Spontane Jubelrunden mit dem Auto nach dem Sieg der eigenen Fußballmannschaft sind eigentlich verkehrs- und gesetzeswidrig. Eine Einstellung der hupenden Blechschlangen wird es dennoch nicht geben
Man stelle sich das mal vor: Deutschland wird Weltmeister xD! Allerorts wird gefeiert und gejubelt und auf den Straßen – nichts. Keine Autocorsi, kein Hupen, keine Fahnen, keine Schreie, einfach nur ganz brave StVO-Schüler. Sich einen Autocorso aus den Strassen nach einem Erfolg der eigenen Mannschaft bei internationalen Turnieren wegzudenken ist nicht so leicht. Und doch sind die beliebten Autoschlangen eigentlich gesetzeswidrig.
Im Prinzip verstoßen die Teilnehmer an einem Autocorso gleich gegen mehrere Regeln der StVO. Sie hupen, missachten oftmals die Verkehrsregeln, halten Gegenstände aus dem Fenster und zuweilen auch sich selbst.
Doch damit nicht genug. Das Dauerhupen kann zu Lärmbelästigung führen. Rechtlich gesehen wird ein Autocorso als Demonstration betrachtet und wäre somit eigentlich anmeldungspflichtig. Bei anderen nicht angemeldeten Demonstrationen werden die „Rädelsführer“, also die Anführer und Initiatoren der Demonstration ausfindig gemacht und wegen Verstoß gegen das Demonstrationsrecht verklagt.
Wie denkt ihr über die Sache mit den Autocorsi?