Sportgerichtsbarkeit

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  • Ich habe eben einen kuriosen Bericht gelesen und bin nun verwirrt.

    Bisher dachte ich immer, dass bei Sportarten mit einem offiziellen Verband die juristische Gewalt bei den Sportgerichten liegen würde.

    Mit Verbänden meine ich z.B. Dachverbände wie beim Fussball der DFB oder beim Eishockey der DEB, mit angeschlossenen Landesverbänden, wie dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) oder dem Eishockeyverband Nordrhein-Westfalen (EHV-NRW).


    Nun hat ein Spieler bei einem DEL Playoff-Spiel (Eishockey) den Gegner bei einem "üblen" Bodycheck verletzt, ist beim Eishockey jetzt nicht zum ersten Mal passiert.

    Der Spieler wurde nachträglich vom Verband für 5 Spiele gesperrt, finde ich auch gerechtfertigt.

    Damit wäre dieser Vorfall sportrechtlich gesehen nun abgeschlossen.


    Jetzt wird es aber erst kurios, die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen "wegen vorsätzlicher Körperverletzung" aufgenommen. Ernsthaft!

    Hier ist die Quelle: https://www.tz.de/sport/ehc-mu…i-pinizzotto-9748491.html


    Jetzt frage ich mich - Was zur Hölle hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun?

    Sollen dann in Zukunft auch Fussballspieler nach einem bösen Foul angeklagt werden?

    Würde das die Sportgerichtsbarkeit nicht ad absurdum führen?


    Sollte sich der Staat in die Verbände einmischen dürfen? Neben Sportgericht auch noch Zivilgericht? :/

    Oder muss hier strikt voneinander getrennt werden? Wo ist die Grenze? Was denkt ihr?

    Hey now, hey now, hear what I say now ~ Happiness is just around the corner ~ Hey now, hey now, hear what I say now ~ We'll be there for you


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  • Also soweit ich es verstehe, ist das Sportgericht die Instanz, die einen Sportler auf Grund der Regeln und Satzungen der jeweiligen Sportart bzw. des Verbandes bestraft. Dabei kann die Strafe eine Sperre, Punkteabzug oder auch Geldzahlung sein. Hier findet aber keine Verurteilung nach dem deutschen Strafrecht statt, meint auch kein Strafvollzug durch den Staat (z.B. durch Gefängnisstrafe).


    Der Weg über die "normalen" Gerichte bleibt also offen, gerade bei eventuellen Straftaten.

    Wobei ich hier auch schon anderes gehört habe, bin mir also nicht sicher, ob dies bei allen Situationen so ist.


    Die Staatsanwaltschaft schreitet ja auch erst ein, wenn eine Anzeige erfolgt (außer glaube ich bei gefährlicher Körperverletzung). Das heißt, irgendjemand muss den Spieler angezeigt haben. Und dann muss das ganze natürlich verfolgt werden. Wo kämen wir denn sonst hin? Was am Ende dabei rauskommt, ist natürlich eine andere Sache.


    Sollen dann in Zukunft auch Fussballspieler nach einem bösen Foul angeklagt werden?

    Würde das die Sportgerichtsbarkeit nicht ad absurdum führen?

    Finde ich nicht. Stellen wir uns mal ein Extrembeispiel vor:

    Ein Spieler tötet einen anderen auf dem Spielfeld. Sei es durch einen Bodycheck oder einen Schlag ins Gesicht, vielleicht sogar vorsätzlich. Nun würde der Fall vorm Sportgericht landen, dieses sperrt den Spieler natürlich lebenslang.

    Es kann ja nicht sein, dass damit die Sache erledigt ist. Natürlich müssen nun weitere Ermittlungen eingeleitet und der Täter eventuell von einem normalen Gericht "bestraft" werden.

    Ich weiß, recht extrem. Aber ich hoffe, mein Punkt wird klar.


    Übrigens sitzen beim Sportgericht auch meist keine ausgebildeten Richter, sondern Sportexperten ;)