären") und dann die beleidigte Lebwerwurst spielen und mit persönlichen Angriffen arbeiten, sobald die fehlenden Argumente nicht auf fruchtbaren Boden treffen...
    Das arme Schneeflöckchen braucht wohl einen großen Diktator, der ihm einen Safespace voll gleichgeschalteter PC einrichtet, damit es nicht argumentieren muss...
    PS: die Anzahl von rechten Übergriffen ist auch in Jena bedenklich. Aber auf einem Auge ist man ja gerne blind, weil es gibt zwar https://de.wikipedia.org/wiki/…undesrepublik_Deutschland und keine vergleichbare Liste linker Gewalt, aber wenn man einfach pauschal gegen Linke hetzt, merkt das niemand...

    [1] und [2]: Ja, was denn nun? Verpflichtet oder nicht verpflichtet?

    Öhm... die beiden beziehen sich auf komplett verschiedene Gesetze und eigentlich auf unterschiedliche Kontexte. Facebook ist in dem einen Kontext zu den einen Gesetzen verpflichtet, in dem anderen zu anderen und manchen nicht.
    Hör mal, bitte lies doch und stelle konkrete Fragen und reiß nicht einfach ein paar Sätze komplett aus dem Zusammenhang, nur weil in beiden das Wort "verpflichtet" vorkommt.

    Natuerlich muss Facebook (zumindest mal in Deutschland) die Meinungsfreiheit und auch alle anderen Grundgesetze befolgen und ihren Nutzern damit ihre Rechte einraeumen.

    Ja und nein. Facebook muss gegenüber Angestellten die Meinungsfreiheit in eingeschränktem Umfang respektieren - kann aber Leute entlassen, wenn deren Meinung einen Schaden für das Unternehmen darstellt.
    Facebook muss gegenüber den Nutzern keine Meinungsfreiheit gewähren. Facebook kann und darf nach Belieben Kommentare aus welchen Gründen auch immer löschen - Facebook ist niemandem diesbezüglich Rechenschaft schuldig. Wenn Facebook einen deiner Kommentare löscht, dann kannst du Facebook dafür nicht verklagen.

    und meiner Meinung nach darf ein privates Unternehmen auch kein Gesetz durchsetzen, schon gar nicht im Auftrag des Staates und sind wir mal ehrlich: das NetzDG ist quasi ein Arbeitsauftrag fuer soziale Netzwerke.

    Kannst du den Satz mal erklären? Was genau heißt "Gesetze durchsetzen" in dem Kontext?
    Und du hast doch gerade selbst gesagt, dass Facebook dem Grundgesetz folgen muss - wieso ist das deiner Meinung nach ok, aber wenn es dem NetzDG folgen muss, dann nicht?
    Würdest du sagen Facebook "setzt das Grundgesetz durch"?
    Bitte erkläre mal, was du hier eigentlich meinst.

    Mal eine Analogie, die aufgrund der Reichweite und Umstaende etwas hinkt: wenn jemand in einer Bar gegen Voelker hetzt, dann ist es nicht der Barkeeper, der den Taeter knebeln muss/sollte. Fuer so einen Fall gibt es staatliche Stellen, die sich erstens um den Taeter und zweitens um seine Vergehen kuemmert: die Polizei und die Justiz. Trotzdem steht dem Barkeeper natuerlich frei, Hausverbot gegen ihn zu erheben.

    Mal eine richtige Analogie: Wenn jemand ein Hakenkreuz auf dein Auto kratzt, dann bist verpflichtet, dieses Symbol unkenntlich zu machen, bevor du damit durch die Stadt fährst.
    Die Polizei ist zuständig, den Täter ausfindig zu machen und ihn dem Gesetz zuzuführen - aber du bist verpflichtet, die Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte nicht zu fördern.


    Das heißt, wenn der Typ in der Bar ein Mikrofon greift und dort hinein rechtswidrige Aussagen spricht, muss der Barmann das Mikrofon abstellen.
    Wer dabei hilft, rechtswidrige Aussagen zu verbreiten, macht sich selbst strafbar.
    Wenn dir jemand einen Flugzettel mit Hakenkreuzen gibt und du verteilst die Flugzettel - dann machst du dich strafbar, auch wenn du die Hakenkreuze nicht selbst gedruckt hast.
    Und genau das macht Facebook: es verteilt die Kommentare auf der gesamten Welt.

    Wie kann es vorher schon so sein, wenn die Aenderung dahin doch jetzt erst in Kraft tritt?

    Facebook war auch vorher verpflichtet, die Kommentare zu entfernen. Das Gesetz hat lediglich Strafen und Fristen dafür gesetzt, die es vorher nicht gab.


    Eine Analogie: Stell dir vor du bekommst ein Ticket für Falschparken und musst dieses Ticket in einem nicht genauer definierten Zeitraum bezahlen, wobei es niemanden gibt, der das überhaupt kontrolliert. Dann kommt das TicketDG und plötzlich hast du 2 Monate Zeit und die Bußgeldstelle kontrolliert das und verschickt bei Verzug eine Mahnung.
    War Falschparken (die nicht-Entfernung von Hasskommentaren) vorher strafbar? Ja.
    Hat das Gesetz etwas geändert? Ja.

    Durch das NetzDG wird der Staat hier aktiv und greift in den Prozess der Selbstreinigung eines sozialen Netzwerks (Meldung -> Loeschung) ein. Soweit ich weiss, ist durch Art. 1 Abs. 3 GG ebenfalls abgedeckt, wenn der Staat mittelbar eingreift.

    Siehe oben: Facebook hat keine neuen Pflichten sondern nur neue Fristen.

    Es ist doch nur logisch, dass dadurch auch unbedenkliche Inhalte mittel- und langfristig verschwinden werden.

    Darauf bin ich schon mehrfach eingegangen... Ja, es werden dadurch auch grenzwertige Inhalte gelöscht, die nicht notwendigerweise illegal sind. Dies geschieht jedoch äußerst selten, die Kommentare waren trotzdem nicht vollkommen unbedenklich und der Verlust dieser Kommentare ist verschwindend gering, verglichen mit dem Nutzen durch die zeitnahe Löschung der ganzen extrem bedenklichen und illegalen Kommentare.


    Danke für den Hinweis auf eine Problematik, die ich bestimmt schon 3 mal differenziert betrachtet habe und zu bis dato kein Einwand kam.

  • Wer im Glashaus sitzt (von der RAF noch nie was gehört, wa?)... KLICK

    Find ja den letzten Eintrag besonders absurd. Ein türkischstämmiger Mann läuft mit einen Reichkriegsflagge rum und ruft Rechtsparolen?
    Leicht paradox ist das schon.

    Zitat von bibliolinx
    Nachdem ein türkischstämmiger Mann mit einer Reichskriegsflagge den Hauptbahnhof durchquert und rechtsradikale Parolen skandiert hatte, versuchen ein 20-Jähriger und ein 33-Jähriger ihm die Fahne zu entreißen. Als der Mann sich wehrt, versetzt der 33-Jährige ihm einen Faustschlag ins Gesicht, woraufhin das Opfer auf den Boden fällt,......
  • Sorry zu bestimmten Punkten muss ich mich jetzt mal melden, wird nicht unbedingt vollkommen politisch sein, werde mich auch jetzt nicht mit voll einklinken, dafür bin ich im Grunde nämlich einfach zu unpolitisch bzw. ich interessiere mich nicht für Politik und kann da was Paragraphen oder sosnt was angeht nicht viel mitreden.



    Sehe es so: Beleidigungen, etc. - alles sollte erlaubt sein. Darüber können die Empfänger der Botschaft ja einfach drüber hinwegsehn. Ausnahme halt wenn man gegen psychisch labile Personen geh und diese das nicht so gut verarbeiten. Hier entstünde ja dann tatsächlich ein Schaden.

    Sorry dümmste Aussage die ich je gehört habe, man könnte daüber hinwegsehen?, really Oo, jeder der keine psychische Erkrankung hat soll also drüber hinwegsehen?
    Ich glaube kaum dass es dich freuen würde, wenn jeden Tag 5 Mitglieder aus dem Forum dich anschreiben und dich sonst wie beleidigen, das hat eigentlich keiner verdient, vorallem, wenn es aus eienr Meinungsverschiedenheit ensteht, wenn sich Leute streiten und es fallen so Worte, ist es an sich nicht schön, aber vertretbarer, als wenn ich sagen würde "der Politiker ist scheiße" und ich kriege unter meinen Kommentar lauter Hasskommentare, Beleidigungen und/oder Drohungen (ist jetzt nur ein Beispiel), dass so ein Kommentar nicht wirklich sachlich ist, dürfte jedem bewusst sein, aber dass dann solche Dinge fallen, ist wirklich unter aller sau.


    Ich hatte früher keinen psychischen Schaden, habe aber über Jahre unter anderem auch wegen Cybermobbing einfach einen psychischen Knacks wegbekommen (soziale Phobie und Angststörung), was ist passiert, Fakeprofil, ich wurde als schwul hingestellt und dann von anderen beleidigt, weil die dachten ich wäre wirklich schwul (ein hoch an die geistigen Tiefflieger aka Homophoben), zu dem Zeitpunkt hatte ich zugesetzt bekommen, aber war noch nicht "krank", ich wurde auf meinem richtigen und meinem Fakeprofil beleidigt (bedroht und uvm. nur auf dem Fakeprofil, weil dort alles öffentlich war).
    Soll ich sowas einfach an mir vorbei gehen lassen, nur weil ich nicht krank war?, dass die Leute ein Fakeprofil gemacht haben war nicht das schlimmste, sondern die Kommentare dazu waren das aller schlimmste.
    Stell dir mal gleiches vor mit einem Bild wo du öffentlich ggf. auf einer anderen Seite, haben wir schonmal nen Straftatbestand und dann sollen Beleidigungen einfach so hingenommen werden? WTF?


    Egal ob ein Bild von dir auf deinem Profil, irgendwo anders oder wenn es u ne Diskussion geht, keiner hat das Recht dich zu beleidigen zu bedrohen oder sonst was, dass Kommentare grantiger werden, ok, die einen können halt nicht permanent sachlich diskutieren, aber sowas hinnehmen, ich glaub hier läuft was nicht richtig gerade.^^
    Ich würde bevor ich solche Kommentare lese natürlich beanzeigen (habe ich damals auch gemacht) und dann löschen lassen (die Täter sollen ja auch Ihr fett weg bekommen).


    Es gibt solche Beleidigungen und solche, die sollte man schon abwägen können, aber offensichtliche Angriffe sollte keiner erdulden, gleiches hier im Forum, würde hier so jemand reagieren, dann ist ja wohl das mindeste, dass die Admins diese Kommentare löschen unter anderem um Spam, Shitstorm oder was auch immer zu vermeiden und in der Situation Herr der Lage zu bleiben.

  • Wer im Glashaus sitzt (von der RAF noch nie was gehört, wa?)... KLICK

    Wie gesagt: Ich kenne keine vergleichbare Liste linker Gewalt.


    Ihr müsst schon zur RAF greifen und danach kommen nurnoch Körperverletzungen.
    Das eine ist mit der NSU locker ausgeglichen, das andere ist lächerlich verglichen mit einer Liste von fast 180 anerkannten Tötungen aus rechtsmotivierter Gewalt.
    Und wenn man sich mal anschaut, wie genau einige solcher Morde aussahen, dann bekommt man das kalte Kotzen...


    Aber die Linken haben mal einen Typen ins Gesicht geschlagen - das ist für euch doch hoffentlich nicht vergleichbar damit, dass Nazis einen alten Mann zu Tode masakrieren?

  • Wie gesagt: Ich kenne keine vergleichbare Liste linker Gewalt.
    Ihr müsst schon zur RAF greifen und danach kommen nurnoch Körperverletzungen.
    Das eine ist mit der NSU locker ausgeglichen, das andere ist lächerlich verglichen mit einer Liste von fast 180 anerkannten Tötungen aus rechtsmotivierter Gewalt.
    Und wenn man sich mal anschaut, wie genau einige solcher Morde aussahen, dann bekommt man das kalte Kotzen...


    Aber die Linken haben mal einen Typen ins Gesicht geschlagen - das ist für euch doch hoffentlich nicht vergleichbar damit, dass Nazis einen alten Mann zu Tode masakrieren?

    Da stimme ich dir vollkommen zu, rechte Gewalt ≠ linke Gewalt.
    Achso, und dazu noch ein kleines Zitat:

    Zitat von Marc Uew Kling - Die Känguru Offenbarung

    »Ein extrem wichtiges Thema. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ob Links-oder Rechtsextremismus – da sehe ich keinen Unterschied.«


    »Doch, doch«, ruft das Känguru laut dazwischen. »Es gibt einen Unterschied. Die einen zünden Ausländer an, die anderen Autos. Und Autos anzünden ist schlimmer. Denn es hätte mein Auto sein können. Ausländer besitze ich keine.«


    Problematisch ist nur, dass sich manche Linke mittlerweile immer mehr an Nazimethoden bedienen, was Diffamierung, öfentliches Bloßstellen usw. angeht.
    Ich hoffe wirklich, dass man auch in ein paar Jahren weiterhin sagen kann "rechte Gewalt ≠ linke Gewalt".

    _______ Jack of all trades, master of none.

    m̵̡̛̜̭̻̪͔̜̞̲̳͉̫̮̹̬ͬ͋̓̌̐̀̓̿̀ͣ̅̿ͩ̚̚͘̕͢͢͜͟͡͝͝҉̡̨̨̡̪͉ͮͩͥ̋͘͢á̶̛̪̜̪̰͛̄̈̾͊̓ͧ̕͝ͅtr̟̟͆͠͡i̸̠͙̓҉̸̷̧̧̧̲̟͍͎͔͎̥̲̗̼̫̥̦̦͉̹̦̤͉̱̳͚͖͈͔̀͛̉͐ͦ̉ͦ̐̐ͧͥ̓ͭ̉ͩ͌͛̎̌̉̐ͮ̒̍́͑̀̿̅̐ͬ̏̀̚͘͢͟͢͟͝͠͠͡x̙͖̠̹̫̞̫͈̟̂̉ͩͧ̏̎ͮ͐͐ͩ̒ͪ̃̅͘͟ͅ--̞̾̉̃.̶̭̖ͫ͢-̧͞.̟-̻̑.͙̇-̣͍̬ͮ͜.͎̜͜-̤̭̈͐̐.̲-͐.̶̏-.̙̔̿̃̎-̲̈́ͤ͞.̇


    Yugi

  • Ich verzicht auf Zitate. Wird mir zu unübersichtlich und unschön alle Beiträge so zu zerlegen.


    Zum Diktator: Es gibt ein Modell eines "wohlwollenden Diktators" - der effizient ist. Ist halt nur ein Modell. Dass eine Einzelperson aber schnelle Entscheidungen treffen kann sollte klar sein. Wenn man zufällig mit der Meinung des Diktators übereinstimmt ist er nich schlechter als die Demokratie. Problematisch ist halt, dass er eher mal extreme Sachen umsetzen kann. Die meisten sind leider nicht so clever zu wissen, dass das im Endeffekt schlechter für sie kommt. (Wenn es Aufstände gibt oder Krieg und sie am Ende sterben. Bis dahin wird es halt ungünstig für bestimmte Teile der Bevölkerung.)



    Zu Beleidigung: Ich bestreite wie gesagt, dass eine Straftat vorliegen soll. (Man sollte die entsprechenden Paragraphen aufheben.) Es gäbe also gar keinen Täter und auch kein Opfer. Somit auch nix mit Täter schützen. Die Beleidigung wird auch jetzt schon nur sehr eingeschränkt verfolgt. Beginge jemand deswegen Selbstmord, so wäre die Strafe dennoch im Vergleich zum Selbstmord sehr gering. Da würde gar nicht viel wegfallen bzw. das was jetzt ist, ist den meisten schon gar nicht genug wohl.


    Mobbing ist ein Sonderthema. Das wird ja meist in Gruppen und rein zum Vergnügen gemacht. (Während bei ner Beleidigung man einfach manchmal seniem Ärger Luft macht oder jemanden nich mag.) Außerhalb des Internets ist das teilweise schon gut möglich ohne Beleidigungen - und eventuell gar nicht strafbar und "verdeckt" möglich. (Schwer nachzuweisen.) Ich habe es selbst schon erlebt. (Gerade wenn es in der Schule stattfindet, Sachen versteckt werden usw. - das ist halt dann auch kein Diebstahl, keine Beleidigung, etc.)


    Online wird es wohl schon durch bestimmte Paragraphen abgedeckt (die real glaub auch gelten). Es gibt wohl sowas wie "Nachstellung", was bestimmte Sachen verhindern soll. Da geht es aber über ne normale Beleidigung hinaus. Da gehe ich konform damit, dass das strafbar bleiben soll - da es in jedem Fall auch extrem auf gesunde Menschen einwirken kann, vor allem wenn man diese blockiert/ignoriert und die das auch umgehen und ständig belästigen.


    Leute die psychisch derart Probleme haben, dass sie nich mal ne einzelne Beleidigung - die man blockiert/ignoriert - verkraften können sollten sowieso in Behandlung sein und mit dem Internet vorsichtig sein. Wenn nicht hilft ein Löschen bei FB vermutlich auch wenig, da sie andernorts (gibt genug ausländische Seiten wo andere Zustände herrschen und anderes Recht, wenn nich in Deutschland aktiv) wohl auch Probleme hätten dann.


    Hingegen sehe ich wenn man nur bei solch psychischen Personen härtere Strafen anlegt (derjengie der beleidigt es aber auch erkannt haben muss und gewusst haben muss vorher) gerne auch die Möglichkeit von härteren Strafen dann als denen die es jetzt schon gibt für die "normale" Beleidigung. Im Zweifel wäre das wohl gut nachweisbar, wenn jemand (Opfer) sich selbst geschädigt hätte. Bei Mord usw. verurteilt man ja in der Regel auch erst, wenn jemand getötet wurde. (Wenn nicht ist es milder - und rein bei Worten meiner Meinung nach müsste es straflos sein außer man könnte dan schon psychische Schäden nachweisen, was wohl schwerer ist.)


    Eine abschreckende Wirkung (und Verringerung, wenn Leute um psychische Labilität wissen) wäre ja gerade gegeben (vor allem wenn man in dem Sonderfall die Strafen hochsetzt) - da Beleidiger schon von sich aus eher überlegen müssten und darauf achten müssetn, wie der Zustand der andern Person ist.



    Bedrohung wurde noch genannt. Das ist auch wieder ein Spezialfall. Da ja eine Straftat angekündigt wird (schwerer, erst ab nem bestimmten Maße ist es als Bedrohung strafbar, nämlich bei "Verbrechen", nicht jedoch bei "Vergehen" - wenn ich mich korrekt erinnere) wird man Angst haben, eventuell Schutzmaßnahmen ergreifen. Gerade wenn eine Person körperlich stärker scheint kann das für den schwächeren als Bedrohungsopfer schon mit Lebenseinschränkungen verbunden sein (muss erhöht auf Sicherheit achten). Das finde ich auch okay, dass das strafbar bleibt.



    Zusammenfassendend: Bedrohung/Mobbing sollte klar strafbar bleiben. Reine Beleidigungen nicht. Die Holocaust-Leugnung ist ein Sonderfall. Da waren teils schon einzelne (in der Minderheit) angesehenere Richter der Meinung, dass es nich unter Strafe sein soll. Ist halt ne reine Lüge sonst nix. Manche interpretieren es wohl auch als Beleidigung (weil es als Verharmlosung gilt ... wenn dann Leute die noch Überlebende sind von damals es mitbekommen).


    Ein Sonderfall ist der Aufruf zu Straftaten. Da bedroht man nicht selber. Man ruft andere auf. Das ist wohl was mit klassischen "Hasskommentaren" gemeint ist. Wobei da reine Beleidigungen für mich nicht als Hasskommentar zählen. Ein "ich fackel XYZ" mal ab ist Bedrohung. Ein "die gehören abgefackelt" wäre eine Billigung einer solchen Straftat. Ob man das schon als Aufruf zählen kann wäre fraglich. Ein "kommt lasst uns mal am xx.xx.xxxx ein paar XY_Z abfackeln" wäre ein Aufruf. Das wäre in der Wortwahl ne Bedrohung (uns meint er macht es selber und er kann ja wissen, dass er es macht) - hm also nach Bedrohung schon doch zu löschen wenn es tatsächlich vo vorkäme.


    Weiterführend müsste man sich aber überlegen ob Leute das ernstnehmen oder über ihn Lachen (grad bei Leuten die nur Liken was alles bedeuten kann) - und ob es tatsächlich zu so ner Versammlung kommen würde. Bei Leuten die wenige Follower haben unwahrscheinlicher. Da würde ich auch nicht mit Volksverhetzung kommen. (Durchaus nach meiner Überlegung als Bedrohung schon strafbar.)


    Ein reines "die gehören abgefackelt" wäre aber eine freie Meinungsäußerung die auf eine Gesetzesänderung abzielt in der Richtung dass man das abfackeln dieser erlaubt haben wollte. Was aber natürlich vom Grundgesetz und der Ewigkeitsklausen (selbst wenn je jemand ändern wollte) schon abgebremst ist. Würde darauf jemand ne Straftat körperlich begehen würde ich es nicht dem Kommentarschreiber zuordnen. (Und die Straftat an sich wäre dür den andern an sich ja schon strafbar selbst).




    Beim Täter vs. Opfer - das ist immer ein beliebtes Thema. Wird auch lustigerweise gebracht, wenn Leute nen Täter resoziallisieren wollen (bei Vergewaltigern oft) - dass man angeblich nicht die Opfer schützt, sondern nur den Täter. Obwohl man in den Fällen sich um beide kümmert. Das zusätzliche mehr für den Täter negiert ja das was für das Opfer getan wird nicht.


    Ich würde hier mir dann mal noch überlegen inwiefern krasses vorgehen gegen Kommentare eventuell zu erhöhter tatsächlicher Gewalt (nicht eventuell geringerer weil Aufrufe zu Massenstraftaten verhindert werten die eventuell eh wenige ernst nehmen und wenige oder keiner zu körperlichen Straftätenr würden) führt, weil Leute sich nich mehr in Kommentaren ihrem Ärger Luft machen können und dann als Ersatz eher zu körperlichen Taten ausweichen.


    Je mehr die sich eingeschränkt fühlen, desto krasser wird auch der Hass auf die Politik die das macht. Und manche schreiben das dann ihren Opferzielgruppen zu - die angeblich als einzige von der Politik dann verwöhnt werden. Und es kommt zu mehr und mehr Hass.


    Lieber Leute ernst nehmen und gucken woher der Drang zu bestimmten Hass-Äußerungen kommt. DIe Ursachen bekämpfen. Viele sind ja auch aus sozial schwachen Schichten und haben eh nix zu verlieren. Das ist da recht kompliziert. Man muss nämlich auch alles kommunizieren udn die müssen es verstehen. Ein "die müssen sich selber helfen" oder "es gibt schon Sachen die müssen sich informieren" hilft da nich weil nich jeder den ganzen Tag Zeit hat Infos einzuholen. Manche vielleicht auch nich alles verstehn. Ist Sache der Politik, die sich um die ernsten Problem emehr kümmern sollte - statt Homo-Ehe aufzublasen als wäre es was ernstes.


    Ist weder ein Weltuntergang - wie es manche Konservative darstellen wollen - noch was Supertolles (Lebenspartnerschaft gab es schon ist halt im Detail jetzt etwas verbessert und aufgewertet worden). Die richtigen Problem überschattet man damit. Und weniger Leute werden sich für Politik interesiern wenn es wirkt als machen die nur noch unwichtigen Kram.



    Der Wirtschaftsaspekt spielt bei mir übrigens auch ne Rolle - da der Staat die Mittel sinnvoll einsetzen soll. Bei Kinderpornographie findet man zum Beispiel oft, dass der Besitz schon strafbar ist. Sehe hier keine Opfer und dass durch hereines runterlagen Leute dazu andere zu Produzenten (da wo der eigentliche Missbrauch an Kindern stattfindet) animieren würden find ich weit hergeholt. Moralisch nicht gut es zu besitzen - klar. (Wobei das auch jeder für sich bewerten dar selber.) Strafbar sollte aber nur das Produzieren sein. Und das entgeltliche Kaufen (was auch leichter nachverfolgbar ist, wegen dem Geldstrom ... Edathy mit den grenzwertigen Bildern wurde auch übers Geldzahlung rausgefunden). Kaufen bedeutet nämlich sehr wohl nen Anreiz. Leute die privat ihre "Home-Missbrauchs-Videos" machen das einfach so und auch so weiter und haben keinen Anreiz oder Abreiz durch andere die das sich kostnlos im Darknet besorgn.


    Hier geht es mir rein um effiziente Nutzung der Polizeikräfte und der Justiz - da oft man hört, dass überlastet sei. Hat man genug und irgendwelche Leute sitzen frei rum und haben nix zu tun: Gerne auch reinen Besitz verfolgen. Hat man zu wenig und es liegen andere Sachen rum die nich bearbeitet werden: Personal dahin abstellen.

  • Ich hoffe wirklich, dass man auch in ein paar Jahren weiterhin sagen kann "rechte Gewalt ≠ linke Gewalt".

    Gewalt bleibt Gewalt! Es ist beides schlimm. Deswegen verstehe ich nicht warum es da einen Unterschied geben soll. Die Vergangenheit hat außerdem gezeigt das beide Seiten die gleiche Methoden anwenden, siehe RAF und NSU. Beide Gruppierungen haben Menschen ermordet, aus ihrer jeweiligen politischen Motivation heraus.

  • Stimme dir in den meisten Aussagen zu, muss mich aber zu einer Aussage dann doch noch mal äußern:

    Bei Kinderpornographie findet man zum Beispiel oft, dass der Besitz schon strafbar ist. Sehe hier keine Opfer und dass durch hereines runterlagen Leute dazu andere zu Produzenten (da wo der eigentliche Missbrauch an Kindern stattfindet) animieren würden find ich weit hergeholt. Moralisch nicht gut es zu besitzen - klar. (Wobei das auch jeder für sich bewerten dar selber.) Strafbar sollte aber nur das Produzieren sein.

    Natürlich gibt es hier ganz offensichtlich Opfer: Die missbrauchten Kinder.
    Es ist schon schlimm genug, dass die Kinder für die Videos missbraucht wurden, aber zu wissen, dass andere Leute das Videomaterial ungestraft ansehen dürfen ist eine Hohn.
    Außerdem würde das Video, wäre der Besitz legal, deutlich mehr verbreitet werden.



    Edit:

    Gewalt bleibt Gewalt! Es ist beides schlimm. Deswegen verstehe ich nicht warum es da einen Unterschied geben soll. Die Vergangenheit hat außerdem gezeigt das beide Seiten die gleiche Methoden anwenden, siehe RAF und NSU. Beide Gruppierungen haben Menschen ermordet, aus ihrer jeweiligen politischen Motivation heraus.

    Ja, aber überleg mal die Häufigkeit der politisch motivierten Gewalttaten.
    Seit der RAF gibts da von links eine Hand voll, bei den Rechten allein schon seit dem NSU locker eine Hand voll pro Jahr.
    Linke Gewalt richtet sich klassisch gegen Kapital, rechte Gewalt klassisch gegen Menschen.
    Die Taten der RAF sind natürlich zu verurteilen, keine Frage.

    _______ Jack of all trades, master of none.

    m̵̡̛̜̭̻̪͔̜̞̲̳͉̫̮̹̬ͬ͋̓̌̐̀̓̿̀ͣ̅̿ͩ̚̚͘̕͢͢͜͟͡͝͝҉̡̨̨̡̪͉ͮͩͥ̋͘͢á̶̛̪̜̪̰͛̄̈̾͊̓ͧ̕͝ͅtr̟̟͆͠͡i̸̠͙̓҉̸̷̧̧̧̲̟͍͎͔͎̥̲̗̼̫̥̦̦͉̹̦̤͉̱̳͚͖͈͔̀͛̉͐ͦ̉ͦ̐̐ͧͥ̓ͭ̉ͩ͌͛̎̌̉̐ͮ̒̍́͑̀̿̅̐ͬ̏̀̚͘͢͟͢͟͝͠͠͡x̙͖̠̹̫̞̫͈̟̂̉ͩͧ̏̎ͮ͐͐ͩ̒ͪ̃̅͘͟ͅ--̞̾̉̃.̶̭̖ͫ͢-̧͞.̟-̻̑.͙̇-̣͍̬ͮ͜.͎̜͜-̤̭̈͐̐.̲-͐.̶̏-.̙̔̿̃̎-̲̈́ͤ͞.̇


    Yugi

  • Natürlich gibt es hier ganz offensichtlich Opfer: Die missbrauchten Kinder.
    Es ist schon schlimm genug, dass die Kinder für die Videos missbraucht wurden, aber zu wissen, dass andere Leute das Videomaterial ungestraft ansehen dürfen ist eine Hohn.
    Außerdem würde das Video, wäre der Besitz legal, deutlich mehr verbreitet werden.

    Als nächstes kommt er auf die Idee, das würde ggf. die Übergriffe auf Kinder vermindern....
    Wenn man den Punkt weiterspinnen würde, könnte man sogesehen sagen, man hat bei dem Punkt nicht eingegriffen und es gemeldet, dass dementsprechend gehandelt wird.
    Man gukt sich schließlich ein Video an, in dem ein Kind missbraucht wird und geilt sich im schlimmsten Fall noch dran auf, zumal ich ebenfalls so sehe, dass somit definitiv nicht gegen die Verbreitung von Kinderpornographie vorgegangen wird, sondern beim erlauben das noch begünstigt wird, ist für mich moralisch ein unding.
    Ich finde es um ehrlich zu sein krank, das als so harmlos abzustempeln aka es wird ja niemand geschädigt, die Kinder, die in den Videos auftauchen wie du schon sagtest sind genau die, die geschädigt werden und man sieht in dem Sinne zu wie diese User die Videos weiter hochladen, also lässt man in dem Sinne zu, dass weiter Kinder vergewaltigt werden, anstatt einzugreifen.


    Das Thema hatte ich damals in einem anderen Forum, wo ebenfalls viele meinten, es wäre nichts schlimmes daran, dass man das Videomaterial an sich hat, moralisch verwerflich und einfach eine kranke Einstellung so mit diesem sensiblen Thema umzugehen, ich persönlich bin der Meinung es müssen harte Strafen für den Besitz von Kinderpornographie her, man schädigt damit an sich durch das gucken kein Kind, aber man sieht zu wie ein Kind geschädigt wird das ist in meinen Augen extrem verwerflich.




    Ich bin aber allgemein der Meinung, dass de Strafen in Deutschland zu lasch sind, mag zwar eher emotional rüber kommen, aber mich stören da schon lange die Aussagen, "höhere Strafen schrecken Täter nicht ab", stimmt niedrige aber auch nicht und ich sehe lieber einen Täter länger hinter Gittern als dass es einen weiter Mord oder was auch immer gibt (muss nicht sein, aber man kann es nicht wissen).
    Ja wir alle wissen Menschenrechte, der Mensch soll noch ne Chance bekommen (wie gesagt ich bin unpolitisch und sehe es aus meiner Sicht), der Mensch hat Rechte, jedoch wird bei einem Mord (der in meinen Augen immer sinnlos ist) dem Todesopfer jedlichen Recht genommen, dass muss man dann so hinnehmen, dass der Mensch tod ist und dass er nicht wieder kommt, 15Jahre, bei guter Führung früher raus, meines erachtens zu lasch, klar der Täter kann rehabilitiert sein und hat erkannt, dass er großen Mist gebaut hat, kann man das aber genau wissen?, wer skrupellos einen unbringt den kann ich nur skeptisch beäugen, dass er das nicht wieder tut, dann begeht er im schlimmsten Fall noch ein Mord und dann kommt er wieder in den Knast mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
    Dann endlich wird er von den anderen abgegrenzt und kann/sollte keinen Mist mehr bauen, aber es hat ein zweites Leben gefordert, es musste also erst wieder was passieren, dass dieser Schritt gegangen wird.


    So sehr ich meine Familie auch hasse, da gebe ich denen Recht, es muss immer erst was passieren oder wieder passieren, dass es endlich mal hart eingegriffen wird.

  • Ja, aber überleg mal die Häufigkeit der politisch motivierten Gewalttaten.
    Seit der RAF gibts da von links eine Hand voll, bei den Rechten allein schon seit dem NSU locker eine Hand voll pro Jahr.
    Linke Gewalt richtet sich klassisch gegen Kapital, rechte Gewalt klassisch gegen Menschen.
    Die Taten der RAF sind natürlich zu verurteilen, keine Frage.

    Gewalt bleibt Gewalt, egal von welcher Seite oder politischen Richtung sie ausgeht. Und sie ist generell unnötig. Medial wird aber momentan gerne die Rechte seite aufgegriffen - verkauft sich aktuell besser. Wenn aktuell rechte Idioten durchdrehen, beherrscht der rechte Mob und das entsprechende Handeln die Schlagseiten - egal ob Material oder Personen zu Schaden kommen.
    Randalieren dagegen die linken Spinner, sind die "Demonstranten" lediglich eine Randnotiz - egal ob Material oder Personen zu Schaden kommen.
    Dementsprechend "sieht" man mehr von den rechten, obwohl von links auch genug kommt.
    Einfach mal die nächsten Monate in Nachrichten und Zeitungen drauf achten.



    Ich bin aber allgemein der Meinung, dass de Strafen in Deutschland zu lasch sind, mag zwar eher emotional rüber kommen, aber mich stören da schon lange die Aussagen, "höhere Strafen schrecken Täter nicht ab", stimmt niedrige aber auch nicht und ich sehe lieber einen Täter länger hinter Gittern als dass es einen weiter Mord oder was auch immer gibt (muss nicht sein, aber man kann es nicht wissen).

    Der Meinung bin ich auch. Hart aber Fair sag ich immer - und vor allem -> gleich! Unser Strafmaß ist da einfach zu lasch oder es wird nicht konsequent angewendet.
    Ich nehme immer das Beispiel der Raser. Wer die Geschwindigkeit wissentlich massiv überschreitet und dadurch (oder durch dadurch resultierende Manöver) andere Menschenleben in Gefahr bringt, gehört aus dem Verkehr gezogen..und nicht wie aktuell ein paar Wochen oder Monate, sondern lebenslang. Ergo..Fahrerlaubnis wird unbefristet eingezogen. Würde es so umgesetzt werden, würden die Geschwindigkeitsüberschreitungen sicherlich stark zurückgehen.
    Und mit der Gleichheit hapert es auch. Beispiel Ehrenmord vor kurzem. Ein relativ schwaches Strafmaß weil sich jemand ins einer Ehre gekränkt fühlt - während andere für eine ähnliche Tat deutlich härter bestraft werden - das darf nicht sein.

  • Verbreiten ist auch wieder ein Sonderfall - gegenüber dem reinen Besitzen. (Konsum selber ist ja gar nicht strafbar, da ist es ähnlich wie bei den Drogen.) Verbreiten ist natürlich immer ein Problem wenn derjenige der zu sehen/hören ist nicht damit einverstanden ist. (Oder kein wirksames Einverständnis geben kann weil noch zu jung.)


    Linke Gewalt richtet sich auch gegen Menschen - da Menschen angegriffen werdne die Sachen vertreten die den Linken nicht passen. Die RAF wurde ja als Beispiel schon angesprochen.



    Das Strafmaß ist bei uns gut - bis auf einige Spezialfälle in denen sich die Richter uneins sind (also angepasst werden muss, damit es klarer wird). Aktuelles Beispiel dürften wohl die Raser sein, die man entweder als Mörder (geht den meisten zu weit) verurteilen kann, wenn sie jemanden totfahren. Ein Problem wenn der Tod nicht beabsichtigt war, da dann kein Unterschied zu einem "richtigen" Mord bestünde und dieser dadurch auf gleicher Stufe stehen würde.


    Andere Möglichkeit ist, dass man nur als fahrlässige Tötung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr urteilt. Aber da das wohl sehr häufig vorkommt will man härter durchgreifen im Gegensatz zu anderen fahrlässigen Tötungen. (Da das hier schon extremst fahrlässig wäre.) Da wurde glaub ich sogar grad jetzt aktuell dann was geändert und das Strafmaß speziell erhöht, wenn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen jemand stirbt wegen einem Unfall der darauf basierte.



    Problem sind oft die Richter - die auch nur Menschen sind - und die eben selber urteilen dürfen. Oft hat man schon hohe Strafen erlaubt. Aber keine fixen Strafen sondern ein Straf-Maß in dem sich der Richter bewegen kann und damit auch untescheiden will. (Zum Beispiel Ersttäter geringere Strafen oder aonstige Umstände die dazukommen.)


    Hier ist es oft so, dass die Medien verzerrt berichten - und das dann gern weitergetragen und darauf rumgeritten wird. Gerade was Vergewaltigungen anbelangt werden Fälle herangezogen in denen die Strafen niedrig waren. Obwohl es genug hohe Stafen gibt und je nach "Abstufung" auch hohe Mindeststrafen (dann nämlich wenn ne Waffe mit im Spiel war) erforderlich sind.


    Habe sogar schon oft festgestellt, dass Leute nen Artikel zitierten, bei dem dann reisserisch berichtet wurde - juristisch es aber "nur" um sexuelle Nötigung ging. Und daraus dann abgeleitet wurde, dass Strafen für Vergewaltigung (anderer Tatbestand) zu niedrig wären (und das dann auf alle bezogen wobei es auch andere Fälle gibt wo es durchaus höher ist).



    Wir haben immerhin auch Sicherungsverwahrung möglich. Das Gesetzt erlaubt viel. Gegen menschliche Fehler durch Gutachter kann man nix machen. Kann man zwar verbessern dass die Fehler weniger werden. Aber Menschen machen eben Fehler. Und Maschinen können in so komplexen Dingen nicht urteilen. (Und selbst die könnten Fehler machen weil sie von Menschen hergestellt/programmiert werden und somit Fehler dort schon entstehen können oder Dinge die nicht berücksichtigt wurden.)

  • Zu Beleidigung: Ich bestreite wie gesagt, dass eine Straftat vorliegen soll. (Man sollte die entsprechenden Paragraphen aufheben.) Es gäbe also gar keinen Täter und auch kein Opfer. Somit auch nix mit Täter schützen. Die Beleidigung wird auch jetzt schon nur sehr eingeschränkt verfolgt. Beginge jemand deswegen Selbstmord, so wäre die Strafe dennoch im Vergleich zum Selbstmord sehr gering. Da würde gar nicht viel wegfallen bzw. das was jetzt ist, ist den meisten schon gar nicht genug wohl.

    Der Grund für die gering ausfallende Verfolgung der Beleidgung liegt in § 194 I 1 StGB, wo es heißt, dass "die Beleidigung [...] nur auf Antrag verfolg [wird]". Nur weil die meisten davon absehen, deswegen zur Polizei zu gehen, heißt es nicht, dass der Tatbestand nutzlos ist. Man kann besser anders argumentieren: Bei der Beleidigung ist das Schutzgut die Ehre. Solange sich die Person nicht stark genug in der Ehre verletzt fühlt, geht sie nicht zur Polizei. Deswegen ist eine Verfolgung von Amts wegen nicht nötig.
    Das ist im Umkehrschluss aber kein Grund dafür zu sagen, dass § 185 StGB aufgehoben werden soll. Dann würde eine Lücke im Gesetz entstehen.


    Mobbing ist ein Sonderthema. Das wird ja meist in Gruppen und rein zum Vergnügen gemacht. (Während bei ner Beleidigung man einfach manchmal seniem Ärger Luft macht oder jemanden nich mag.) Außerhalb des Internets ist das teilweise schon gut möglich ohne Beleidigungen - und eventuell gar nicht strafbar und "verdeckt" möglich. (Schwer nachzuweisen.) Ich habe es selbst schon erlebt. (Gerade wenn es in der Schule stattfindet, Sachen versteckt werden usw. - das ist halt dann auch kein Diebstahl, keine Beleidigung, etc.)


    Online wird es wohl schon durch bestimmte Paragraphen abgedeckt (die real glaub auch gelten). Es gibt wohl sowas wie "Nachstellung", was bestimmte Sachen verhindern soll. Da geht es aber über ne normale Beleidigung hinaus. Da gehe ich konform damit, dass das strafbar bleiben soll - da es in jedem Fall auch extrem auf gesunde Menschen einwirken kann, vor allem wenn man diese blockiert/ignoriert und die das auch umgehen und ständig belästigen.

    Nachstellung in § 238 StGB was ganz anderes. Du meinst vermutlich die üble Nachrede (§ 186 StGB) und die Verleumdung (§ 187 StGB). Und ja, natürlich gelten sie auch im Internet. Hierbei wird vor allem der "gute Ruf" geschützt. Der Unterschied zu § 185 StGB liegt zum einen darin, dass unter Beldigung die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einem anderen, zu verstehen ist. Dagegen wird in §§ 186 f. von "Tatsachen" gesprochen. Das bedeutet, dass unter den Tatbestand der Beleidigung sowohl Werturteile als auch ehrenunwürdige falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Ehrträger fallen, während bei §§ 186 f. das Behaupten und Verbreiten von falschen Tatsachen gegenüber Dritten, bestraft wird.


    Tatsachen sind dem Beweis zugängliche Ergeignisse oder Zustände aus der Gegenwart oder der Zukunft.
    Werturteile sind das Gegenteil von Tatsachen; nämlich einfach gesagt Äußerungen, die weder wahr noch unwahr sind, weil ihr Wahrheit oder Unwahrheit von der persönlichen Überzeugung abhängt.
    Das bedeutet, dass diese Tatbestände nicht "über eine normale Beleidigung hinausgehen" - wie von dir behauptet -, sondern einen geringeren Anwendungsbereich im Hinblick auf die Äußerung an sich haben (also nur falsche Tatsachen behandeln, nicht aber wie § 185 auch Werturteile), und bzgl der Adressaten dieser Äußerungen unterscheiden.


    Das bedeutet, wenn § 185 StGB gestrichen werden würde, wären Werurteile nicht strafbar.



    Leute die psychisch derart Probleme haben, dass sie nich mal ne einzelne Beleidigung - die man blockiert/ignoriert - verkraften können sollten sowieso in Behandlung sein und mit dem Internet vorsichtig sein.

    Der Meinung bin ich auch, allerdings ist das meiner Meinung nach kein Argument gegen den § 185 StGB. Dann kann man auch sagen, dass Leute, die sich gegen nen Messerangriff nicht wehren können, einfach nicht mehr auf die Straße gehen sollen, denn dann könnte man auch einfach überlegung, die Körperverletzungstatbestände aufzuheben. Oder aber man verbietet den Leuten einfach, von einem Messerstich in empfindliche Körperstellen, zu sterben. Denn dann könnte man überlegen, ob man nicht auch den Totschlag fortan unbestraft lässt. Wer dann trotzdem stirbt, hat selber Schuld. :keineahnung:


    Hingegen sehe ich wenn man nur bei solch psychischen Personen härtere Strafen anlegt (derjengie der beleidigt es aber auch erkannt haben muss und gewusst haben muss vorher) gerne auch die Möglichkeit von härteren Strafen dann als denen die es jetzt schon gibt für die "normale" Beleidigung. Im Zweifel wäre das wohl gut nachweisbar, wenn jemand (Opfer) sich selbst geschädigt hätte. Bei Mord usw. verurteilt man ja in der Regel auch erst, wenn jemand getötet wurde. (Wenn nicht ist es milder - und rein bei Worten meiner Meinung nach müsste es straflos sein außer man könnte dan schon psychische Schäden nachweisen, was wohl schwerer ist.)

    Es gibt den Streit, und eine damit zusammenhängende Überlegungen über eine Reformation des § 185 StGB, ob oder inwiefern die Verletzung der Ehre vom subjektiven Ehrgefühl abhängen kann. Das Problem dabei ist, dass die Erfüllung des Tatbestandes der Beleidigung dann vom Zufall abhängen würde. Zwar sagst du, dass der Täter es dann vorher gewusst oder hätte erkennen müssen, aber auch das stellt keine Lösung dar. Denn auch jemand, der wegen Grund X seit Jahren gemobbt wird und aufgrund dessen ne gewisse psychische Instabilität aufweist, könnte eine Beleidigung mit Thema Y kalt lassen. Ob sich jemand strafbar macht, kann nicht von solch Zufällen abhängen.
    Dein Vergleich zum Mord hinkt entweder stark oder ich verstehe ihn nicht. Bei der Verurteilung zu Mord wird vor allem eine Abgrenzung zum Totschlag vorgenommen. Denn Mord setzt ein täterbezogenes subjektives Element voraus - diese Voraussetzungen/Motive müssen also beim Täter vorliegen. Daraus begründet sich übrigens auch die hohe Strafe. Wenn diese nicht vorliegen, wird der Täter lediglich nach § 212 bestraft, weil er dann kein Mörder, sondern Totschläger ist.
    Wenn du bei einer Beleidigung einer psychisch labilen Person härtere Strafen möchtest, müsste dieses Gesetz gleichzeitig restriktiver ausgelegt werden, was dazu führen könnte, dass vieles, das auch du für als strafbar befürworten würdest, nicht darunter fällt. Dann sollte man allerdings einen Grundtatbestand haben, der diese Fälle behandelt. Nur wäre der dann, weil für dich der § 185 StGb ja schon zu weit gefasst ist, sicherlich ebenfalls nicht in deinem Geschmack, weil er dem § 185 unweigerlich stark ähneln würde.



    Ich belasse es mal hierbei, ich könnte noch auf ein paar andere Punkte deines Beitrages eingehen, die nicht ganz korrekt sind, aber das halte ich für nicht so wichtig. Bis auf auf das bzgl der Kinderpornographie: Da gebe ich zum einen Ex4 und Usagi Drop recht, und zum anderen möchte ich ergänzen, dass deine Behandlungsweise sehr paradox und undogmatisch wäre.



    ________________
    Im Übrigen kann ich verstehen, wenn ihr mit den Strafrahmen insgesamt unzufrieden seid - bin ich auch bei einigen Tatbeständen. Allerdings lässt sich dieses grundlegende Problem des Strafrechts nicht einfach lösen, indem man schön hohe Strafen ansetzt; nicht nur, weil das dazu führen würde, dass man die Gesetze immer restriktiver auslegen würde, sodass vieles dann doch nicht unter den höheren Strafrahmen fallen würde, sondern auch, dass dann gesagt wird, "wenn Verbrechen X mit so und so vielen Jahren bestraft wird, dann muss Vebrechen Y ebenfalls einen höheren Strafrahmen haben". Das würde dann aber dazu führen, dass wieder die andere Seite rumheult, sodass bei Verbrechen X wieder der Strafrahmen erhöht wird.


    Und aufgrund meiner Ausführungen oben zur Beleidigung verstehe ich nicht, warum man den Tatbestand gleich abschaffen sollte. Nur weil etwas weniger praktische Relevanz hat, heißt es noch lange nicht, dass es überflüssig ist. Dann würden in allen Rechtsgebieten viele Normen wegfallen und so große Lücken entstehen, die ihr sicherlich auch nicht für gut heißen würdet.
    Sowieso sind doch gerade die Normen, die in der Praxis wenig releveant sind, nicht die, die die Gerichte zum Überlaufen bringen - gerade weil sich wenige auf sie berufen.

  • Schön, dass du dich auch hobbymässig für die rechtlichen Dinge interessiert. Man könntest fast meinen dass (da ich dem Profil entnehme, dass du studierst) du das auch als Hauptfach studierst (oder zumindest anderswo nebenher mit aufm Plan hast).


    Dass die Beleidigung nur auf Antrag verfolgt wird ist mir bewusst. Deshalb sollten aber auch Seiten wie Facebook nur auf Antrag eines Geschädigten löschen müssen (sofern es nach Prüfung von FB als Beleidigung gilt). Dass vom Staat hier ne Verpflichtung kommt (soll ja mein ich für alle rechtswidrigen Inhalte und nich nur für die klassischen Hasskommentare gelten) von vornerein zu löschen, da wär ich dagegen. (Zumal dann auch Meldung Dritter gelöscht werden könnte oder wenn man einfach so davon Kenntnis erlangt. Während sonst im Strafrecht die Sache nur auf Antrag verfolgt werden würde.)


    Es müsste dann auch bei Leuten die sich kennen und scherzhaft mal Beleidigen sofern Facebook Kenntnis erlangt ja gelöscht werden - falls man es falsch versteht und denkt die meinen es ernst (und wenn man auf Nummer sicher ginge würde man es ernst auslegen).



    Ich meinte schon Nachstellung. Meines Wissens nach wenn ich jemanden blockiere und er Fake-Accounts macht würde das online dann schon unter "unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,". Das Blockieren/Ignorieren zeigt, dass der Kontakt nicht erwünscht ist. Und wenn man dies umgeht sollte eigentlich der Paragraph greifen. Außerhalb des Internets dann die andere Nummer mit "räumlicher Nähe".


    Hier sehe ich halt den Sonderfall dass man es eben schwerer "ignorieren" kann wenn ständig die Abblockversuche umgangen werden. Eine normale Einzelfallbeleidigung nach der man vom Täter sonst nie wieder was hört ist was anderes. (Das wäre ja auch keine Nachstellung dann.) Aber wenn einer dauernd ankommt und probiert den Kontakt zu halten damit er einem weiter bombardieren kann ...



    Das mit den falschen Tatsachenbehauptungen (Üble Nachrede/Verleumdung) find ich schon etwas schlimmer - gerade wenn es ne Verleumdung ist und man absichtlich falsche Tatsachen behauptet von denen man weiß, dass sie nicht stimmen. Da daraus auch starker wirtschaftlicher Schaden folgen kann (man haftet ja teils auch zivilrechtlich meine ich). Da wir auch Diebstahl zum Beispiel strafbar haben ... sollte das (also über die reinen Werturteile die noch von Meinungsäußerung abgedeckt sein sollen - nach meiner Wunschvorstellung) auch verboten bleiben.



    Beim Messerangriff seh ich es anders. Da dieser tatsächlich schädigt. Die Beleidigung ja (erst mal) nicht. Rauchen ist ja auch erst mal straffrei, mein ich (also strafrechtlich, unabhängig von den Verboten die sich auf öffentlichen Raum/Kneipen erstrecken) - kann bei manchen (aber halt nich allen oder es ist schwer der Zusammenhang direkt zum einzelnen Raucher herstellbar) ja aber auch Lungekrebs hervorrufen die dann passiv von einem was abbekommen.


    Bei Mord/Totschlag hat man ja auch meine ich sowas wie "Körperverletzung mit Todesfolge" - also Körperverletzung gewollt, Todesfolge unbeabsichtigt aber daraus herrührend. Ähnlich sehe ich das konstruierbar bei der Beleidigung. Beleidigung (Mitteilung der negativen Wertschätzung) gewollt - darüber hinaus Selbstverletzung oder Suizid des Opfers aber nicht gewollt. Wenn man das aber raus nimmt ist ohne dies fast kein Schaden. (Bei der Körperverletzung hat man ja noch den verletzten KÖrper.) - Außer halt vielleicht leichter psychische Schäden die schwer/nicht messbar sind, vor allem wenn sie nicht zu selbstgefährdenden Handlungen führen.


    Bei Körperverletzung muss man eher mit weiteren Folgen rechnen. Bei Beleidigung nicht. Wenn jemand auf einen einschlägt (bei Körperverletzung) aber derart, dass er damit rechnnen müsste, dass dieser auch sterben könnte - gibt es da nich auch sowas wie "bedingten Vorsatz"? Da kenn ich mich aber nun selber wirklich nicht so aus. Ähnlich hätte ih das halt dann bei Beleidgung gesehn wenn man diese derart gestaltet dass man eher oder sicher damit rechen muss, dass jemand sich selbst gefährdet oder im Extremfall Suizid begeht. Also quasi dann sogar in dem Zuge direkt nach entsprechender anderer Strafnorm bewerten (direkt als Körperverletzung). Das ist aber wohl sehr kompliziert juristisch.



    Haben wir subjektive opferbezogene Überlegungen nicht auch schon im Strafrecht mit drin? Vielleicht nicht in Gesetzen direkt und auch nicht bei der Beleidigung. Aber beim Strafmaß beurteilen die Richter doch sicher auch mal mit wie stark im Einzelfall irgendwas auf das Opfer wirkte.


    Ich frage mich auch wie man sonst objektiv ermitteln kann ob etwas als Beleidigug gilt. Ist ja mittlerweile so, dass bestimmte Satiriker wild beleidigen dürfen, wenn man das irgendwie sich so zurecht dreht, dass es als Satire verkauft werden kann. Na ja ... am Ende entscheiden halt die Richter.


    Beim Mord meinte ich ähnliches wie oben wo ich mit Körperverletzung mit Todesfolge verglich. Mordparagraph ist ja eh mal reformwürdig, da hab ich öfter was gelesen, dass viele Richter den gern reformiert hätten weil ja ne Hausfrau die vom Mann tyrannisiert wird und ihn vergiftet Mörderin ist und lebenslang bekommen müsste (dann aber irgendwie über andere Paragraphen die Richter das als "minderschwer" oder sonstwas hinkriegen) und manche Totschläger sind schon sehr krass wogegen die Hausfrau vielleicht harmloser wäre.