Rechtslage in Deutschland bei Lolicon

ACG Sommerfest 2024
Sei dabei beim ACG Sommerfest 2024! diesmal ganz wirklich - okay?!
Klick mich für mehr Informationen.
  • DragoBruder Na ja es geht in diesem Thread hier über die Rechtslage in Deutschland. Da es abschließend geklärt ist, dass es legal ist macht es keinen Sinn zumindest in diesem Thread darüber weiter zu schreiben. Außer es kommt ein neues BGH-Urteil welches das vorige revidiert o.Ä.

    Ansonsten gebe es noch folgenden Thread wo man Meinungen austauschen kann. Lolicon

  • Ich habe mich nun auch mal hier angemeldet, weil ich das hier alles sehr Informativ fand und ich gerne auch noch etwas dazu schreiben möchte.


    Bei mir ist das alles sehr kompliziert, was das Thema Anime angeht.

    So genau weiß ich gar nicht wie ich anfangen soll, also versuche ich es einmal. ^^

    Bei mir geht es darum, das ich mich seit meiner Kindheit nur in Anime Charaktere verliebe. Damals habe ich mir nie groß Gedanken darüber gemacht ob es normal sei oder nicht. Ich habe einfach damit gelebt und gut ist.

    Allerdings wurde es die Jahre danach immer schlimmer. Mit 13-14 begann ich auch sexuell etwas für diese Anime Charaktere zu empfinden. Ich wusste einfach nicht wieso, aber habe zu dem Zeitpunkt auch noch nicht groß darüber nachgedacht. Ich habe es eine sehr lange Zeit auch Geheim gehalten, weil ich mich auch geschämt habe. Ich habe es damals nie jemanden erzählt. Aus Angst das deine Freunde dich auslachen und nichts mehr mit dir zu tun haben möchten.


    Aber seit ca. einen Jahr fing ich damit an, offen damit zu Leben. Ich habe es meine Freunde gebeichtet sage ich mal und sie haben das auch alle akzeptiert. Es hat mich total überrascht und war damit auch sehr erleichtert gewesen.


    Aber dennoch frage ich mich die ganzen Jahre, wieso es bei mir so ist?
    Ich kann mich in so viele Anime Charaktere verlieben. Dabei geht es auch in die Loli, Shota Richtung. Allerdings auch in normale erwachsene Charaktere oder auch Furrys.

    Im realen Leben hingegen, habe ich solche Empfindungen einfach nicht. Und auch der Gedanke mit einer realen Person Sex zu haben, ekelt mich auch total an.


    Ich habe schon so oft versucht, eine Antwort darauf zu finden. Allerdings immer ohne Erfolg.
    Viele meinten es sei im Kindesalter oder als Teenie noch normal. Aber ich bin schon lange Erwachsen und aus diesem Alter raus.


    Deswegen habe ich etwas Hoffnung, das mir hier vielleicht jemand helfen könnte eine Antwort darauf zu finden.


    Auch, weil es manchmal echt schwierig für mich ist. Gerade wenn man auch im Internet unterwegs ist und Leute z.b zufällig sehen, wenn man z.b mal irgendwo ein Loli Bild z.b geliked hat. Man wird einfach sofort als Pädophiler hingestellt, ohne das es hinterfragt wird.

    Ich selbst sehe mich einfach nicht als Pädophiler. Da es nur auf Anime Charaktere beschränkt ist und ich im realen solche Empfinden nicht habe, weder zu Kinder noch zu Erwachsene, kann ich deswegen noch gut mit Leben.
    Doch es ist schwer mit Leuten darüber zu reden, die diese Meinung sofort von dir bilden. Und man fühlt sich einfach Hilflos in diesen Moment. :(

    Aber gut, bevor es hier ein ganzer Roman wird, belasse ich es erstmal dabei.
    Ich bedanke mich schon mal im voraus für die hilfreichen Antworten. :)

  • DragoBruderDa es abschließend geklärt ist, dass es legal ist macht es keinen Sinn zumindest in diesem Thread darüber weiter zu schreiben. Außer es kommt ein neues BGH-Urteil welches das vorige revidiert o.Ä.

    Sorry dass ich jetzt so blöd frage, aber ich verfolge das Thema schon ziemlich lange in diesem Forum, und wollte nur fragen, weil ich es selbst nicht ganz sehen kann: Wie genau ist denn geklärt, dass es legal ist?

    Ist das mit Bezug zu dem Gerichtsurteil?

    Wäre gut zu wissen, interessiere mich generell für solche Rechtsgrundlagen und kann selbst kaum was dazu finden wie genau dieser Paragraph zu verstehen ist...

    (erneut, sorry dass ich euch das wieder aufbringen lasse, aber ich habe bis jetzt keine definitive Antwort darauf herauslesen können.

  • DragoBruderDa es abschließend geklärt ist, dass es legal ist macht es keinen Sinn zumindest in diesem Thread darüber weiter zu schreiben. Außer es kommt ein neues BGH-Urteil welches das vorige revidiert o.Ä.

    Sorry dass ich jetzt so blöd frage, aber ich verfolge das Thema schon ziemlich lange in diesem Forum, und wollte nur fragen, weil ich es selbst nicht ganz sehen kann: Wie genau ist denn geklärt, dass es legal ist?

    Ist das mit Bezug zu dem Gerichtsurteil?

    Wäre gut zu wissen, interessiere mich generell für solche Rechtsgrundlagen und kann selbst kaum was dazu finden wie genau dieser Paragraph zu verstehen ist...

    (erneut, sorry dass ich euch das wieder aufbringen lasse, aber ich habe bis jetzt keine definitive Antwort darauf herauslesen können.

    Genau damit habe ich mich ja auch schon einige Zeit befasst.
    Ich habe so auch nie klare Antworten bekommen, wie das jetzt genau aussieht.

    Als ich im Netz mal geschaut habe, hatte ich da nur eine Seite von einen Anwalt gefunden der gemeint hat, das der Besitz legal sei.
    Ich könnte mir vorstellen, das es auch so sein könnte. Ich meine man kann eine Anime Figur nicht mit einer realen Person vergleichen.

    Ich denke problematisch könnte es wohl erst werden, wenn man sich auf 3D Sachen einlässt. Da dies ja dann keine Anime Charas sind, trifft dort das realitätsnah schon eher zu und ist glaube auch verboten wie ich das mitbekommen habe. Und finde das auch gut so.

  • Sorry dass ich jetzt so blöd frage, aber ich verfolge das Thema schon ziemlich lange in diesem Forum, und wollte nur fragen, weil ich es selbst nicht ganz sehen kann: Wie genau ist denn geklärt, dass es legal ist?

    Ist das mit Bezug zu dem Gerichtsurteil?

    Genau damit habe ich mich ja auch schon einige Zeit befasst.
    Ich habe so auch nie klare Antworten bekommen, wie das jetzt genau aussieht.

    Ja das Gerichtsurteil ist entscheidend. Zitiere ich hier nochmals.

    Demgegenüber sah sie bei "kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen" den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als "Darsteller" bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden (BT-Drucks. 12/3001, Anlage 3, S. 10).

    Wer näheres wissen will oder Erklärungen benötigt findet diese ansonsten auch in meinem Post bei RE: Rechtslage in Deutschland bei Lolicon

  • Ich finde sowas einfach nur widerlich und pervers. Wie kann man sich bitteschön an gezeichneten Bildern von kleinen Kindern aufgeilen?

    Sobald du was in der Hose merkst . Kannste ja nix gegen machen oder kannst du kontrollieren wann du erregt bist ?

  • Sobald du was in der Hose merkst . Kannste ja nix gegen machen oder kannst du kontrollieren wann du erregt bist ?


    Es ist vielsagend, wenn sich Leute neu in einem Forum anmelden und sowas das erste ist, was sie schreiben. Dieser Thread zieht einfach nur eine Klientel an, die man normalerweise nicht anlocken möchte. Wundert mich sehr, dass es ihn immer noch gibt.


    Als ich im Netz mal geschaut habe, hatte ich da nur eine Seite von einen Anwalt gefunden der gemeint hat, das der Besitz legal sei.

    Sie sollten ihre Energie lieber dazu verwenden, von dieser emotionalen Bilderfiktion ein bisschen wegzukommen. Selbst wenn es sich nur um Bilder von Steinen handeln würde, wäre das immer noch eine ungesunde Fixierung, die Ihnen dauerhaft nur schadet. Gehen sie zum Arzt ihres Vertrauens und fragen sie nach Therapiemöglichkeiten. Es geht bei ihnen nicht mehr darum davon vollkommen wegzukommen, sondern die offensichtlich ausufernde Obession zurück zu fahren. Viel Erfolg!

  • Also erstens ist das nicht das erste was ich geschrieben habe und zweitens ist das mein voller Ernst gewesen. Ich kann persönlich nicht kontrollieren ob ich jetzt Lolis erregend finde oder andere charaktere. Wenn ich für das eine so eine Empfindung hab dann ist das halt so . Das ist werder strafbar noch unnormal. Das ist wie als wenn du einem Homosexuellen sagst das es unnormal ist erregt bei gleichgeschlechtlichen Personen zu sein. Das man echte Kinder schützen sollte und das Kinderpornografie falsch ist das steht ja außerfrage aber Lolis sind mMn nicht Pädo oder verwerflich. Siehe mein beispiel Kancolle( nur zur Erinnerung -> Schiffe die als Lolis gezeichnet werden)

  • Also erstens ist das nicht das erste was ich geschrieben habe und zweitens ist das mein voller Ernst gewesen. Ich kann persönlich nicht kontrollieren ob ich jetzt Lolis erregend finde oder andere charaktere. Wenn ich für das eine so eine Empfindung hab dann ist das halt so . Das ist werder strafbar noch unnormal. Das ist wie als wenn du einem Homosexuellen sagst das es unnormal ist erregt bei gleichgeschlechtlichen Personen zu sein. Das man echte Kinder schützen sollte und das Kinderpornografie falsch ist das steht ja außerfrage aber Lolis sind mMn nicht Pädo oder verwerflich. Siehe mein beispiel Kancolle( nur zur Erinnerung -> Schiffe die als Lolis gezeichnet werden)

    Ach die alte Nummer, in der sich Pädophile gerne mit Homosexuellen gleichsetzen möchten. (Ich bitte Mitleser sich an anderer Stelle darüber zu informieren, dass dieser Vergleich schwerstens hinkt.) Das ist Unsinn. Ich kann sie jetzt schon nicht mehr ernst nehmen und dazu haben sie nur drei Postings gebraucht. :D


    So als Tipp zum Thema Rechtslage:

    Man sollte die Entwicklung und Handlung der eigenen Person nicht nur daran fest machen, was strafbar ist oder nicht. Das wäre armselig. Wenn man schon selber das natürliche Gefühl hat, dass etwas strafbar ist, dann sollte man vielleicht die Finger davon lassen. Stattdessen im Internet die juristischen Grenzen auszuloten ist der falsche Weg. Wenn man sich immer entlang der Grenze bewegt, dann wird man irgendwann darüber gehen.

  • So als Tipp zum Thema Rechtslage:

    Man sollte die Entwicklung und Handlung der eigenen Person nicht nur daran fest machen, was strafbar ist oder nicht. Das wäre armselig. Wenn man schon selber das natürliche Gefühl hat, dass etwas strafbar ist, dann sollte man vielleicht die Finger davon lassen. Stattdessen im Internet die juristischen Grenzen auszuloten ist der falsche Weg. Wenn man sich immer entlang der Grenze bewegt, dann wird man irgendwann darüber gehen.

    Fakt ist doch das Lolis keine echte reale Person wiederspiegeln und demnach nicht Realitätsnah sind . Wenn deine Persönliche Meinung ist das du dass für schlecht hältst dann kannst du das auch gerne so denken . Fakt ist auch das der Vergleich auch auf andere Sexuelle Fantasien ausweitbar ist , Zoophilie oder allgm.Furrys im Animebereich genannt. Meiner Persönlichen Meinung nach sind Lolicons nichts verwerfliches solange diese nicht eine reale minderjährige Person wiederspiegel. Ich weise nochmals auf den Kancolle vergleich hin .

  • Solange es nur niedlich aussieht sagt glaube auch keiner etwas dagegen. Leider ist die Rechtslage da etwas schwammig formuliert, aber wenn ich es richtig verstanden habe, ist es verboten, wenn Kinder/Jugendliche in sexueller Form verwendet werden, dabei spielt es keine Rolle, ob es real oder fiktiv ist.
    Wie gesagt, so verstehe ICH die Gesetzeslage.

    Aber diese Diskussion dreht sich jedesmal im Kreis, wenn andere Meinungen aufeinander treffen und jeder versucht seine Meinung für die Richtige zu verkaufen. Sinn einer Diskussion ist es doch eher, dass man sich Meinungen anhört, seine eigene Meinung reflektiert oder seien Meinung wiedergibt, aber nicht, um Recht zu haben... ist mir halt eben nur eingefallen, als ich das hier alles gelesen habe ... v.v

  • Jungs bitte diskutiert dass im passenden Thema aus, hier gehts nur um die Rechtslage.


    Was die Rechtslage angeht, mir wurde mal gesagt, dass das Thema zur Grauzone gehört.

  • Wenn deine Persönliche Meinung ...

    Bitte sehen sie davon ab, meine Postings zu interpretieren oder mir irgendetwas zu unterstellen. Durch den hier kommentierten Vergleich haben sie sich bereits disqualifiziert. Es steht ihnen aber frei, das zurückzunehmen.



    Aber diese Diskussion dreht sich jedesmal im Kreis, wenn andere Meinungen aufeinander treffen und jeder versucht seine Meinung für die Richtige zu verkaufen. Sinn einer Diskussion ist es doch eher, dass man sich Meinungen anhört, seine eigene Meinung reflektiert oder seien Meinung wiedergibt, aber nicht, um Recht zu haben... ist mir halt eben nur eingefallen, als ich das hier alles gelesen habe ... v.v

    Man muss aber nicht jede unsinnige Meinung respektieren und sie unwidersprochen stehen lassen. Ich verurteile normalerweise Menschen nicht für den Ist-Zustand, aber es kommt darauf an, was sie dann tun. Wer bereits auf einem für sich selbst schlechten Weg ist und sich in diesem seltsamen Thread einfindet um die juristischen Grenzen auszuloten, dem/der kann man nur zurufen, dass es der falsche Weg ist. Aufhalten können wir die Person nicht und jeder muss selbst entscheiden, was er/sie aus seiner Situation macht.

    Die Rechtslage alleine wird einem nicht dauerhaft vom falschen Weg abbringen, falls man es selber nicht möchte. Daher sind diese Diskussionen im Zusammenhang mit der Rechtslage wichtig und gehören übrigens genau in diesen Thread. Die paar reinen Sammler werden sich daran hoffentlich nicht stören.

  • Solange nicht propagiert wird, kann jeder seine Meinung haben, die er für seine Wahrheit hält. Da kann man nichts daran verändern, darauf aufmerksam machen, ja, aber wenn man merkt, dass es sich im Kreis dreht, sollte man es lassen. Ist verschwendete Energie :/

  • Es gibt zwei Möglichkeiten an die ganzen Experten hier im Raum...


    Möglichkeit 1: Ihr antwortet auf dieses Thema, wenn ihr einen Beitrag zur Rechtsfrage/Rechtslage zum besagten Thema aufbringen könnt. Die Meinungen zum allgemeinen Lolicon bitte in den dafür vorgesehenen Thread!


    Möglichkeit 2: Ihr haltet euch weiterhin nicht ans eigentliche Thema und gebt euren unnützen Senf weiter hinzu. Dann wird hier aufgeräumt und/oder dicht gemacht...

  • Ich wollte hier nochmal ein kleines Kommentar des Kriminalkommissaren der Abteilung 131 des Landeskriminalamtes nennen:

    "Fällt explizites Comic-Material auch unter Kinderpornografie? Gerade im Hentai-Bereich gibt es ja sehr viele extrem fragwürdige Unterkategorien.

    Ziel unserer Arbeit ist es, den hinter dem Material stehenden sexuellen Missbrauch aufzuklären, um das Kind aus dieser Situation zu befreien. Das fällt bei Comics schon mal komplett weg, weil das fiktive Werke sind. Jemand, der Kinderpornos auf dem Rechner besitzt, hat ab und zu auch mal diese Hentai-Sachen mit drauf. Gesetzlich ist aber gefordert, dass beim bloßen Besitz die Kinderpornografie wirklichkeitsnah, oder ein tatsächliches Geschehen wiederspiegelnd sein muss. Das fällt bei den meisten Hentai-Videos oder -Bildern eigentlich weg. Da wäre dann der Besitz—selbst wenn es kinderpornografisch ist und eindeutig Säuglinge oder Kleinstkinder zeigt—straflos. Nicht jedoch die Verbreitung, die würde gesondert verfolgt werden.

    Was bedeutet „wirklichkeitsnah"?

    Zum Beispiel Computergrafiken, die jetzt nicht unbedingt ein Film sind, aber trotzdem realitätsnah animiert wurden. Obwohl es nicht tatsächlich stattfindet und dahinter kein tatsächliches Opfer steht, wäre es doch wirklichkeitsnah. Dasselbe gilt auch für Fotomontagen, bei denen beispielsweise ein Kinderkopf auf einen Erwachsenenkörper gesetzt wurde."

    Die Quelle ist hier zu finden: https://www.vice.com/de/articl…kinderporno-ermittler-828


    Dies ist ein Kommentar eines Kriminalkommissares, der Artikel erschien am 19. September 2014.

  • Joar da stimmt. Jedoch bei

    Da wäre dann der Besitz—selbst wenn es kinderpornografisch ist und eindeutig Säuglinge oder Kleinstkinder zeigt—straflos.

    ist es falsch. Selbst der Besitz ist strafbar. Es geht sogar so weit, dass selbst der Versuch strafbar ist. Ganz zu schweige vom Besitz.

    https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

    Zitat

    (3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.


    Aber wie gesagt und bereits bestätigt. Das gilt für KiPo und wirklichkeitsnahe Sachen. Nicht jedoch für Lolis aus Mangas und Hentais. Nur um das klar zu stellen.

  • Also ich habe diesen Thread entdeckt und wollte mal was dazu schreiben, aber es wird wahrscheinlich eher nur eine Zusammenfassung des bisher gesagten.


    Und ich will jetzt nicht wie ein Jura-Student klingen, aber ich studier das nun mal..


    Erstmal zu meiner persönlichen Meinung: Ich schaue mir kein Loli Hentai an, halte es aber auch nicht für rechtswidrig, denn es werden keine Rechte von Kindern verletzt.


    Also, die für uns releveanten Paragraphen im StGB sind die §§184b Abs. 3, 184c Abs. 3 und 184d Abs. 2


    §184b Abs. 3 regelt den Besitz kinderpornographischer Schriften. Der Absatz 3 verlangt, dass diese ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Was ist nun tatsächlich und was ist wirklichkeitsnah? Bei juristischen Definitionen reicht es leider oft nicht aus kurz in den Duden zu schauen, die Definitionen dort sind meistens nicht präzise genug. Zum Glück lassen sich juristsiche Definitionen leicht googlen.

    "Tatsächlich" ist dabei relativ leicht zu definieren. Etwas ist ein tatsächliches Geschehen, wenn es tatsächlich geschehen ist. Darunter kann Hentai kaum fallen.

    Interessanter wird es bei "wirklichkeitsnah": Eine Definition, die ich öfters gelesen habe (und die auch in diesem Thread verlinkt wurde) ist, dass ein Geschehen nur dann wirklichkeitsnah ist, wenn ein objektiver Dritter nicht gänzlich ausschließen könne, dass es sich um ein tatsächliches Geschehen handele. Kann Hentai also darunter fallen? Kann ich mir zumindest sehr schwer vorstellen. Bei den meißten Hentais wird man von vornherein ausschließen können, dass sie auf Tatsächlichem beruhen.

    Ich bin sogar so weit gegangen und hab mir ein paar Gesetzeskommentare in der Beck Onlinedatenbank angeschaut. Dort sind die Meinungen verschieden, manche sagen Zeichnungen u.ä. sind nicht wirklichkeitsnah, manche sagen wiederum sie sind es und berufen sich hierbei auf ein Urteil zum Spiel "Second Life". Und noch andere Kommentare sprechen die Problematik erst gar nicht an. Verlinken kann ich das hier leider nicht, weil man einen Beck Account braucht, um sich die Kommentare anzuschauen. Ihr könnt aber in eure nächste Uni gehen und euch ein paar aktuelle Kommentare zum StGB schnappen und euch die verschiedenen Meinungen anschauen. Ich kann aber sagen, dass die Meinungen, die sagen, dass Zeichnungen, Comics u.ä. nicht wirklichkeitsnah sind, überwiegen. Ob das jetzt die herrschende Meinung ist kann ich nicht genau sagen.


    Kommen wir kurz zu den §§184c Abs. 3 und 184d Abs. 2.

    §184c Abs. 3 regelt den Besitz jugendpornographischer Schriften. Jugendpornographische Schriften müssen jedoch nur tatsächliches Geschehen wiedergeben, das heißt Hentai - selbst mit 14-17 jährigen - ist hiervon sowieso nicht umfasst.

    §184d Abs. 2 regelt den Abruf von kinder- und jugendpornographischen Schriften mittel Telemedien. Beides ist strafbar, jedoch müsst ihr auch beachten, dass bei KiPo die Schriften tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen, und bei JuPo nur tatsächliches Geschehen wiedergeben müssen.


    Was ich also versuche zu sagen, ist dass dieses Thema sehr heikel ist und noch längere Untersuchung braucht. Jeder/Jede sollte sich seine eigene Meinung bilden und sich von sowas fernhalten, wenn man moralische/legale Bedenken hat. Meine Ansicht ist, dass man sich wegen sowas noch nicht strafbar macht, aber die Gesetzeslage könnte sich schnell ändern.


    Hoffe das ist jetzt hier einigen nicht zu lang :))

    Einmal editiert, zuletzt von Ainz_Sama () aus folgendem Grund: Hab aus Versehen geschrieben, dass es nicht rechtwidrig sei, weil Rechte von Kindern verletzt werden. Gut, dass es mir noch aufgefallen ist.

  • Da ich das Thema und die Art der Beteiligung sehr interessant finde, möchte ich anders als Ainz_Sama über mir einen zwar subjektiven, aber hoffentlich logisch nachvollziehbaren Beitrag schreiben.


    Prinzipiell möchte ich zunächst anmerken, dass ich zum Thema explizit keine starke Meinung habe, zu den implizierten Konzepten jedoch schon. So steht für mich außer Frage, dass Gedanken, welcher Art auch immer, NIEMALS alleinig als solche unter Strafe stehen dürfen. Dies bezieht sich insbesondere darauf, jemandem über Rückschlüsse gewisse Gedankengänge vorzuwerfen.


    Um also zu beurteilen, inwiefern Lolicon moralisch bzw. rechtlich vertretbar sein sollte, müssen mehrere Punkte geklärt werden:


    1. Was bedeutet Pädophilie?

    2. Ist Lolicon gleich Lolicon?

    3. Welche Gründe könnte es sonst geben, (sexuell) davon angezogen zu werden?

    4. Wer wird durch zeichnerische Darstellungen im Lolicon-Stil geschädigt?


    Zum ersten Punkt, es handelt sich hierbei um eine sexuelle Neigung hin zu präpubertären Kindern [1], sprich jenen, die u.a. keine primären oder sekundären Geschlechtsorgane ausgebildet haben. Die eigentliche Frage hierbei, die sich jeder persönlich stellen muss, ist, ob allein dieser Umstand strafbar sein und präventiv eingegriffen werden sollte. Fakt ist, dass die Betroffenen selbst keine Schuld daran tragen, diese Neigungen zu besitzen. Des Weiteren gibt es keine Möglichkeit dies von außen festzustellen (ohne psychologische Analyse etc.), solange dem keine eindeutigen Handlungen wie Kindesmissbrauch oder der Konsum von KiPo gefolgt sind. Davon auszugehen, dass dem Ansehen von Lolicon-Manga/Anime pädophile Neigungen zugrunde liegen, ist somit reine Spekulation. Es ist allgemein gut nachvollziehbar, weshalb diese Personen gesellschaftlich geächtet werden, jedoch muss man sich die Frage stellen, was genau man ohne vorangegangene strafbare Handlungen überhaupt bestrafen können will.


    Die Definitionen zu Lolicon gehen soweit ich mich informieren konnte durchaus auseinander, nicht zuletzt aufgrund von unterschiedlichen Meinungen und Wertvorstellungen. So handelt es sich für einige dabei um Darstellungen jeglicher Minderjähriger, wohingegen es andere auf präpubertäre Kinder beschränken. Hierbei ergibt sich schon der erste komplizierte Umstand, der kaum definitiv festgemacht werden kann. Wie alt ist ein fiktiver, gezeichneter Charakter denn wirklich? Bestimmt der Künstler das Alter? Wird vom Erscheinungsbild darauf geschlossen und wenn ja, wessen Meinungen ist hierfür bestimmend, bei Zeichnungen, die allein schon vom Stil merklich von der Realität abweichen? Angenommen der Künstler bestimme das Alter, somit wäre die gesamte Diskussion hinfällig, da einfach jeder Charakter als volljährig bezeichnet werden könnte. Im Gegenteil dazu ließe sich sagen, dass das Vorhandensein typischer weiblicher (ich beziehe mich hier der Einfachheit halber nur auf weibliche Charaktere) Proportionen genügt, um eigentlich kein Kind darzustellen. Geht man nun davon aus, dass eine kindlich gezeichnete Figur definitiv sehr jung sein muss, kommt der Aspekt der dahinterliegenden Geschichte dazu. Ein dafür passendes Beispiel wären Vampire, welche in vielerlei Lore folgendermaßen beschrieben werden, dass diese nach ihrer Umwandlung zum Vampir sowohl unsterblich werden, als auch zu altern aufhören. Somit könnte des Storytellings nach schlüssig eine kindlich dargestellte fiktive Person hunderte Jahre alt sein. Ich gehe davon aus, dass niemand annehmen würde, dass nach hunderten von Jahren an Lebzeit noch keine geistige Reife eingetreten sei. Handelt es sich in einem solchen Fall also noch wirklich um ein "Kind"? Es ist nunmal ein fiktives Werk.

    Außerdem sollte unbedingt zwischen explizit dargestellten sexuellen Handlungen an den in Frage stehenden Charakteren und potenziell suggestiven Inhalten unterschieden werden. Dabei bewegt sich die Fragestellung vielleicht eher in Richtung dessen, ob nicht die Darstellung (und deren Verbreitung) von sexuellen Gewaltakten unabhängig vom Medium zu verbieten sei, wobei andere Formen von Gewalt ja frei gezeigt werden.


    Am Beispiel des Vampirs lässt sich evtl. ablesen, dass Konsumenten ggf. selbst bei sexuellem Interesse nicht unbedingt auf die Erscheinung, sondern den erzählerischen Aspekt sowie das Character Building Wert legen können. Andere mögen überhaupt nicht aus sexueller Erregung, sondern einfachem Gefallen an Lolicon-Inhalten interessiert sein. Insbesondere bei nicht direkt expliziten Bildern ist schwer und nicht ohne Rückschlüsse zu ziehen festzustellen, welche Motivationen dem Ansehen bzw. Lesen von Lolicon einer Person zugrunde liegen.


    Letztlich und wie häufig angemerkt muss man sich vor Augen führen, wer durch die Verbreitung und den Konsum zu Schaden kommt. Wie wir hoffentlich einstimmig feststellen können, sind dies anders als bei KiPo definitiv keine realen Kinder (Personen). Viel eher müsste man evtl. in Richtung Jugendschutz denken und verhindern, dass Minderjährige einfachen Zugriff auf diese Inhalte haben. Einige würden dies vermutlich damit begründen, dass sich sexuelle Ausrichtung und Neigungen v.a. in der Pubertät bilden, wie jedoch eine Langzeitstudie gezeigt hat [2], kann sich dies auch einige Jahre später noch ändern. Die Studie zeigt ebenfalls, dass eine Änderung der Präferenzen bei Männern, die für unsere Thematik viel deutlicher im Fokus stehen dürften, merklich seltener eintritt als bei Frauen. Ich halte es demnach für sinnig darauf zu schließen, dass das Entstehen solcher Neigungen durch das Ansehen von Lolicon-Inhalten eher unwahrscheinlich ist. Viel nachvollziehbarer wäre eine bereits vorhandene Störung, welche vermutlich wie viele andere [3] dieser Art auf traumatische Umstände, Erlebnisse und Missbrauch im Kindesalter der Betroffenen zurückzuführen wäre.


    Ich kann es nachvollziehen, weshalb viele diese Kategorie verabscheuen und Lolicon für sich mit KiPo verbinden. Jedoch muss ich ernsthaft fragen, ob Euch bewusst ist, wie grauenvoll der (sexuelle) Missbrauch von Kindern wirklich ist. In der Dokumentation des WDR zum Fall in Lügde [4] wird eine Szene gezeigt, in der sich der zuständige politische Vertreter mit einem Ermittler trifft, welcher sich das sichergestellte Material aus dem Fall ansehen muss. Hierbei hört man das Schreien eines Kindes, welches in einem Video sexuell misshandelt wird. Ich kann nur dringendst davon abraten, sich diese Stelle im Video anzutun, es ist enorm verstörend und ihr würdet es im Zweifelsfall bereuen. Wer in diesem Wissen so etwas mit fiktiven, also ausgedachten gezeichneten Darstellungen auch nur annähernd auf eine Stufe stellt, dem ist meiner Meinung nach absolut nicht mehr zu helfen.


    Zusammenfassend möchte ich also festhalten, dass ich Meinungen, die dem Ganzen stark entgegenstehen zwar verstehen kann, jedoch meiner Ansicht nach keine Implikationen alleine je zur Strafbarkeit ausreichen sollten, sowie dass der alleinige Umstand für eine Person pädophil zu sein kein Verbrechen darstellt. Wie Japan mit tatsächlicher KiPo umgeht steht auf einem gänzlich anderen Blatt, und ich denke, dass man Kinder nicht schützt, indem man Lolicon verteufelt bzw. verbietet.


    Bitte bedenkt, dass mein Post lediglich meine Meinung reflektiert und nur dort wo gekennzeichnet wissenschaftliche Belege referenziert. Zudem habe ich persönlich kein Interesse an Lolicon, aber finde, dass deren Seite es nicht verdient, aufgrund von Vorurteilen und dergleichen direkt mit KiPo in eine Schublade gesteckt zu werden.



    [1] https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie

    [2] https://medicalxpress.com/news…orientation%20development

    [3] https://www.cdc.gov/violenceprevention/childabuseandneglect/fastfact.html#:~:text=Children%20who%20are%20abused%20and,social%2Demotional%20skills%20or%20anxiety.

    [4] https://www.youtube.com/watch?v=NaLFPu_60DA