Rechtslage in Deutschland bei Lolicon

  • Guten Tag,


    ich bin beim surfen im Internet auf das Thema Lolicon gestoßen. Da ich im Internet nichts klares gefunden habe, oder es vielleicht einfach übersehen habe, frage ich hier:


    wie verhält sich die Rechtslage in Deutschland bei Lolicon. Ich spreche hier von Videos bzw. Streams. Sind diese erlaubt oder nicht? Falls ja, wieso? Falls nicht, wieso nicht? Vielleicht weiß einer ja, wie der Sachverhalt da aktuell aussieht.


    Grüße


    Vittel

  • Also Wikipedia sagt dazu folgendes:

    "Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig."


    Ich gehe mal davon aus, dass Hentai in den meisten Fällen als rein fiktiv und nicht wirklichkeitsnah angesehen wird.
    Wichtig hierbei wird m.E. wohl der Teil "nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben" sein, da im ersten Teil des Paragraphen ebenfalls von einem Verbreitungsverbot bei fiktiven Geschehen gesprochen wird."

    _______ Jack of all trades, master of none.

    m̵̡̛̜̭̻̪͔̜̞̲̳͉̫̮̹̬ͬ͋̓̌̐̀̓̿̀ͣ̅̿ͩ̚̚͘̕͢͢͜͟͡͝͝҉̡̨̨̡̪͉ͮͩͥ̋͘͢á̶̛̪̜̪̰͛̄̈̾͊̓ͧ̕͝ͅtr̟̟͆͠͡i̸̠͙̓҉̸̷̧̧̧̲̟͍͎͔͎̥̲̗̼̫̥̦̦͉̹̦̤͉̱̳͚͖͈͔̀͛̉͐ͦ̉ͦ̐̐ͧͥ̓ͭ̉ͩ͌͛̎̌̉̐ͮ̒̍́͑̀̿̅̐ͬ̏̀̚͘͢͟͢͟͝͠͠͡x̙͖̠̹̫̞̫͈̟̂̉ͩͧ̏̎ͮ͐͐ͩ̒ͪ̃̅͘͟ͅ--̞̾̉̃.̶̭̖ͫ͢-̧͞.̟-̻̑.͙̇-̣͍̬ͮ͜.͎̜͜-̤̭̈͐̐.̲-͐.̶̏-.̙̔̿̃̎-̲̈́ͤ͞.̇


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    Einmal editiert, zuletzt von Ex4mp1e ()

  • sehe ich genauso was Ex4mp1e geschrieben hat.

    Ich habe mit einigen Leuten zu tun die behaupten das es legal sei..

    Doch ich bin mir da auch unsicher.

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  • Solche Gesetze sind i.d.R bewusst allgemeingültig formuliert, um die Strafverfolgung von Kriminellen zu vereinfachen. Je konkreter und detailierter ein Gesetz, desto leichter ist es auszuhöhlen.

    De Fakto gilt immer: Wo kein Kläger ist ist auch kein Verbrechen. Niemand kommt um euch euren Loli-Hentai wegzunehmen.


    Hier geht es um echte Kriminelle; Leute, die reale Kinderpornos drehen was oft auch mit Menschenhandel einher geht.

  • bleibt trotzdem ziemlich kontrovers.

    Zudem auch viele US Dienste da ziemlich empfindlich drauf reagieren. Bei Discord ist es zum Beispiel auch verboten sowas zu posten.

    So‘n Fetisch ist auch generell ein wenig krank.

    Jedes blubberblasenblasende Blubberblasenbaby wird brutal und bis zur Besinnungslosigkeit durch die Bar geboxt.

  • Wie schon gesagt wird soweit ich weis ist der Besitz von Loli-HENTAI nicht strafbar, so lange man es für sich behält.

    Aber ehrlich lebt nach dem Motto "Love but don't Lewd the lolis"!


    Ich persönlich habe nicht gegen Leute die Loli-Hentai/manga anschauen, so lange es dabei bleibt und man dadurch nicht auf die falsche Bahn abrutscht.

    Den wie man ja weis sind wir "jungen" Leute ja leicht zu beeinflussen, ob Lolis oder Drogen alles ist ein "Einstieg" wie die älteren Leute gerne sagen.


    Ich hoffe nur das mir meine Aussage wieder im Munde rumgedreht wird, ich befürworte KEINE Kinder pornografie!

    Ich hoffe die Leute die genug intelligenz besitzen verstehen was ich mit meiner Aussage versuche zu sagen, und der rest kann gerne denken was er will. xD

  • Ich persönlich habe nicht gegen Leute die Loli-Hentai/manga anschauen, so lange es dabei bleibt und man dadurch nicht auf die falsche Bahn abrutscht.

    Den wie man ja weis sind wir "jungen" Leute ja leicht zu beeinflussen, ob Lolis oder Drogen alles ist ein "Einstieg" wie die älteren Leute gerne sagen.

    Hm, ob das wirklich eine "Einstiegsdroge" ist, ist unklar.

    Bei Wikipedia steht: "Obwohl Japan einer der größten Lolicon-Produzenten und -Märkte der Welt ist, gibt es keine Hinweise darauf, dass die Zahl sexueller Übergriffe gegenüber Kindern dadurch erhöht würde."

    _______ Jack of all trades, master of none.

    m̵̡̛̜̭̻̪͔̜̞̲̳͉̫̮̹̬ͬ͋̓̌̐̀̓̿̀ͣ̅̿ͩ̚̚͘̕͢͢͜͟͡͝͝҉̡̨̨̡̪͉ͮͩͥ̋͘͢á̶̛̪̜̪̰͛̄̈̾͊̓ͧ̕͝ͅtr̟̟͆͠͡i̸̠͙̓҉̸̷̧̧̧̲̟͍͎͔͎̥̲̗̼̫̥̦̦͉̹̦̤͉̱̳͚͖͈͔̀͛̉͐ͦ̉ͦ̐̐ͧͥ̓ͭ̉ͩ͌͛̎̌̉̐ͮ̒̍́͑̀̿̅̐ͬ̏̀̚͘͢͟͢͟͝͠͠͡x̙͖̠̹̫̞̫͈̟̂̉ͩͧ̏̎ͮ͐͐ͩ̒ͪ̃̅͘͟ͅ--̞̾̉̃.̶̭̖ͫ͢-̧͞.̟-̻̑.͙̇-̣͍̬ͮ͜.͎̜͜-̤̭̈͐̐.̲-͐.̶̏-.̙̔̿̃̎-̲̈́ͤ͞.̇


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  • Solche Gesetze sind i.d.R bewusst allgemeingültig formuliert, um die Strafverfolgung von Kriminellen zu vereinfachen. Je konkreter und detailierter ein Gesetz, desto leichter ist es auszuhöhlen.

    Nein. Wenn die Gesetze zu allgemein definiert sind, verstoßen sie gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Deswegen kann der Gesetzgeber vor allem im Strafrecht nicht einfach die Gesetze nur total allgemein formulieren. Zwar sind manche Gesetze haarscharf an der Grenze des Bestimmtheitsgebots (bzw nach manchen schon drüber), aber das als Mittel des Gesetzgebers darzustellen, ist falsch.

    Nur weil Laien nicht richtig mit Gesetzen arbeiten (genauen Wortlaut betrachten, mit anderen Gesetzen vergleichen - wodurch man schon meistens sehr viel aus Gesetzen ziehen kann), heißt das nicht, dass ein Gesetz allgemein formuliert ist.

    Gesetze sind natürlich abstrakt, das heißt für eine Vielzahl von Fällen, formuliert; das macht ein Gesetz gerade aus. Mit dem, was du da schreibst, hat das aber nichts zu tun.



    Also Wikipedia sagt dazu folgendes:

    "Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig."


    Ich gehe mal davon aus, dass Hentai in den meisten Fällen als rein fiktiv und nicht wirklichkeitsnah angesehen wird.
    Wichtig hierbei wird m.E. wohl der Teil "nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben" sein, da im ersten Teil des Paragraphen ebenfalls von einem Verbreitungsverbot bei fiktiven Geschehen gesprochen wird."

    Das hatte ich, meine ich, auch mal gelesen: aufgrund dessen, dass es halt gezeichnet ist, somit keine echten Kinder darstellt, ist es nicht wirklichkeitsnah.

    In nem Juraforum habe ich leider auch nur ne Diskussion von 2004 gefunden - auf die Ausführungen würde ich nicht vertrauen, zumal es sein kann, dass sich das Gesetz seit dem ein wenig geändert hat.


    Vittel Ich schätze, dass in nem Kommentar (d.h. ein Buch, in dem geschrieben wird, was mit einem Gesetz gemeint ist, welche Streitigkeiten es gibt etc) darüber gesprochen worden sein könnte. Wenn du ne Uni in der Nähe hast, in der Jura gelehrt wird, kannst du da mal in der Bibliothek nachschauen.

  • bleibt trotzdem ziemlich kontrovers.

    Zudem auch viele US Dienste da ziemlich empfindlich drauf reagieren. Bei Discord ist es zum Beispiel auch verboten sowas zu posten.

    So‘n Fetisch ist auch generell ein wenig krank.

    Discord will sich schlicht und ergreifend als privates profitorientiertes Unternehmen gänzlich von Pornografie distanzieren, ist sich aber bewusst, dass ein generelles Verbot ihre Userzahlen torpedieren würde. Deswegen die Einschränkung auf die typischen SJW-Stolperfallen.

    Will sagen: Mit Loli-Hentai hat das hier wenig zu tun. Nur damit weniger Angriffsfläche zu bieten.


    Außerdem finde ich deine Argumentation nicht wirklich passend:
    Es gibt viele Gründe Medien zu konsumieren. Ein "Fetisch", wie du da so schön sagst muss dort nicht das Ende des Weges sein.
    Analogie: Nur weil ich Breaking Bad gut fand heißt das ja auch noch lange nicht, dass ich Drogenhandel romantisiere.


    Will sagen: Nicht jeder, der Loli-Hentai gut findet ist gleich ein Pedophiler, der sich auf reale Kinder einen runterholt. Ich würde mal behaupten, dass die große Mehrzahl der Anime Loli-fans eher die Klischees der Figuren und die Art des Charakterdesigns interessant finden. Sprich, Moe-Kult.



    Ivy: Das mag schon stimmen, nur sagst du ja selbst dass ein allgemeines, also universeller anwendbares Gesetz effektiver arbeitet, was im Grunde ja auch genau das ist, was ich gesagt habe. Ob das Gesetz dabei grenzwertig ist oder nicht ist dafür ja irrelevant.

  • Im Zweifelsfall sollte man von pornographischen Lolicon Anime und Doujinshi absehen, gerade wenn man als Sammler solche importiert. Wenn man Glück hat, geht es durch den Zoll durch. Wenn man kein Glück hat, wird man beim Zoll einige Fragen beantworten müssen. Wenns richtig beschissen läuft, behält der Zoll die Ware ein und man bekommt Post von der Staatsanwaltschaft. Denn ein Verbreitungsverbot geht auch meist Hand in Hand mit einem Einfuhrverbot. In anderen Anime-Foren, wo ich mal für kurze Zeit war, gab es auch diese Frage- & Antwort-Spielchen. Manche hatten Glück und das Verfahren wurde eingestellt, weil man es eben als reine gezeichnete Fiktion ansah, andere durften Geldstrafen blechen. Liegt wohl auch am jeweiligen Richter ob und wie ein Lolicon-Anime/-Doujinshi gehandhabt wird. Interessant ist beispielsweise Schweden: Dort stehen Lolicon-Manga unter Strafe... -> Klick

  • Wie die genaue Gesetzeslage ist weiß ich persönlich selbst nicht.

    Dennoch mache ich mir da so meine Gedanken, klar handelt es sich hierbei um was fiktives, das Problem ist immer noch, dass diverse Lolicon Pics extrem sexuelle Darstellungen zeigen und da für mich persönlich kein Unterschied ist, ob man nun echte Kinder sieht oder gezeichnete, die Darstellungen auf beiden Bildern bzw. Videos ist klar zu erkennen.

    Ich weiß nicht, nen Pedo würde wahrscheinlich jetzt sagen "was ist denn daran so schlimm, es sind ja nur gezeichnete Kinder" und verharmlost das Thema dann doch etwas zu sehr.

    (Mal ganz davon abgesehen, was in den Köpfen von den Leuten vorgeht, die sowas zeichnen)

  • Ivy: Das mag schon stimmen, nur sagst du ja selbst dass ein allgemeines, also universeller anwendbares Gesetz effektiver arbeitet, was im Grunde ja auch genau das ist, was ich gesagt habe. Ob das Gesetz dabei grenzwertig ist oder nicht ist dafür ja irrelevant.

    Nein, das habe ich nicht gesagt. Ein Gesetz macht es aus, das heißt, dass es eine Voraussetzung für die Eigenschaft eines Gesetzes ist, dass es eine Vielzahl von Fällen umfasst. Daraus ergibt sich nicht zwangsweise, dass es sehr auslegungsfähig ist.

    Und nein, deine und meine Aussagen widersprechen sich.

    Du hast meine Aussage nicht verstanden. Aber das weicht jetzt eh stark vom Thema ab. Bin nur auf den ersten Eintrag eingegangen, weil es einfach Schwachsinn war. Das habe ich jetzt klargestellt. Ich klinke mich also raus, weil ich mich mit genau der Norm, um die es geht, nicht auskenne.

  • als nächstes gibts Vergewaltigungsfilme.

    So Filme gibt es schon seit den 70er Jahren und haben ihr eigenes Genre: Rape 'n' Revenge...


    Bitte das eigentliche Thema nicht aus den Augen verlieren...

    ach du sch. bitte erspar mir die Details , bin dann auch mal weg aus dem Thread, meine Meinung kennt ja jetzt jeder

  • Ich denke nicht, dass man bei dem Thema pauschalisieren sollte. Nur weil man Actionfilme guckt, oder aber Ballerspiele spielt, geht man nicht gleich auf die Straße und ballert Menschen über den Haufen.

    Deshalb hab ich nicht umsonst gesagt "Schwieriges Thema" , weil es ist klar das nicht jeder , der sich mal nen Vergewaltigungsfilm anschaut oder Hostel gleich anfängt Frauen zu vergewaltigen oder Leute zu foltern. Das ist denk ich mal logisch aber die Frage bleibt doch wozu braucht man das?? reichen nicht schon Ballerspiele oder Actionfilme? außerdem ich bin ganz ehrlich ich kenne in meinem Umfeld nicht einen Mann der gerne Loli, Vergewaltigung oder anderen rotz schauen würde, da hätte ich gleich alle friends weg und womöglich noch die Cops am A. das wird nicht gerne gesehen wenn Frauen so behandelt werden in Film oder wo auch immer, geschweige denn Llolicon. Das ist auch mit ein Grund warum ich Japan als Land nicht mag. Von da kommt viel krankes Zeug und das Arbeitssystem und die ganze Höflichkeit sind fürn A. und ja jetzt hab ich mir wieder viele Freunde gemacht :D

    edit: hab den Anfang mal gelöscht, damit es nicht ganz so "explosiv" wird haha

    2 Mal editiert, zuletzt von Hiroshi ()