Direkte Demokratie ist scheiße. Der Anteil an dummen Bürgern, die für Scheiße wählen würden, wäre einfach zu groß. Dafür muss man nur einmal auf die Schweiz nen Blick werfen.
Mir gefällt das System in der Schweiz viel lieber. Mit genügend Bildung ist das auch sowieso kein Problem. Aber Bildung wird hier ja seit Jahrzehnten eher abgebaut dank unseren Volksvertretern.
@GG/Verfassung
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung
zwei der vier Punkte die eine Verfassung ausmachen:
- Eine Verfassung ist meist nur unter erschwerten Bedingungen änderbar, zur Änderung ist daher meist ein eigener Verfassungsgesetzgeber berufen.
- Sie genießt Vorrang gegenüber allen anderen staatlichen Rechtsvorschriften.
eine 2/3-Mehrheit alleine finde ich nicht wirklich als erschwerte Bedingung. Die Parteien sind heutzutage nicht wirklich groß unterschiedlich.
Und Vorrang ggü. allen anderen Rechtsvorschriften? Das ich nicht lache. Gibt doch mehr als genügend Gesetze die die Grundrechte hier einschränken. Außerdem ignoriert der Staat doch selbst Gesetze aus dem Grundgesetz.
Alles anzeigen
Dass du die direkte Demokratie besser findest, ist ja auch okay. :D
Bezüglich der Änderungsmöglichkeit des GG: Für jeden, der es nicht direkt weiß, die Änderung des GG ist in Art. 79 GG geregelt. Dort ist auch die notwendige 2/3 Mehrheit normiert.
Für eine Änderung genügt jedoch keine "schnöde" Mehrheit. Vielmehr mehr auch der Art. 79 Abs. 3 GG berücksichtigt werden.
"Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig"
Diese Klausel nennt man auch "Ewigkeitsgarantie". Heißt also, dass auch bei einer Änderung des GG z.B. bestimmte Staatsformen einzuhalten sind. Besonders relevant ist der Art. 20 GG, aus dem sich super viel herleiten lässt. In der Theorie mag eine Änderung des GG somit einfach erscheinen, die Wirklichkeit sieht jedoch (meist) anders aus.
Bezüglich der Beurteilung deiner Punkte, ob danach eine Verfassung vorliegt:
Ich denke der Punkt, dass die Änderung des GG nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, dürfte hinreichend dargestellt sein. "Erschwerend" heißt ja auch, salopp gesagt, nicht, dass es jetzt super schwer sein muss, sondern dass einfach bestimmte Bedingungen vor einer Änderung erfüllt sein müssen.
Im Übrigen heißt es dort nicht, dass eine Verfassung nur unter erschwerten Bedingungen änderbar sein MUSS. Sondern, dass es "meist" so ist. Das wird wohl von einem Vergleich verschiedener Verfassungen herrühren. Das macht es aber nicht zu einer Voraussetzung für eine Verfassung.
Dass Grundrechte eingeschränkt werden können, liegt daran, dass das in den Grundrechten selber festgelegt ist. Nur in diesem festglegten Rahmen (man spricht von sog. Schranken) sind Eingriffe in die Grundrechte erlaubt. Das heißt nicht, dass andere Gesetze dem GG über vorrangig sind.
Ich nehme mal an, dass du (korrigier mich gerne, wenn es falsch ist) damit, dass der Staat Gesetze ausm GG ignorieren würde, die Anordnungen wegen Corona sind? Naja, zum einen sind Gerichte ja Gott sei Dank da, um über Verstoße zu entscheiden. Zum anderen sind es oft wirklich schwere Entscheidungen, ob die Eingriffe noch innerhalb der Schranken liegen oder nicht. Und dass es bei dieser neuen (ja, auch wenn wir sie bereits seit März des Jahres haben, ist sie sogesehen noch neu) Situation zu Verstößen kommt, wundert mich nicht.