Ich habe eben einen kuriosen Bericht gelesen und bin nun verwirrt.
Bisher dachte ich immer, dass bei Sportarten mit einem offiziellen Verband die juristische Gewalt bei den Sportgerichten liegen würde.
Mit Verbänden meine ich z.B. Dachverbände wie beim Fussball der DFB oder beim Eishockey der DEB, mit angeschlossenen Landesverbänden, wie dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) oder dem Eishockeyverband Nordrhein-Westfalen (EHV-NRW).
Nun hat ein Spieler bei einem DEL Playoff-Spiel (Eishockey) den Gegner bei einem "üblen" Bodycheck verletzt, ist beim Eishockey jetzt nicht zum ersten Mal passiert.
Der Spieler wurde nachträglich vom Verband für 5 Spiele gesperrt, finde ich auch gerechtfertigt.
Damit wäre dieser Vorfall sportrechtlich gesehen nun abgeschlossen.
Jetzt wird es aber erst kurios, die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen "wegen vorsätzlicher Körperverletzung" aufgenommen. Ernsthaft!
Hier ist die Quelle: https://www.tz.de/sport/ehc-mu…i-pinizzotto-9748491.html
Jetzt frage ich mich - Was zur Hölle hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun?
Sollen dann in Zukunft auch Fussballspieler nach einem bösen Foul angeklagt werden?
Würde das die Sportgerichtsbarkeit nicht ad absurdum führen?
Sollte sich der Staat in die Verbände einmischen dürfen? Neben Sportgericht auch noch Zivilgericht? :/
Oder muss hier strikt voneinander getrennt werden? Wo ist die Grenze? Was denkt ihr?