Der 15. als Stichtag für die Gehaltsauszahlung ist gar nicht selten, auch wenn der Monatserste sicherlich deutlich häufiger ist.
Da der Stichtag im Arbeitsvertrag festgelegt wird, ist theoretisch jeder Tag möglich (lasst euch aber nicht auf den 30. Februar ein).
Außerdem gilt: Der Arbeitnehmer geht immer in Vorleistung, es wird also erst die Arbeit getan und dann wird im Folgemonat bezahlt.
In den ersten Jahren habe ich noch einen Gehaltsscheck bekommen. Damit musste ich immer zur Bank, was mitunter ein paar Tage gedauert hat. In dieser Zeit hat mein damaliger Arbeitgeber fleißig Zinsen kassiert (gab es damals noch).