Rechtslage in Deutschland bei Lolicon

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  • Kage Otoko

    Wirklichkeitsnah bedeutet nicht das das Geschehen echt sein muss sondern wenn die Zeichnungen echt genug sind dann gibt es auch eine Hausdurchsuchung. Mit wirklichkeitsnah ist z.B. "Aliens" gemeint oder "Fabelwesen wie bei Elder Scrolls". Du hast überhaupt keine Ahnung. Lolicon ist in Deutschland nicht erlaubt und das ist auch gut so.

    Das ist so nicht richtig.


    In Deutschland ist der Besitz von Kinderpornographie strafbar gemäß §184b StGB. Darunter fallen wirklichkeitsnahe sexuelle Handlungen an Kindern. Laut Kommentierung zum § 184b sind Produkte nicht wirklichkeitsnah, deren fiktionaler Charakter schon an der Darstellungsform offensichtlich ist (Zeichnungen - auch naturgetreu -, Zeichentrickfilme und Computerspiele).


    Ferner muss das dargestellte Kind unter 14 Jahre sein, was bei Animationsfilmen regelmäßig kaum belegbar sein kann.


    Jedoch würde ich empfehlen einfach keine Sachen zu konsumieren, bei dem der Verdacht besteht, die Zeichnung könnte ein Kind (d. h. < 14 Jahren) darstellen!


    Zum Beispiel ist Euphoria, welches ein sehr krasses Anime sein soll, gänzlich unproblematisch, weil die gezeichneten Figuren nicht verdächtig erscheinen unter 14 Jahre alt zu sein. Oder sieht das jemand anders? Ich habe nur die Screenshots gesehen, und würde die Charaktere definitiv als älter ansehen.

  • Zitat

    Zum Beispiel ist Euphoria, welches ein sehr krasses Anime sein soll, gänzlich unproblematisch, weil die gezeichneten Figuren nicht verdächtig erscheinen unter 14 Jahre alt zu sein. Oder sieht das jemand anders? Ich habe nur die Screenshots gesehen, und würde die Charaktere definitiv als älter ansehen.

    Naja Euphoria ist auch ne andere Nummer, aber wenn dir der Anime Black Bullet was sagt, dort haben wir bspw. 10 Jährige Mädels, da erkennt man offensichtlich dass es auch um Kinder handelt.


    Euphoria ist einfach nur ein krasser Rape Hentai.

  • Zitat

    Naja Euphoria ist auch ne andere Nummer, aber wenn dir der Anime Black Bullet was sagt, dort haben wir bspw. 10 Jährige Mädels, da erkennt man offensichtlich dass es auch um Kinder handelt.

    Nanachi, der Vergleich ist dezent merkwürdig ... und unpassend. ODER Ich verstehe den Vergleich nicht, aber Black Bullet mit Euphoria zu vergleichen ist schon hart. Und der Sinn dahinter ergibt sich mir nicht. Geht es alleine ums Alter oder ums Aussehen der Charaktere? Vielleicht wäre eine bessere Beschreibung deines Beispieles angebracht.

  • unpassend


    sehe ich genauso... Das sind zwei verschiedene Welten.. Das Konzept ist komplett anders als bei Euphoria...

    Oder vergleichst du das auch mit anderen Animes wo 10 Jähre Girls dabei sind? Ich ahne schon, dann kommt anschließend Eromanger Sensei..

    Oi oi ne Serie kannst du nicht gleich mit nen Hentai vergleichen.. Und wenn ja dann sag mir wo :D ..

    Und Ecchi ist nicht gleich Hentai um das schon vorneweg zu nehmen.

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  • sehe ich genauso... Das sind zwei verschiedene Welten.. Das Konzept ist komplett anders als bei Euphoria...

    Nein Ihr versteht es nur nicht, das ist das Problem. :P

    Bei Euphoria erkennt man, dass es sich nicht um KINDER (Personen unter 13 Jahren) handelt, bei Black Bullet bspw. erkennt man GEZEICHNETE Kinder sehr wohl.



    Ferner muss das dargestellte Kind unter 14 Jahre sein, was bei Animationsfilmen regelmäßig kaum belegbar sein kann.

    Auf dem Handy wurde es nicht komplett zitiert, warum auch immer, darauf bezog sich meine Aussage, sehr wohl kann man in vielen Anime das Alter einsehen, deshalb auch der Vergleich Euphoria, man erkennt, dass die Mädchen keine KINDER sind sondern Jugendliche (was den Punkt, dass es sich um einen Rape Hentai geht nicht besser macht) handelt, Black Bullet (um einen Vergleich zu ziehen, dass man Kinder erkennen kann) jedoch zeigt sehr wohl Kinder und zwar auch welche die man als Kinder (alles unter 13) erkennen kann, hier würde es mir schwer fallen zu sagen "ich sehe jetzt nicht ob das ein Kind ist oder nicht".

  • @Nanachi Aber wir besprechen/diskutieren hier eine Rechtslage... und ich sehe in Black Bullet keinen Bezug zu einem Hentai, oder ich bin wirklich zu doof, um dein Argument zu verstehen.


    Und wenn ich eine kleine Korrektur anmerken darf Okumo2 : Jugendliche fallen ebenfalls drunter, egal ob fiktiv oder real (§184c StGB), dementsprechend wäre auch Euphoria in Deutschland problematisch, wenn ich das richtig verstehe :/ Alles unter 18 fällt drunter, so stehts im Gesetz.

  • @Nanachi


    Und wenn ich eine kleine Korrektur anmerken darf Okumo2 : Jugendliche fallen ebenfalls drunter, egal ob fiktiv oder real (§184c StGB), dementsprechend wäre auch Euphoria in Deutschland problematisch, wenn ich das richtig verstehe :/ Alles unter 18 fällt drunter, so stehts im Gesetz.

    Vielen Dank für diesen Diskussionsbeitrag.


    Aber Achtung, das Gesetz genau lesen:


    §184b (Kinder) stellt tatsächliches und wirklichkeitsnahes Geschehen unter Strafe.


    Der von dir angesprochene §184c (Jugendliche d. h. 14-17 Jahre) stellt hinsichtlich des Besitzes nur tatsächliches Geschehen unter Strafe (Absatz 3). Das heißt, es müssen reale Personen beteiligt sein, was bei Anime freilich nie der Fall sein wird.


    Daher auch mein möglicherweise unpassender Euphoria-Vergleich (ich kenne mich da in den Feinheiten und Unterschieden nicht aus): Obwohl in Euphoria krasse Sachen gezeigt werden, ist es strafrechtlich unbedenklich, weil die dargestellten Figuren nicht unter 14 Jahre sind und es zudem keine realen Personen betrifft (daher keine Anwendung von §184c bei Besitz).


    Hingegen reicht bei einem wirklichkeitsnahen Kind schon bloße Nacktheit, um die Strafbarkeit des § 184b zu begründen.


    Daher der Vergleich. § 184b ist wesentlich strenger und daher die Empfehlung von allem die Finger zu lassen, was Kinder unter 14 Jahren zeigt (weil dann alles von der rechtlichen Bewertung abhängt, ob das gezeigte wirklichkeitsnah oder nicht ist).

  • Okay, gut, ich bin auch nicht perfekt, ich habe das Gesetz nun mal so aufgefasst, aber dafür diskutieren wir hier ja :3
    Dennoch würde ich auch davon abraten, zumindest, wenn das Alter nicht eindeutig erkennbar ist.

  • Da komme ich jetzt mal ganz dumm daher. Ab wann ist etwas wirklichkeitsnahe? Meine jeder fast das anders auf. Habe das schön mal im Thread Der krankeste Anime ... geschrieben das es für mich generell nur Fiktion ist aber das fast wohl jeder anders auf. Heißt jetzt nicht, das ich komischen Gedanken nachgehe sondern nur das ich für mich zwischen Film und Realität unterscheiden kann. Sieht wohl jeder anders. Oder habe ich da was missverstanden?

  • Lolicon ist eine kinderpornographische Schrift.

    Naja das nicht unbedingt, Lolicon ist auch breit gefächert, es gibt auch genug Szenen und Bilder wo genug normale Lolis in Pose gesetzt sind, so dass man nur denken tut "oh wie süß".

    Aber es gibt halt auch die Kehrseite, ich meine mir ist egal ob das in Deutschland noch erlaubt ist oder eine Grauzone ist.

    Ich nehme mir hier einfach heraus, dass ich Leute abartig finde, die soetwas beschönigen oder schlimmer selbst, gucken es ist egal, ob das jetzt nur 2D mäßig gezeichnet ist und die Animefiguren total verneidlicht und/oder große Augen haben, man erkennt das Kind trotzdem aus der Zeichnung.

    Man kann natürlich immer wiederholen, dass es fiktiv ist, aber das macht die Sache wie gesagt nicht weg, dass man immer noch ein Kind drauf erkennt, ergo macht es für mich auch keinen Unterschied ob sich ein Gestörter auf nem Bild von nem echten nackten Kind einen runter holt oder ob es nur gezeichnet ist, beides stellt ein Kind da und in beiden Situationen wird sicherlich nicht der Hintergrund dabei sein, wenn man soetwas in der Sammlung hat, "das Bild ist wundervoll gezeichnet oder in Szene gesetzt".


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  • Anime Girls haben mehr mit Lolicon gemein als echte Kinder

    Es sind beides u.a. Kinder, die im schlimmsten Fall sexistisch (nackt) dargestellt werden, macht für mich daher wenig Unterschied und ich rede auch nur über die Kinder und nicht über 17 jährige (die ja immer noch minderjährig sind und als Loli klassifiziert werden).

    Daher wüsste ich auch nicht was daran voreilig ist (ich beziehe mich ja auch nur auf den Punkt), jemanden für abstoßend zu halten, der soetwas verharmlost oder selbst in seiner Sammlung hat und nein ich meine jetzt nicht ein normales Bild von Kanna, wo einem vor Niedlichkeit das Blut aus der Nase schießt, hier würden Außenstehende gleich wieder sagen man ist ein Pedo, weil Sie nicht differenzieren, sondern das alles in eine Schublade stecken (pervers und/oder brutal).


    Egal ob mein Nachbar jetzt von der Nachbarstochter gegenüber ein Nacktfoto hätte oder ein Nacktfoto von *in sein Regal guck* Enju aus Black Bullet, beides sind offensichtlich Kinder der Unterschied ist natürlich, dass Enju animiert/gezeichnet ist, aber es ist und bleibt ein Kind.

    Aus Sicherheitsgründen würde ich den nur bei einem Loli Bild auf dem ein nacktes Kind drauf ist überwachen.

  • Da komme ich jetzt mal ganz dumm daher. Ab wann ist etwas wirklichkeitsnahe?

    Wenn etwas auf eine wahre Begebenheit beruht ist es wirklichkeitsnah. Ansonsten bleibt Fiktion Fiktion.

    Die Diskussion führt zu nichts. Vorallem wenn Sturköpfe wie Kage Otoko daherkommen und das Gesetz verdrehen.

    Ich korrigiere: weil ich die Tatsache benenne.


    Es ist scheißegal ob belegbar ist das das gezeichnete Kind unter 18 ist.

    So. Ich habe Kinderpornografie hochgeladen. Erwachsener und Kind sind nackt. Ich erwarte eure Anzeigen. :'D


    Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[4]

    Ooooohhhh. Da hast du also dich selbst widersprochen mit deinem Zitat? xD

  • Okey nur nochmal nachgehakt. Dann ist Anime immer Fiktion und Hentai genau so? Bin da jetzt wieder leicht verwirrt. Also heißt das dann das A Serbian tabu ist?

    Ist zwar Fiktiv aber wirklichkeitsnahe. Was hat dann das Thema Anime mit verschwimmenden Grenzen zu tun, wenn es sich eh nicht auf wirklichkeitsnahe Handlungen bezieht? Langsam verliere ich (mal wieder) den Durchblick.

  • Anime und Hentai sind in der Regel völlig okay. Ich gehe mal nicht davon aus, dass jemand eine echte Vergwaltigung eines Kindes als Hentai adaptiert hat.

    Wenn es so wäre, dann wäre explizit dieser Hentai verboten in Deutschland.

    Und so verhält es sich auch mit allem anderen was nicht real ist. Verhält sich auch gleich mit z.B. einem Buch (Wenn dort z.B. ein Kind vergewaltigt wird). Wenn es auf etwas tatsächliches beruht, ist es verboten. Wenn nicht, dann ist es erlaubt.

  • Ooooohhhh. Da hast du also dich selbst widersprochen mit deinem Zitat? xD

    ne. Fiktion bedeutet Aliens, Furry und Fabelwesen. Fiktion wie gezeichnete Kinder dagegen ist strafbar. Du willst die Wahrheit nicht wahrhaben, weil du mittendrin in diesem Sumpf bist. Wir, die sich mit diesem sch. nicht befassen sehen das etwas klarer als du ;)

    Ähm doch hast du.

    Ich habe mit dieser Diskussion recht wenig am Hut, da mir die Thematik "Lolicon" egal ist und ich dieses Thema eher für "shits and giggles" verfolge, aber deine Definition von "Fiktion" ist etwas arg schwammig.



    Nach Duden:

    Fik·ti·on

    /Fiktión/
    Substantiv, feminin [die]


    1. bildungssprachlich etwas, was nur in der Vorstellung existiert; etwas Vorgestelltes, Erdachtes "eine politische, literarische Fiktion"
    2. Philosophie bewusst gesetzte widerspruchsvolle oder falsche Annahme als methodisches Hilfsmittel bei der Lösung eines Problems


    Nach Wikipedia:

    Fiktion bezeichnet die Schaffung einer eigenen Welt durch Literatur, Film, Malerei oder andere Formen der Darstellung sowie den Umgang mit einer solchen Welt. Bei der Fiktion handelt es sich um eine bedeutende Kulturtechnik, die in weiten Teilen der Kunst zum Einsatz kommt.



    Anhand eines Beispiels:
    Der Roman "Chaostage" von Tom Clancy hat keine Aliens, Furries oder Fabelwesen (es sei denn du willst Neonazis in eine dieser Kategorien stecken), ist aber dennoch ein fiktives Werk. Im Buch kommen Dinge vor die es im echten Leben auch gibt, beschreibt aber eine komplett erdachte Geschichte.
    Oder nimm mal irgendeinen Slice-of-Life Anime, die Dinge die darin vorkommen könnten tatsächlich passieren, diese fallen aber in der Regel auch unter das Genre "Fiktion".


    So viel zu deiner Definition die du dir zurecht gelegt hast.
    Da ich nun aber schon auf das Thema antworte hier meine Meinung zur Rechtslage:

    Finde ich das Thema "Lolicon" gut? Was ist meine Meinung zur Rechtslage?
    Nein, ich finds eher nervig wenns aufkommt. In fiktiven Werken wie Hentais und Doujinshi finde ich solang alles in der Phantasie des Individuums bleibt kanns mir egal sein. Whatever rocks your boat. Solche Werke werden in der Regel eh schon reguliert, eine stengere oder nachgiebigere Regulierung des Ganzen kümmert mich daher auch nicht. Auch wenn ich verstehen kann was der Grund für diese Diskussion ist, so führt eine strengere Regulierung jedoch nur dazu dass für die Verteilung Kanäle genutzt werden die nicht so leicht nachzuverfolgen sind.

    Die eigene Einstellung zum Thema ist außerdem gänzlich die Sache einer Person selbst und ich will da niemandem reinreden. Bringt mir ja auch nichts.

    Ich würde nur nicht behaupten, dass Leute die sich sowas gerne reinziehen auch danach handeln. Und wenn sie es tun hat das weniger mit dem Konsum der entsprechenden Medien zu tun. Sonst hätte ich bestimmt schon ein paar Amokläufe gestartet, da ich ganz gerne mal diese bösen "Killerspiele" spiele.


    Edit:
    Zum Video: Ja der Herr Anwalt hat durchaus recht, wie er aber auch schon selbst behauptet hat, ist dies von Fall zu Fall zu betrachten.
    Ergo "Jein" zu deinem Argument, immernoch "Nein" zu deiner Definition des Wortes "Fiktion".

    Einmal editiert, zuletzt von Affendoktor () aus folgendem Grund: Video nach meiner Antwort eingefügt

  • ich habe die Rechtsprechung nicht gemacht. Für mich ist auch alles Fiktion aber der Staat unterscheidet zwischen gezeichneten Bildern und gezeichnete Bilder, die nicht wirklichkeitsnah sind wie Dämonen, Engel etc. Der Rest ist nice aber unnötig in dieser Diskussion

    Noch immer "Jein".
    Dass unbestreitlich fiktive Dinge im Recht als Fiktion gelten okay, aber wenn wir wieder auf dein Video zurückkommen kam noch immer folgende Aussage mit rein:
    "Ich selbst empfinde das unter diesen (im Video genannten) Umständen als wirklichkeitsnah, aber es muss von Fall zu Fall unterschieden werden." (Abridged und nicht wortwörtlich zitiert)
    Kurzum: Ja mag sein dass zwischen diesen Dingen unterschieden wird, aber selbst dann gibt es noch immer Abstufungen, weshalb nicht alles automatisch zum Tatbestand führt.

    Such doch mal nach "Age Play in Second Life" in Google (falls man noch nicht darauf aufmerksam gemacht haben sollte). Es gibt auf der Seite Jurawiki.de einen ganz interessanten Artikel dazu. Dieser nimmt die Thematik zwar anhand von Second Life auf, kann aber durchaus auch auf andere Medien ausgeweitet werden. Hierbei gilt jedoch zu bedenken dass die Parteien in Spielen wie SL aktiver miteinander interagieren als - sagen wir mal - Konsumenten von Medien mit Lolicon Tag.


    Kurzfassung: Rechtlich betrachtet besteht kein Tatbestand, aber selbst da ist sich niemand sicher oder einig.


    Die angegebenen Ausnahmen sind teils fiktive Annahmen um die Grenzen abzustecken aber ja, bei Interesse lesen.


    Zu deiner Aussage dass der Rest nice aber unnötig in dieser Diskussion sei:
    Erklär mir doch bitte mal was du genau damit meinst.
    Denn im Moment kommt mir das eher so vor als ob dir meine Meinung gegen den Strich geht und du sie deswegen als nichtig abstempelst.

  • Zum Thema: Um ehrlich zu sein interessiert mich die Loliconthematik recht wenig, zu verfolgen wie verschiedene Leute die Rechtslage, oder eben ab und an auch mal die Definition verschiedener Worte interpretieren sind da schon eher interessant.


    Wie hier schon mehrfach angemerkt wurde ist wohl der Knackpunkt an dem Ganzen wie man das Wort Wirklichkeitsnähe interpretiert und ob man sich dabei daran hält wie es im Duden geschrieben steht, oder sich lieber an seiner ganz eigenen Vorstellung der Bedeutung festklammert. Immerhin bräuchten wir das Wort "nah" nicht zu nutzen, wenn damit gemeint wäre, dass es der Wirklichkeit voll und ganz entsprechen muss.


    Die detailierte Darstellung eines Menschen, aus einem Anime, immer wieder mit der einer Strichmenschenfigur zu vergleichen, finde ich außerdem, wie hoffentlich den meisten in den Sinn kommt, hier ziemlich albern.


    Wenn man mich danach fragen würde, was denn meiner Meinung nach die Ideale Rechtslage sein könnte, kann ich hier nur denen zustimmen, die bisher wiederholt auf Statistiken hingewiesen haben, die Zeigen, dass sich die Anzahl der Übergriffe nach einem "Loliboom" im Markt nicht ins schlechte gewandt haben.




    Ich hoffe das reicht soweit aus, damit ich @Son-Goku7 antworten kann, ohne das Thema zu verfehlen. Sonst muss ich wieder in einem anderen Thema ablästern.


    Roses are red, memes are neat

    "I'm Chris Hansen, why don't you take a seat"


  • Affendoktor

    Deinen Beitrag fand ich gut aber zum Großteil offtopic. Mir geht das nicht gegen den Strich. Jeder hat seine eigene Meinung und bisschen Streit ist doch immer gut oder ;)

    Alles klar, danke für die Erklärung.
    Dass es Offtopic war bestreite ich nicht, immerhin bin ich ja aufgrund der Definition "Fiktion" hier reingesprungen und habe danach nur meine Meinung geäußert, was jedoch die Frage am Anfang nicht mit beantwortet hat. Nur das "unnötig" ohne Erklärung hättest du dir getrost stecken können, da es unnötig provoziert.